Ein Muster für ein solches Widerspruchs-Schreiben findest Du unter anderem auf der Internet-Seite von "REHADAT-talentplus" unter der Adresse http://vsbinfo.de/gesetz/widerspruch.pdf Deine persönlichen Daten (Wohnort, Datum, Adresse etc.) musst Du natürlich noch entsprechend anpassen.

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Da ich keine blutverdünnenden Mittel (wie z. B. Aspirin) einnehmen darf, nehme ich seither immer Paracetamol bei Schmerzen, in Einzelfällen auch mal Ibuprofen; vertragen habe ich aber bis jetzt beides gut.

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Das Ganze nennt sich offiziell "Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)". Den Antrag kannst du gleich online stellen, und zwar hier: https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/ Je nach festgestelltem Grad der Behinderung stehen dir unterschiedliche finanzielle und rechtliche Vergünstigungen zu, einfach beim Versorgungsamt nachfragen. Der GdB wird in Prozent angegeben, 100 bedeutet "schwerbehindert".

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Meine (angeborene) Kyphose ist operiert worden, die OP hat allerdings nicht sehr viel gebracht, heute ist die Kyphose sogar ausgeprägter als vor der OP! Außerdem musste ich danach ein Korsett tragen...Bei der OP wurde ein Wirbel entfernt, die beiden Wirbel darüber und darunter wurden mit einem Draht miteinander verbunden. Das Korsett lag natürlich direkt auf der operierten Stelle auf, deshalb die Schmerzen...Muss aber weiß Gott nicht immer so gehen, die meisten Kyphose-OPs, von denen ich weiß, sind erfolgreich verlaufen! Im Anfangsstadium einer altersbedingten Kyphose kannst du mit Sicherheit noch was ausrichten, wenn du eine aufrechte Körperhaltung trainierst!

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Zwischen Blasenentzündungen und Inkontinenz besteht sehr wohl ein Zusammenhang: In der Zeit, in der man unter Blasentzündungen leidet, kommt es vermehrt zu Inkontinenz. Es gibt verschiedene Formen der Inkontinenz, die auch jeweils unterschiedlich behandelt werden müssen (ob medikamentös oder nicht, muss der Arzt entscheiden). Hier noch ein Link zu dem Thema: http://www.wdr.de/tv/dokumentation/inkontinenz.html

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Du könntest Dich z. B. auch mal an Selbsthilfegruppen wie die "Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus" (ASBH, Internet: http://www.asbh.de) wenden. Dort kann man Dir vielleicht Adressen von Sanitätshäusern etc. geben, wo es gebrauchte Rollstühle billiger oder kostenlos gibt.

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Ich kann das gut verstehen, dass du dir "blöd" vorkommst! Mir ergehts nicht anders, ich werde von vielen Leuten mit "Du" angeredet, obwohl ich nun wirklich kein Kind mehr bin! Habe allerdings auch eine Vermutung, woran das liegen könnte: An meiner Behinderung nämlich! Das soll jetzt kein Nörgeln oder so etwas sein, ABER: Dadurch, dass ich im Rollstuhl sitze, müssen alle Fußgänger nach unten sehen, um sich Auge in Auge mit mir unterhalten zu können, und das hat natürlich automatisch Auswirkungen auf die Gesprächsatmosphäre und das Vokabular - vielleicht, ohne dass sie es wollen!

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In München-Riem gibts einen ziemlich großen Flohmarkt, auf dem du evtl. fündig werden könntest. Er findet soweit ich weiß einmal pro Woche statt. Infos unter http://www.flohmarkt-riem.de/

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Die "Funktionelle Elektrostimulation" kann durchaus etwas bringen, sie wird z. B. auch bei Patienten eingesetzt, die nach einem Unfall querschnittgelähmt sind, in der Hoffnung, zumindest eine begrenzte Gehfähigkeit wiederherstellen zu können. Wie gesagt, eignet sich diese Methode nur für "Verunfallte", nicht für Patienten mit angeborener Lähmung, weil in diesen Fällen die Muskulatur ja von Haus aus sehr schwach ausgeprägt ist und deshalb keine Aussicht auf Erfolg besteht...

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eine sehr gute Seite zu dem Thema "Subnotebooks" findest Du auch unter http://www.netzeitung.de/internet/820070.html

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Ein paar Ideen für den Brunch wären z. B. amerikanische "Bagels" mit Frischkäse und Räucherlachs, Quiche Lorraine (Zwiebelkuchen), eine Gemüsesuppe deiner Wahl, Nudelsalat, ... Und Ideen für Tischdekoration findest Du z. B. unter http://www.livingathome.de/essen_geniessen/tischdeko/ .

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Ich habe das schon mehrmals gemacht - und auch schon oft Briefe ins Krankenhaus bekommen, wenn ich selbst dort war - , alle Briefe sind angekommen...Manchmal, wenn keine genauen Personen-/Stationsangaben auf dem Brief standen, hat es allerdings ein bisschen länger gedauert...

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DH für tippses Antwort und Zusatzbemerkung, weil ich darüber gerade vor zwei Tagen einen Artikel in der Zeitung gelesen habe: Ob Online-Poker in Einzelfällen legal ist, hängt von der Rechtslage in dem Land ab, wo der Spieler seinen Wohnsitz hat, und nicht von dem Land, wo der Server des Anbieters steht (meistens in Gibraltar oder so)...wenn man also in Deutschland einen Online-Poker-Anbieter nutzt, der in Gibraltar "sitzt", macht man sich nach geltender Rechtslage strafbar, wenn man um echtes Geld spielt. Nutzt man jedoch den gleichen Anbieter von einem anderen Land aus (z. B. USA), macht man sich auch nicht strafbar...

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