Bin männlich, bin für abwechseln oder getrennt

Einige (nicht alle!) Frauen picken sich heutzutage immer die Rosinen raus.

Gleichberechtigung schreien, wenn es für sie förderlich ist. Dann ein altmodisches Hascherl sein, wenn es ihnen etwas bringt.

Wie man an den anderen Antworten sieht, fehlt es an jeglicher logischer Begründung den Mann immer zahlen zu lassen. Da gibt es auch keine intellektuelle Diskussion. Wie auch? Sind einfach nur gierige Weibchen, die nehmen wollen ohne was zu geben.

Eine Frau, die ich auf ein Date einlade, und nicht spätestens beim 2. Date darauf besteht die Rechnung zu übernehmen ist bei mir unten durch. Ende der Diskussion.

Ist mir aber bisher Gott sei Dank noch nie passiert, dass die Frau nicht auch was beisteuern wollte.

...zur Antwort

Das muss nicht unbedingt an dir liegen. Verglichen mit manch anderen Kulturkreisen (Nordamerika, Südeuropa, usw) sind deutsche Frauen extrem schüchtern, was flirten angeht. Wenn dich hier eine Frau attraktiv findet, kann es gut sein, dass sie das für sich behält und sich nicht traut dir das durch ein Lächeln zu offenbaren.

Glaub mir, es gibt eine Menge Frauen die genauso denken wie du "Wieso spricht mich nie ein Mann an? Bin ich so unattraktiv?"

Hier ist mein Ratschlag: Wenn dir eine Frau gefällt, lächel sie einfach unverbindlich an. Dadurch ist nichts verloren. Du kannst ja einfach so tun als ob du gerade einen total guten Tag hast und jeden anlächelst. Wenn du merkst sie reagiert nervös oder lächelt zurück, sprich sie an. Manche Frauen sind sehr schüchtern und lächeln nicht zurück, obwohl sie dich attraktiv finden, weil sie sich nicht trauen. Wenn sie aber wirklich nichts will, versuchs bei der nächsten.

Je öfter du das machst, desto mehr Erfahrung und Selbstsicherheit bekommst du, und das macht dich attraktiv. "Trainiere" doch einfach an total fremden Leuten. Du wirst irgendwann merken, dass Frauen positiv auf dein Lächeln reagieren.

Viel Erfolg.

...zur Antwort
und sagte "es gehöre sich das der Mann zahlt". Ich finde das ehrlich gesagt auch.

Achja? Wieso sollen wir immer für euch zahlen? Ihr könnt selbst Geld verdienen, wolltet Gleichberechtigung, dann nehmt auch die Nachteile dieser Gleichberechtigung auf euch. Normalerweise wechselt man sich ab mit dem Einladen. Sprich, er lädt sie ein, dann wieder sie ihn, und so fort. So machen meine Freundin und ich das.

Wenn du natürlich so altmodisch bist, dass du glaubst der Mann habe immer zu zahlen, dann sei auch bitte so konsequent und führe seinen Haushalt, putze ihm hinterher, etc. Du kannst nicht beides gleichzeitig haben.

Versteht mich nicht falsch ih erwarte es nicht immer aber irgendwie gehört es dazu

Ja, im 19. Jahrhundert vielleicht. Willkommen in 2014.

Er hat mir auch gesagt er will nicht für mich zahlen.

Würde ich auch nicht bei deiner Einstellung. Trenn dich einfach von ihm und such dir jemanden, der dich aushält. Dein Freund hat besseres verdient.

...zur Antwort

Ja, natürlich musst du für dein (!!!!) Kind aufkommen! Das Geld ist ja nicht dafür gedacht, um den nächsten Mallorca-Urlaub deines Ex-Mannes zu finanzieren, sondern für dein Kind!

Ich bin ein wenig überrascht, dass du das fragst.

Nimm mir das nicht übel, aber du scheinst komischerweise zu glauben, dass du nur aufgrund deines Geschlechts nicht finanziell für dein Kind aufkommen musst und ich wäre interessiert daran zu erfahren wieso du das glaubst. Lebst du vielleicht im falschen Jahrhundert, in dem Frauen nur hinter dem Herd standen und keine eigene Arbeit ohne Erlaubnis des Mannes aufnehmen konnten?

Du musst dafür sorgen, dass du genug Einkommen hast, um wenigstens den Mindestunterhalt an dein Kind zu zahlen. Das nennt man erhöhte Erwerbsobliegenheit. Soll heißen, wenn du bis jetzt keinen Job hattest, ist jetzt der Zeitpunkt dir einen zu suchen. Machst du es nicht, können dir fiktive Einkünfte berechnet werden entsprechend einer Vollzeittätigkeit und danach der Unterhalt berechnet werden.

Wäre ich der Vater und würde deine Frage hier sehen, würde ich ein wenig an deiner Einsicht zweifeln und dich auch gleich auffordern einen Unterhaltstitel beim Jugendamt zu unterschreiben, um den Unterhalt auch gleich zwangsvollstrecken zu können. Und wenn er dich dazu auffordert, musst du dem Folge leisten!

Die bisherige Zahlungsmoral deines Ex-Mannes spielt dabei überhaupt keine Rolle, denn es geht um dein Kind!

...zur Antwort

Ja, kannst du! Es muss aber ein Unterhaltstitel bestehen, was in diesem Fall wegen der Pfändung wohl der Fall ist.

Siehe § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht:

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier sind zwei verschiedene Dinge zu unterscheiden:

Einmal das Eintreiben des Unterhalts, dazu dient die Pfändung (zivilrechtliche Forderung). Zweck ist es hier, den Unterhalt auch gegen den Willen des Vaters zu bekommen.

Auf der anderen Seite steht die Strafanzeige, die nicht dazu geeignet ist, um Forderungen einzutreiben, sondern zur Bestrafung führen soll. Zweck ist es hier, das Verhalten des Vater zu sanktionieren und mit einer (Freiheits-)Strafe zu belegen.

Im Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung muss die Anklage bzw. die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten die Straftat nachweisen. Dem Beschuldigten muss nachgewiesen werden, dass er schuldhaft seine Unterhaltspflicht verletzt hat. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass der Unterhaltsverpflichtete trotz Leistungsfähigkeit nicht Unterhalt geleistet hat.

Ich rate dir deswegen dazu: Sammel Beweise, ohne dass er es merkt. Soviel Informationen, die ihn belasten, wie möglich. Sage ihm nicht, dass du ihn deswegen anzeigen willst.

Dann geh mit den Beweisen zur Polizei und erstatte Anzeige gegen ihn. Die Staatsanwaltsschaft kann dann auch noch selbst Beweise sammeln. Dass und was er geerbt hat, dürfte ja leicht festzustellen sein. Wenn du das Gefühl hast, das Ganze verläuft im Sand, mach der Staatsanwaltschaft höflich Druck, dass sie dem nachgehen sollen und gib nicht auf.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Erstmal alles Gute für dich und deinen Sohn!

Es gilt allgemein die Regel: Warst du am Fordern von Unterhalt gehindert, darfst du ihn rückwirkend nachfordern. Hier ist dies der Fall. Du konntest keinen Unterhalt fordern, solange er offiziell nicht der Vater ist.

Schau mal hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html

(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.

(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen 1. wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist; 2. für den Zeitraum, in dem er a) aus rechtlichen Gründen oder b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen, an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.

Hier greift Absatz 2 Satz 2 a). Du warst aus rechtlichen Gründen gehindert, da er nicht offiziell der Vater ist, also darfst du, wenn die Vaterschaft festgestellt ist, rückwirkend Unterhalt einfordern. Du oder die Beistandschaft wird ihn dazu zwingen einen Unterhaltstitel über seine Unterhaltsverpflichtung auszustellen. Geht er dem nicht nach, wird er vor Gericht dazu gezwungen. Liegt der Unterhaltstitel vor, kann auch gegen seinen Willen der Unterhalt gepfändet werden.

Er schuldet auch DIR Unterhalt, nicht nur dem Kind. Um den wird sich aber die Beistandschaft nicht kümmern, das musst du selbst machen. Deswegen rate ich dir: Schreib ihm, dass du ihn dazu aufforderst die Vaterschaft anzuerkennen und auch Unterhalt für dich zu zahlen. Er soll dazu seine Einkommensnachweise offenlegen. Mach das noch heute und schick es per Einschreiben ab. Er muss nämlich dann ab dem Monat, in dem du die Forderung gestellt hast, auch rückwirkend zahlen (schau dir dazu Absatz 1 des Zitats an).

Also: Lass die Beistandschaft die Vaterschaft feststellen, den Kindesunterhalt titulieren und pfänden. Da das eine Zeit dauern kann, bekommst du Unterhaltsvorschuss.

Gleichzeitig schreibst du ihn an, dass du Betreuungsunterhalt für dich haben möchtest und er deswegen Einkommensnachweise schicken soll. Ist die Vaterschaft festgestellt, und er ist dem noch nicht nachgegangen, nimm dir einen guten Anwalt (wenn du zu wenig Einkommen hast stehen die Chancen gut dass dir Prozesskostenhilfe zusteht) und klag den Betreuungsunterhalt auch noch ein!

Außerdem schuldet er dir eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1000 Euro.

Alles vorausgesetzt natürlich, dass er zahlungsfähig ist. Der Kindesunterhalt hat hier Vorrang, wenn er den gerade so zahlen kann und danach kein Geld mehr hat, muss er dir keinen Betreuungsunterhalt zahlen.

Ganz ehrlich, wenn er sich so um das Vatersein drückt, würde ich alle Ansprüche geltend machen, die du geltend machen kannst!

Ich wünsche dir viel Erfolg!

...zur Antwort