Nur wenn du einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis bekommen hast.
Nein, ein Aufbauseminar muss man eigentlich nur machen, wenn man mindestens 20km/h zu schnell fährt, dann wäre es auch ein Bußgeld und keine Verwarnung.
Die Frage ist sehr allgemein und daher schwer zu beantworten, aber grundlegende Konzepte, also über Abiturniveau hinaus, lernt man wohl am besten durch einen Einstieg in die Analysis und Lineare Algebra. Dazu zu empfehlen wären:
Klaus Jänich, Lineare Algebra
Wolfgang Walter, Analysis 1
Dazu sollte man in Universitätsbibliotheken fündig werden oder alternativ für relativ wenig Geld auf eBay oder ähnlichen Portalen.
Kommt wahrscheinlich stark darauf an, wo do wohnst und wann du den Antrag abschickst, aber das kann schon mal etwas länger dauern. Also mit 2 Monaten würde ich schon rechnen.
Ja, das darfst du. Der Abbiegepfeil zeigt dir an, in welche Richtungen du an einer Kreuzung fahren darfst und wenn keiner da ist, dann darfst du in alle möglichen Richtungen fahren.
Du kannst auf die Theorieübungen 1 Jahr lang nach freischalten zugreifen. Wohl möglich ist dieses Jahr nun bei dir rum. Am Besten du rufst bei deiner Fahrschule an und die können dir das ganze noch einmal für 3 Monate verlängern. Das sollte so ca. 10€ kosten.
Nein, Im Führerschein steht auch gar keine spezifische Sehschwäche drin, sondern nur, ob eine Brille notwendig ist oder nicht und das wird momentan nur davon abhängig gemacht ob der Sehtest beim Antrag auf die Fahrerlaubnis mit Brille bestanden wurde oder nicht.