Für die Bodenplatte gilt: 50 cm nach vorn, 30cm zur Seite.
Für den Brandschutz gelten die angegebenen Strahlungsabstände, die oben angegeben wurden ( 80 cm nach vorn, 50 nach hinten, 53 cm zur Seite) -Strahlungsabstand bedeutet, dass in diesem Bereich nichts brennbares stehen darf wie zum Beispiel ein Sofa oder ein Schrank. Brennbare Wände zählen auch dazu, ebenso Gipskartonwände mit Holz-Unterkonstruktion Anhand der wirklich sehr großen geforderten Abstände scheint dass eher eine Baumarktkiste zu sein. Gute Hersteller liefern Öfen mit 10-15 cm Abstand zu brennbaren Materialien nach hinten......