Auch wenn ich nicht helfen kann: Welche Klassenstufe ist das? Mathe-LK? Hatte ich nie gehabt sowas, Differentialrechnung, ja, Berechnungen im 3D-Koordinatensystem (Vektorrechnung) ja, aber sowas? Wozu soll das gut sein? Was kann man damit berechnen?

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"Hell war der Mond, und die Nacht voll Schatten" ...irgendwas von Juliane Werding... ;-)

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Nachdem ich nun mal Google Maps auf dem ZTE aktualisiert habe, konnte ich dort wie gewünscht den Standort freigeben u auf dem iPhone sehen - allerdings nur für drei Tage.

Für eine jederzeit mögliche Notfall-Ortung muss jedoch eine andere, dauerhafte Lösung her. Wer hat da 'ne Idee?

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Niantec hat alle WP-Werte "angepasst" - woran genau, das weiß wohl nur niantec selbst. Hat also in mit deinem powerup zu tun, sondern mit dem letzten Update (vom 21.11.) Schau malhttp://www.pc-magazin.de/ratgeber/pokemon-go-balance-update-wp-aenderungen-nerfs-buffs-liste-3197085.html97085.html

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Da wirst du wenig machen können, außer dorthin zu fahren, wo's Leben tobt.

Und Niantic wundert sich noch über Leute, die Bots nutzen?!

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So vollkommen aus dem Zusammenhang gelesen erinnert mich die Frage an einen Witz:

Du fährst mit deinem Auto mit konstanter Geschwindigkeit hinter einer Feuerwehr. Links neben dir siehst du ein Schwein in der selben Größe und Geschwindigkeit wie dein Auto. Als du in den Spiegel schaust, siehst du einen Hubschrauber in Bodenhöhe, der dich verfolgt.

Was tust du?

(Antwort: Aus dem Kinderkarrussel aussteigen)

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Falls du ein iPhone hast, musst du jeder App die Nutzung mobiler Daten erlauben.

Einstellungen -> Mobiles Netz

Dort nach der betreffenden App suchen; der Schalter sollte an/grün/rechts stehen...

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Aufwischen?

Wenn das Laminat ordentlich verlegt ist, dürfte nichts in irgend welche Zwischenräume dringen, da es die nur bei minderwertigem Laminat oder entsprechend schlampiger Verlegearbeit gibt.


Also aufwischen und gegebenenfalls noch ein- bis zweimal nebelfeucht* drüberwischen, bis es nicht mehr klebt beim Laufen. ;-)

*nebelfeucht heißt "feucht, aber nicht klatschnass". Bei Laminat immer sparsam mit dem Wischwasser sein...! 😁

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Mit deutschem Reise Ausweis für Ausländer durch serbien?

Ich bin in der Einbürgerung um deutscher Staatsbürger zu werden . Ich bin hier geboren und bin 23 Jahre alt. Aus dem Kosovo habe ich mich schon ausbürgern lassen. Jetzt wollen meine Familie mit mir übermorgen in den Kosovo und zwar durch Serbien. Das Ausländer Behörde sagte mir das ich bei der serbischen Botschaft auskunft holen soll ob ich damit über Serbien kann mit diesem Ausweis (nach einem Anruf von mir natürlich) und ich rief daraufhin auch dort an. Mir wurde von der serbischen Botschaft aus Düsseldorf gesagt das ich ein Visa brauche weil dieser Ausweis nicht dort gilt wie der deutsche (mit dem deutsche kann man sich unter 90 Tagen in Serbien aufhalten ohne Visa etc. Mit dem vorübergehenden Ausweis den ich habe, allerdings nicht. Ich bräuchte wie erwähnt ein Visa und der ist erst nach Antrag auf Ausstellung in 2 Wochen Minimum fertig. Jetzt lautet meine Frage und nun komme ich hier mit auch zum punkt : Gibt es keine andere möglichkeit Serbien zu überqueren nur um in den Kosovo zu kommen ohne einer Visa. Ich möchte ja nämlich nicht in Serbien verweilen sondern im Kosovo (was deine rein theoretisch ja nicht juckt, weiß ich auch) aber da muss es doch ne möglichkeit geben? Mein Vater zb meinte das ich morgen bei der Ausländer Behörde ein Dokument ausstellen lassen soll bzw einen Ersatz Dokumente (habs jetzt vergessen was er meinte) womit es theoretisch klappen müsste.. Bitte um Rat, denn ich hab echt die schnauze voll von dem Sch...., so das meine Motivation für einen Urlaub schon eh hinne ist.. Lieben Dank im voraus für antworten

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Ich habe von Leuten gehört, die sind ohne Papiere durch ganz Europa "gereist"... 

Vielleicht kann dir die Ausländerbehörde ja verraten, wie die das gemacht haben? 😉

[irony off]

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Das sollte davon abhängen, wie Funktion der Schaltfläche "Buchungsanfrage" in den AGB des Vermittlers definiert ist.

i.d.R. stellt eine Anfrage noch keine verbindliche Buchung dar. Ich würde Kontakt zum Support der Buchungsseite aufnehmen und fragen, auf welcher Rechtsgrundlage eine Buchung zustande gekommen sein soll.

Aber zuerst mal die AGB lesen...!

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Krankenversicherung storniert Vertrag?

Die KV einer Freundin schrieb ihr nach einem 3/4 Jahr der Mitgliedschaft, dass "im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Datenaustausches" festgestellt wurde, dass der Wechsel der Krankenkasse zum 1.12.2015) "nicht zustande gekommen" wäre.

Betreff: Stornierung Ihrer Krankenversicherung

Auf welcher Grundlage sollte denn ein offensichtlich zustande gekommener (weil wenn nie zustande gekommen, dann auch nix Stornierung!) Vetrag storniert werden?

Sie hat bzw. hatte 

-die Kündigungsbestätigung der alten Kasse fristgerecht eingeschickt 

-eine Mitgliedsbestätigung erhalten -eine Mitgliedsnummer zugeteilt bekommen 

-eine Versichertenkarte zugeschickt bekommen

Sie war seit dem duzende Male bei Ärzten und Krankenhäusern. Nie gab es Einwände bezüglich eines bestehenden Versicherungsschutzes, nie gab es Schwierigkeiten bei der Begleichung von Rechnungen.

Ist jetzt a) gar kein Vertrag zustande gekommen

oder

b) wurde ein bestehender Vertrag storniert?

Wenn a:

Auf welcher Grundlage erfolgte die Zusendung/Erteilung von Mitgliedsnummer, -Bestätigung und -Ausweis, wenn "gar kein Vertrag zustande kam"?

Auf welcher Grundlage wurden zur Begleichung eingereichte Rechnungen und Abtretungserklärungen durch die Kasse bezahlt?

Wenn b:

Stornieren kann man doch nur einen bestehenden Vertrag!?

Im gesamten VVG (Vwrsicherungsvertragsgesetz) finde ich kein einziges Vorkommen des Begriffs "stornier", also keine Stornierung, kein Stornieren, kein Stornierte...

In welchen Fällen kann seitens der Versicherung überhaupt ein offensichtlich rechtmäßig zustande gekommener Vertrag (siehe a) nach 8 Monaten storniert - nicht "gekündigt"! - werden? und das auch noch rückwirkend zum Januar?

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@ratatoesk: Das sind Angestellte, keine Beamten. Und es geht um eine "Stornierung", nicht um eine "Kündigung" - siehe Datei im Anhang... @naaman: Kam als Brief - siehe Dateianhang...

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Auch wenn die Frage schon etwas älter ist: Warum kann dem Fragenden nicht einfach 'mal jemand zielführende antworten??? Von 350 Autos fuhren 42 zu schnell. Wären es nur 100 Autos gewesen (anstatt 350), dann wären exakt 42% zu schnell gewesen. Da es aber nun einmal 350 gewesen sein sollen, die am Blitzer vorbei gefahren sind - ich frage mich gerade, wer die nicht geblitzten Autos wohl gezählt hat - , muss man "irgendwie" auf die Zahl kommen, die zu den 100 passt, gelle? Ganz einfach: 42 entsprechen 350 X entsprechen 100 Oder 350 100 —— = —— 42 X Nun muss man die Gleichung nach X umstellen, dh X muss "allein" auf einer Seite der Gleichung stehen, der Rest auf der anderen seite. Nichts einfacher als dass - man nimmt zunächst einmal "überkreuz mal", dh 42 x 100 = 350 x X Nun steht neben dem X noch immer die 350. Da das Gegenteil von "mal" (multiplizieren) neunmal "durch" (dividieren, teilen) ist, teilen wir nun den gesamten Term (die Gleichung oben) durch diese 350: 42 x 100 350 x X ———— =———— 350. 350 Die zwei "350" auf der rechten Seite heben sich gegen einander auf - 350:350=1. somit steht rechts eigentlich 1 x X. Für "1 x X" schreiben faule Mathematiker einfach "X": 42 x 100 ———— = X 350 Na, und das jetzt auszurechnen, ist ja wohl ein Klacks, auch im Kopf: Da man Brüche so schön kürzen kann, machen wir das der Einfachheit halber vorher 'mal... Dazu fragen wir uns, welche Zahl ohne Rest sowohl in die 42 als auch in die 350 passt. Beide Zahlen - 35 und 42 - kommen in der 7er Malfolge vor (Grundschulwissen kann helfen!). 5x7=35, 6x7=42 Tada: Aus 42 x 100 ———— = X 350 wird durch dividieren mit 7 6 x 100 ———— = X 50 6x100 sind zweifelsfrei 600, 100:50sind 2 (ebenfalls Grundschule...), also sind 600:50 sechsmal so viel, also 12 (2x6) Antwort auf die Frage "Wieviel Prozent der 350 Autos fuhren zu schnell?" lautet somit 12% Etwas ausführlicher als erwartet vielleicht aber dafür verständlich. Und falls nicht, einfach nochmal den Masl fragen...

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@ ScreamMsT Der Mann möchte die Fotos in seinen Alben auf seinem iphone(!) nach Datum sortieren! Von einem PC, auf dem er in irgend einer Suchleiste irgend was eingeben könnte, lese ich da nichts... @PeterchenPaul: Hast du eine Lösung finden können?

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Hallo bananaqueen,

dass es da keine "klassischen" Instrumente gibt, ist mir schon bewusst; genau darum habe ich ja auch hier gehofft, diesen Niemand zu finden, der mir zumindest Anhaltspunkte geben kann, wie man (mit GarageBand) diese Klänge so gut wie's geht nachahmen kann.

Einzelne Tonspuren/Klangbeispiele wären so in etwa das was ich mir vorstelle... oder optimalerweise die entsprechenden Einstellungen in der App...

Liebe Grüße, Masl

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Kindesunterhalt für 18jährigen

Hallo Gf-Gemeinde,

meine Frau hat aus erster Ehe 3 Kinder (15, 18, 21), von denen das mittlere kurz nach Beginn seiner Erstausbildung ausgezogen ist. Der Ausb.vertrag wird in Kürze wg. zu vieler unentschuldigter Fehltage durch den Betrieb gekündigt werden.

Dazu muss gesagt werden, dass das Kind seit seinem erw. HS-Abschluss bis auf den aktuell (noch) laufenden Ausbildungsvertrag weder eine andere Ausbildung gesucht noch anderweitige Tätigkeiten - abgesehen von unbezahlten Pratika und einem einwöchigen Messe-Job (bei dem er wegen "Krankheiten" oder Verspätungen nur an 2 von 5 Tagen anwesend war) - angenommen hat. Der aktuelle A.vertrag kam nur aufgrund von Unterstützung beim Bewerbungsprozess unsererseits zustande; es existiert ein enger Kontakt zwischen uns und dem Ausbildungsbetrieb, weshalb wir über alle Fehltage zeitnah informiert wurden und werden. Seit Montag war er weder in der BS noch im Betrieb...

Meine Frau verdient ca. 1100-1200 € netto, ich ebenso. Das jüngste Kind geht noch zur Schule, das älteste befindet sich in einem bezahlten Praktikum (ca. 400-500€) im Zuge der Ausbildung.

Der leibliche Vater ist unseren Informationen zufolge arbeitslos (nicht arbeitsuchend) und bezieht ALG II.

Nun wüsste ich gern:

Hat das Kind einen Unterhaltsanspruch?

Wie hoch ist dieser aktuell?

Wie berechnet sich der theoretisch fällige Betrag?

Kann ich als Ziehvater und Ehemann der Mutter zu Zahlungen verpflichtet werden?

Hat das Kind seinen Anspruch durch mangelnde Bewerbungsbemühungen und Vernachlässigung der aktuellen Ausbildung den Anspruch verwirkt?

Was sollte man sonst noch wissen?

Anmerkung: Aufgrund der unzureichenden Bemühungen, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen und statt dessen den Müßiggang zu bevorzugen, hält sich unsere Bereitschaft zur Zahlung von U. in sehr, sehr engen Grenzen (gleich Null).

Für zielführende Informationen oder Verweise dazu bedanken wir uns im Voraus.

Liebe Grüße, Masl

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Hallo angy2001

Der link führt leider nur auf die Hauptseite... Mit welchen suchbegriffen hast du das gefunden?

Liebe Grüße, Masl

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Kindesunterhalt für 18jährigen

Hallo Gf-Gemeinde,

meine Frau hat aus erster Ehe 3 Kinder (15, 18, 21), von denen das mittlere kurz nach Beginn seiner Erstausbildung ausgezogen ist. Der Ausb.vertrag wird in Kürze wg. zu vieler unentschuldigter Fehltage durch den Betrieb gekündigt werden.

Dazu muss gesagt werden, dass das Kind seit seinem erw. HS-Abschluss bis auf den aktuell (noch) laufenden Ausbildungsvertrag weder eine andere Ausbildung gesucht noch anderweitige Tätigkeiten - abgesehen von unbezahlten Pratika und einem einwöchigen Messe-Job (bei dem er wegen "Krankheiten" oder Verspätungen nur an 2 von 5 Tagen anwesend war) - angenommen hat. Der aktuelle A.vertrag kam nur aufgrund von Unterstützung beim Bewerbungsprozess unsererseits zustande; es existiert ein enger Kontakt zwischen uns und dem Ausbildungsbetrieb, weshalb wir über alle Fehltage zeitnah informiert wurden und werden. Seit Montag war er weder in der BS noch im Betrieb...

Meine Frau verdient ca. 1100-1200 € netto, ich ebenso. Das jüngste Kind geht noch zur Schule, das älteste befindet sich in einem bezahlten Praktikum (ca. 400-500€) im Zuge der Ausbildung.

Der leibliche Vater ist unseren Informationen zufolge arbeitslos (nicht arbeitsuchend) und bezieht ALG II.

Nun wüsste ich gern:

Hat das Kind einen Unterhaltsanspruch?

Wie hoch ist dieser aktuell?

Wie berechnet sich der theoretisch fällige Betrag?

Kann ich als Ziehvater und Ehemann der Mutter zu Zahlungen verpflichtet werden?

Hat das Kind seinen Anspruch durch mangelnde Bewerbungsbemühungen und Vernachlässigung der aktuellen Ausbildung den Anspruch verwirkt?

Was sollte man sonst noch wissen?

Anmerkung: Aufgrund der unzureichenden Bemühungen, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen und statt dessen den Müßiggang zu bevorzugen, hält sich unsere Bereitschaft zur Zahlung von U. in sehr, sehr engen Grenzen (gleich Null).

Für zielführende Informationen oder Verweise dazu bedanken wir uns im Voraus.

Liebe Grüße, Masl

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@ kleinewanduhr

Vielen dank für den Link! :-)

Liebe Grüße, Masl

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Ey Howie, wenn man keine Ahnung hat... einfach mal Fr*sse halten!

Du siehst die Punkte, drückst auf Kampf und fertig - in einem (1) Kampf gibt's keine Taktik, die gibt's nur in einer Schlacht oder 'nem Krieg.

Unterlass doch bitte in Zukunft solche Kommentare - im Interesse derer, die eine sinnvolle Antwort erwarten.

Vielen Dank und ein schönes Leben

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