Ich habe die Erfahrung mit der ARAG gemacht, dass man mit dieser Versicherung prinzipiell sehr vorsichtig sein muss. Ihre Werbeversprechen sind nach meiner Erfahrung Versprecher. Werbung und Versicherungsbedingungen sind völlig verschiedene Angelegenheiten, wobei die Versicherung ihre eigene Auslegung von Versicherungsbedingungen verfolgt.
Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind z. B. Zinsen aus Sparguthaben (Sparkonto, Bausparvertrag, o.ä.), von denen Kapitalertragssteuer (früher Zinsabschlag), Soli und ggf. auch Kirchensteuer gleich vom Zinsertrag abgezogen wurden (Abzugsbesteuerung). Hierfür bekommt man nach Jahresende eine (oder ggf. auch mehrere) Steuerbescheinigung(en) vom entsprechendem Geldinstitut.
Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug nicht unterlegen haben, sind z. B. Zinsen, von denen eben keine Steuerabzugsbeträge einbehalten wurden, weil z. B. ein Freistellungsauftrag bei der Bank abgegeben wurde. Ein Freistellungsauftrag kann bis zur Höhe des Sparerfreibetrags zuzügl. Werbungskostenbauschale in Höhe von 801 € (bei Ehegatten 1.602 €) bei den Geldinstituten erteilt werden, auch aufgeteilt bei mehreren Geldinstituten (aber höchstens 801 €/1.602 €) . Natürlich müssen bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug nicht unterlegen haben, auch Kapitalerträge angegeben werden, die aus anderen Gründen nicht der Abzugsbesteuerung unterlegen haben.
Sagrotan!
Da haben Sie ein Riesenproblem! Ich habe selbst 2 Hunde, sind aber stubenrein. Es kommt insbesondere darauf an, wie alt Ihr Hund ist und ob er gesund ist. Es kann auch sein, dass der Hund aufgrund fehlender Motorik im Gehirn seine Gewohnheiten nicht kontrollieren kann. Sollte die Inkontinenz krankhaft sein, muss ein Tierarzt hinzugezogen werden, der evtl. Abhilfemaßnahmen weiß.
Ich hatte einen Hund, der aufgrund eines Gehirntumors seine Verrichtungen nicht mehr unter Kontrolle hatte; die Folge war: Einschläferung. Sehr hart, aber unausweichlich.
Eine fortwährende Verunreinigung der Wohnung durch tierische Exkremente ist nicht zumutbar.
5 € pro Mann würde ich auch geben!
Da werden Frachtgebühren verlangt. Am besten mal bei der DHL nachfragen.
Hypnose!!!
Ich würde mal zum Arzt gehen, ob mit der Verdauung alles in Ordnung ist, bzw. ob der Stoffwechsel nocht stimmt!
Es stellt sich die Frage, ob es hierbei eine Fürsorge- bzw. eine Unterhaltsregelung gibt. Gibt es ein Besuchsrecht - bzw. eine -vereinbarung?
Im groben bin ich der Meinung, wenn die Mutter das Kind (besuchsweise) haben will, muss sie ihr Kind abholen (außer sie wurden behörlich dazu verpflichtet, das Kind zu ihr zu bringen). Wenn die Mutter mittellos ist, dann muss sie sich eben die Finanzierungsmittel beschaffen oder notfalls auf den Besuch verzichten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ihr gemeinsames Kind zur Mutter bringen MÜSSEN; außer es gibt eine behördliche Auflage hierfür.
Das müsste doch der Rechtsanwalt , der die Schadensabwicklung durchgeführt hat, wissen, zumal wenn er ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist !