Das war die Vorstellung von Gene Roddenberry dem Schöpfer vor Star Trek über das 21. Jahrhundert. In seiner Gedankenwelt müsste die Menschheit durch die Hölle des Dritten Weltkriegs gehen damit die Erde das Paradies wird. Laut kanonischer Angabe in Star Trek sind durch den dritten Weltkrieg 600 Millionen Menschen ums Leben gekommen. Erst ganz zuletzt im dritten Weltkrieg die Atomwaffen eingesetzt also 2053. Nach dem dritten Weltkrieg gab es keine Nationalstaaten mehr auf der Erde und ebenso wenig Nationalitäten. Um Ordnung ins Chaos nach dem dritten Weltkrieg haben die restlichen verblieben Einrichtungen der Vereinten Nationen es Art Weltregierung gebildet. Diese provisorische Weltregierung hat die Nationalität des Erdenbürgers eingeführt. Bis 2079 gelang es, die Ordnung wiederherzustellen. Dies gelang durch die Rekrutierung von Veteranen des dritten Weltkriegs und von überlebenden Polizeibeamten von überall auf der Welt. Bis 2120 gab, es zwar noch große ökologische Schäden im großen Umfang aber es gab wieder Städte, Schulen, Krankenhäuser, Universitäten, Zugverbindungen und Straßen. Im Jahre 2130 nannte sich die UN um in Vereinte Erde. Die Regierung und die Ministerien hatten ihren ständigen Sitz in Paris ab dann und das Parlament der Erde in Genf der Weltrat. Im selben Jahr wurde auch das neue ökonomische Prinzip eingeführt, weltweit und löste den Kapitalismus mit seiner Marktwirtschaft ab. Dank des Replikators hatten die Menschen die Möglichkeit Gebäude zu bauen, Nahrung zu erzeugen und Bekleidung herzustellen ohne den Planeten auszubeuten. Die großen industriellen Replikatoren haben maßgeblich dazu beigetragen, die irdische Sternenflotte zu bilden. Die größte Umwälzung war, dass es ab 2130 keine Währungen mehr gab. Egal ob Münzen, Scheine oder elektronische Währungen wie der Bitcoin. Das hatte zur Folge, dass jeder Mensch Zugang hatte zu kostenloser Gesundheitsversorgung, kostenloses Wohnen. Die Armut verschwand auf der Erde über Nacht. Das war nur ein kurzer Abriss zu Gene Roddenberrys Vorstellungen. Nicht mit einberechnet dabei ist der erste Kontakt zwischen Vulkaniern und Menschen 2063.

...zur Antwort

und am Ende (ganz unten):

Das war nur die Anleitung wie man noch Updates beziehen kann für Windows XP 32bit . Windows POS Ready 2009 gibt es auch als 64 bit Variante.

Etwas kniffliger wird es weiterhin die Updates für Windows XP 64bit zu bekommen. Hier die Anleitung:

Anders sieht es bei XP x64 aus. Zwar basiert es auf Windows Server 2003,

jedoch werden auch hier die Server2003 Updates auf XP x64 blockiert.

Achtung: Hier müssen die Updates manuell auf der Microsoft Webseite
oder dem Windows Update-Katalog heruntergeladen werden. Man hat also
nicht den gleichen Komfort wie bei den obigen Trick.

Es wäre zwar möglich auch ein XP x64 als Server 2003 auszugeben, dies
stellt jedoch eine Lizenzrechtverletzung seitens Microsoft da und der
Eintrag kann nicht im Livemodus editiert werden, sondern müsste mittels
Fremdsystem mit einem Registry-Editor editiert werden. Außerdem würde es
dann tatsächlich als Windows Server 2003 gebootet werden, womit es dann
weitere Probleme geben kann (z.B. bei Antiviren-Programmen, die nicht
auf Server 2003 laufen bzw. blockiert werden).

Eine andere Methode, anstelle den Registry-Eintrag zu ändern: Indem man

das Update temporär eine modifizierte update_SP2QFE.inf unterjubelt,

dies muss jedoch schnell gehen, bevor update.exe mit eine

Integritäts-Fehlermeldung abbricht:

1. Lade das entsprechende Update herunter.

2. Entpacke das Update mit dem Schalter /x nach C:\xpupdate

3. Lege ein Ordner xpupdate unter C:\ an

4. Erstelle eine update.cmd mit folgenden Inhalt:

Quellcode

    c:

    cd "C:\xpupdate\update"

    echo Die originale update.inf wird durch update.inf.new ersetzt

    copy update_SP2QFE.inf org_update_SP2QFE.inf /y

    copy new_update_SP2QFE.inf update_SP2QFE.inf /y

    echo Update ausführen

    start update.exe /passive /norestart /log:c:\xpupdate\install.log

    ping -n 1 -w 5 1.1.1.1>nul

    copy org_update_SP2QFE.inf update_SP2QFE.inf /y

5. Kopiere update_SP2QFE.inf in new_update_SP2QFE.inf (im Ordner: C:\xpupdate\update)

6. Bei der new_update_SP2QFE.inf muss folgendes gelöscht werden:

Quellcode
    Condition=AndOp,Prereq.XPAMDInstallBlock.Section

    und am Ende (ganz unten):
    Quellcode:
    [Prereq.XPAMDInstallBlock.Section]

    PresentOp=CheckReg,HKLM,"SYSTEM\CurrentControlSet\Control\ProductOptions",ProductType,0x00000000

    NotEqualOp=CheckReg,HKLM,"SYSTEM\CurrentControlSet\Control\ProductOptions",ProductType,0x00000000,!=,"WinNT"

    Display_String="%WrongProductMessage%"

Ob die Installation erfolgreich verlaufen ist, sieht man dann in der install.log. Ein Neustart ist danach erforderlich.

...zur Antwort

Versuch es mal mit Windows POS Ready 2009 das ist legal erhältlich und basiert auf Windows XP bis Service Pack 3. Windows POS Ready 2009 wird bis 2019 abgedatet und funktioniert auch als Betriebssystem obwohl es als Kassensystem gedacht. Windows XP nutzer können auch so weiter updates beziehen. Wie es gemacht wird unter folgender Anleitung:

Quellcode

Windows Registry Editor Version 5.00

    [HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\WPA\PosReady]

    "Installed"=dword:00000001

Es gauckelt dem Update ein POSReady vor und Windows Update zeigt nachdem Eintrag auch die Updates unter XP an.

...zur Antwort

Versuch es mal mit vavido das ist ein online downloader der öffentlich rechtlichen mediatheken. So erspart man sich das downloaden von software. Geht nicht bei jeder Sendung aber bei den meisten.

http://www.vavideo.de/

...zur Antwort

Anonymizer verwenden, wie etwa Anonymox oder den kostenlosen tor browser nutzen http://www.webstuffscan.com/2006/11/23/how-to-access-blocked-websites-top-10/ dann klappt es netzsperren zu umgehen

...zur Antwort

Artikel 13 Grundgesetz

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.