Es wäre auch gemein ihm vorzuspielen, dass du ihn liebst.

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Soziopath - psychische Störung des Sozialverhaltens, besitzt eingeschränkte Fähigkeit Mitgefühl zu empfinden, sich in andere hineinzuversetzen und kann die Folgen seines Handelns nicht einschätzen.

Grenouille: - Ihm fehlen sämtliche Sozialisationsinstanzen (damals üblich: Familie, Freunde, Kirche) - erfährt nur Ablehnung (Kirche gibt ihn weiter, Mutter und mutterähnliche Rollen, wie Madame Gallard, wollen ihn töten, geben ihn weiter. Keine mütterliche Liebe. Altersgenossen wollen ihn umbringen.) -> Störung des Sozialverhaltens - Mordet nur wegen Duft (keine emotionalen, sardistischen Motive), Folge für Mädchen nicht bewusst, da ihm der Wert des Lebens nie vermittelt wurde. -> kein Mitgefühl, Empathieunfähigkeit

Also kann er als Soziopath bezeichnet werden, da seine psychische Störung Soziologisch begründet ist.

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Das Programm von Apple ist teuer aber gut. Pages, kostet irgendwas zwischen 5 und 10€.

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Konventionell bedeutet nur, dass die bisher üblichen Wege der Energiegewinnung gemeint sind. Da diese hauptsächlich auf der Verbrennung fossiler Rohstoffe beruhen, sind sie mit der fossilen Energiegewinnung gleichzusetzen.

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Ausgleich / Nachlass bei eheähnlichem Verhältnis

Hallo,

mein Vater ist vor 10 Jahren zu einer Frau gezogen in ihr Haus, das sie von ihrem Mann geerbt hatte und das mit 70.000 Euro belastet war. Die beiden haben nicht geheiratet um nicht die Witwenrente der Frau in Höhe von 450 Euro zu verwirken (= einziges Einkommen der Frau). Mein Vater hat 20.000 Euro mit in die Beziehung gebracht, sein monatliches Einkommen betrug bis vor kurzem 2.000 Euro netto. Während der Zeit des Zusammenlebens wurde das Haus saniert (neue Fenster, Heizung usw.) und die Belastung des Hauses auf 60.000 Euro gesenkt.

2008 wurde ein Bausparvertrag auf die Frau abgeschlossen, auf den mein Vater Sparbeträge einbezahlt hat. Er hat mehrfach davon berichtet, auch im Beisein der Frau, dass die Ansparsumme von 25.000 € bei Auszahlung an ihn gehen solle und die Frau weiterhin Alleineigentümerin der Immobilie bleibt. Der Bausparvertrag wäre also der Ausgleich für das, was mein Vater von seinem Geld in deren Haus gesteckt hat.

Unglücklicherweise ist mein Vater von heute auf morgen schwer erkrankt. Die Frau will von dieser Vereinbarung nun nichts mehr wissen und ist der Meinung, dass der Bausparvertrag ihr allein gehört und weigert, sich die jetzt ausbezahlte Summe von 25.000 € auf das Konto meines Vaters zu bezahlen. Sie hat zwar Recht damit, dass ich als Tochter für Pflegeheim und Beerdigung aufkommen muss, aber muss sie sich nicht auch an die Vereinbarung mit meinem Vater halten, auch wenn es diese leider nur mündlich gibt?

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man hier vorgehen kann? Vielen Dank!

Viele Grüße

Mary

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Der Nachweis dieser Vereinbarung muss vorgelegt werden können, um eine Grundlage zur Einforderung des Geldes zu haben. Dies wäre nur durch ein Schriftstück oder Zeugen möglich. Da diese Vereinbarung mündlich getroffen wurde und scheinbar auch im Bausparvertrag nicht der Name Ihres Vaters vorkommt, müsste es einen neutralen Zeugen geben, der diese Vereinbarung bestätigen kann, damit das Geld dem rechtmäßigen Besitzer oder Erben zukommen kann.

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