Eher nicht. Du meinst mit "Grundgesetze" wahrscheinlich die im Grundgesetz aufgeführten Grundrechte und die sonstigen Rechte. Diese gelten entweder für Deutsche (und mittelbar teilweise auch für EU-Angehörige) oder für alle Menschen. Zwar verwendet das Grundgesetz hier oft auch die Bezeichnung "Jede/Jeder". Das damit aber auch Nicht-Menschen gemeint sein können, ist nicht nicht Konsens. Artikel 1, der hier als Wegweiser dienen kann, verweist ausdrücklich auf "Menschen" und lautet "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

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Hallo Parryhotter,

wenn Nebenjob als klassischer Minijob durchgeführt wird - Du schreibst, es ist der einzige Nebenjob neben Deinem Hauptjob - dann musst Du weder steuerlich noch hinsichtlich der Sozialversicherung etwas beachten. Der Arbeitgeber zahlt daraus Pauschalbeiträge bzw. eine Art Pauschalsteuer (15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung, 2% Steuer, also insgesamt 30%), wovon Du nichts bemerkst.

Der Job kann aber auch, wenn Du das möchtest, "normal" individuell besteuert werden. Dann zahlst Du relativ viel Lohnsteuer, weil für den weiteren Job die insofern ungünstige Steuerklasse 6 herangezogen wird. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) würde das aber wieder bereinigt werden.

Einfacher ist natürlich, Du machst nichts und der Arbeitgeber zahlt die Pauschale (siehe oben, erste Alternative).

Viele Grüße!

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"Die große Liebe meines Lebens"

Der ist allerdings etwas älter (1957), aber mit klassischer Story und Besetzung (Cary Grant, z. B.). Der Film in "Schlaflos in Seattle" (auch ein schöner Liebesfilm) zitiert.

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Hallo Kirill! Das Durchschnittsjahresentgelt betrug im Jahre 1938 1.947 Reichsmark.

Quelle: Anlage 1 zum 6. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI, Anlage 1). Die Werte werden bei der Rentenberechnung benötigt.

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Hallo Rose, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, kann der Arbeitgeber natürlich nicht einfach abmelden. Hat sich sonst etwas geändert? Wurde vielleicht die Krankenkasse gewechselt oder eine bestimmte, für die SV wichtige Altersgrenze überschritten. Vielleicht hat der Arbeitgeber einfach einen Meldefehler gemacht.

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Hallo Marcel! Wahrscheinlich handelt es sich ja nicht um ein Praktikum im eigentlichen Sinne, also im Rahmen einer Schulausbildung (währenddessen oder zur Vorbereitung darauf), sondern eigentlich um eine Beschäftigung. Diese ist versicherungspflichtig, wenn das monatliche Arbeitsentgelt mehr als 400 € beträgt. Es werden dann, aufgrund der "Versicherungspflicht", Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, d. h. insbesondere das eine eigenständige Krankenversicherung aufgrund dieser Beschäftigung besteht und insbesondere dass Zeiten auf dem Rentenversicherungskonto berücksichtigt werden.

Wenn das Arbeitsentgelt weniger als 400 € beträgt, muss nur der Arbeitgeber Beiträge, sogenannte Pauschalbeiträge zahlen. Die Beschäftigung ist dann "versicherungsfrei". Man kann aber, und das sollte man auch immer machen, auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. Dann muss man zwar selber Beiträge zahlen, das heißt, es wird etwas vom Bruttolohn abgezogen, aber dafür ist man für wenig Geld vollwertig versichert.

Wenn es tatsächlich ein "echtes" Praktikum im Rahmen einer Schulausbildung ist, gibt es unterschiedliche Regelungen zur Versicherungspflicht. Dannn solltest Du Dich mal an Deine Krankenkasse wenden.

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Hallo Daliah2010, zum Informationsaustausch verweise ich auf RHWWW. Wird die Beschäftigung nicht angegeben und der Jobcenter erfährt davon, ist eine Strafanzeige obligatorisch. Also: besser anmelden!

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Hallo JJ112! Das Finanzamt kann Dir bei der Frage der Sozialversicherungspflicht Deines Praktikums nicht helfen. Es gibt bei Praktika ganz unterschiedliche Regelungen. Bitte wende Dich an Deine Krankenkasse oder an die Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträger (findest Du im Internet unter "Deutsche Rentenversicherung".

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Hallo AceVentura, Du hast ja jetzt schon viele Vorschläge bekommen. Als Genre treffen je nach Blickwinkel wohl verschiedene Bezeichnungen zu: "Historienfilm" ist m. E. zutreffend, wenn der Plot einen geschichtlichen Hintergrund hat. "Monumentalfilm" bezeichnet eher den Umstand, dass meist Massenszenen vorkommen mit üppiger Statisterie und auch erheblichen Ausstattungsaufwand. "Sandalenfilme" ist eher abschätzig gemeint und ist ja selbsterklärend. Viel Spaß beim Schauen.

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Hallo rider1012!

Es gibt einen Rahmenspielplan. Der 1. Spieltag beginnt am 5. August 2011 mit dem Saison-Eröffnungsspiel. Ich vermute mal, dass da der BVB 09 dabei sein wird. Aber Genaueres gibt es wohl tatsächlich erst in vier Wochen!

Glück auf!

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Hallo lolaluna12345, eine schöne Möglichkeit, einfach einmal über einen alten Friedhof zu gehen und die Grabinschriften zu studieren. Du wirst staunen ...

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Hallo 646464,

grundsätzlich muss der Arbeitgeber über die jeweils andere Beschäftigung unterrichtet werden, damit jeweils die richtigen Schlüsse gezogen werden können. Wenn man mit beiden Beschäftigungen über insgesamt 400 € muss der jeweilige Arbeitgeber "ganz normal" die Beiträge abführen. Also: Beide Arbeitgeber müssen, jeder für sich, sich um die Sozialversicherung kümmern. Allerdings: "Ganz normal" ist es nicht, wenn das Gesamtentgelt zwischen 400,01 € und 800,00" liegt, weil dann ein "Gleitzonenfall" vorliegt. Hier muss der eine Arbeitgeber immer wissen, was beim anderen Arbeitgeber verdient wird, um richtige Berechnungen durchführen zu können. Auf die Anwendung der "Gleitzonenregelung" kann der Arbeitnehmer aber auch verzichten, dann läuft alles wirklich "ganz normal".

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