Hallo Steffi3557!
Ich kann dir sicher sagen, dass man nicht verpflichtet ist, sich schön anzuziehen. Eine ordentliche Kleidung würde passen. Wenn du jedoch einen guten Eindruck hinterlassen willst, dann zieh dich modern oder „vernünftig“ an. Nun zu deiner Straftat: Ich würde dir zuerst mal empfehlen einen Anwalt zu holen, denn er ist der richtige Ansprechpartner, was das betrifft. Bei einer Vorladung wird es so sein, dass du zum persönlichen Erscheinen gebeten wirst. Und das musst du. Was mit dir dort diskutiert wird, weiß ich nicht, ich habe noch nie eine Vorladung bekommen. Vielleicht wird man dich dort vernehmen. Aber da muss dein Anwalt genaueres mit dir besprechen.
Wie du es bereits in deinem Brief beteuert hast, bereust du es, was du getan hast. Ich glaube, wenn du es vor dem Sachgebiet sagst, dann werden sie dich verstehen und im Falle einer Verurteilung (was ich für dich nicht hoffe) zu Sozialstunden verurteilen. Vielleicht wird sogar nicht mal eine Anklage von Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn du deinen Fehler bereust. Dann könnte es zu einer Geldbuße kommen, bei der der Staatsanwalt auf die Anklage verzichtet.
Hoffe, ich konnte dir als „Nicht-Jurist“ helfen