Hallo  katerience, um deinen Account zu löschen führe bitte bitte die folgenden Schritte aus. 

1.) Besuche diesen Link: https://instagram.com/accounts/remove/request/permanent/

2.) Melde dich mit deinem Instagram Benutzernamen und deinem Kennwort an.

3.) Wähle einen Grund aus

4.) Gib dein Passwort erneut ein

5.) Klicke auf 'Mein Konto dauerhaft deaktivieren'

Solltest du deinen Account nur deaktivieren wollen, dann ersetze am Ende des Links einfach permanent/ gegen temporary/

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Hallo  kristinarohde95, nein du darfst die Bilder definitiv nicht einfach auf deinem Instagram Account verwenden, denn du besitzt keine Nutzungsrechte für diese Bilder. Eine Urheberrechtsverletzung kann sogar strafbar sein. Du darfst nur Bilder nutzen, an denen du selbst Rechte besitzt. Das heißt, du musst selbst der Urheber sein (hast das Bild selbst gemacht), oder die Nutzung wurde dir explizit für diesen Zweck erlaubt.

Auf der menschlichen Seite musst du dich auch fragen, ob du überhaupt Likes für die Bilder von anderen Menschen haben willst. Du hast für diese Bilder ja selbst keine Leistung erbracht.

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Auf jeden Fall verstösst ein zweites (Fake-)Konto gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook.

4. 1.Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis kein Profil für jemand anderen erstellen.Du wirst nur ein einziges persönliches Konto erstellen.

4. 2. Du wirst nur ein einziges persönliches Konto erstellen.




Quelle: https://www.facebook.com/legal/terms?locale=de\_DE


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Hallo Zescht, du darfst definitiv keine Bilder aus dem Internet, oder hier speziell von Facebook  verwenden, wenn du für diese Bilder keine ausdrücklichen Nutzungsrechte besitzt. Nur weil das 'alle tun ist es noch lange nicht legal. Das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte sind im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)(UrhG) geregelt. Über die unerlaubte Verwendung heißt es dort: 

§ 106 
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn du Bilder benötigst, die du verwenden darfst, dann recherchiere nach Datenbanken für sogenannte gemeinfreie bzw. lizenzfreie Bilder. Auch in diesen Datenbanken solltest du dich genau mit den Nutzungsbedingungen beschäftigen. 

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Hallo Kurde72, auf Facebook besteht eine Klarnamenplicht, der du mit Anmeldung und Bestätigung der AGB zugestimmt hast. Bei Konten, die den Anschein erwecken, gefälscht zu sein oder gefälschte Informationen zu verwenden, fordert Facebook den Inhaber auf, zu bestätigen, dass er wirklich derjenige ist, der er vorgibt zu sein.

Welche Arten von Ausweisen Facebook akzeptiert kannst du hier nachlesen: https://www.facebook.com/help/159096464162185

Es gibt also definitiv nur eine Möglichkeit um wieder an dein Konto zu gelangen: Du übermittelst Facebook einen Identitätsnachweis. 

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Hallo  Muffin123, du darfst definitiv keine Bilder aus dem Internet verwenden, wenn du für diese keine ausdrücklichen Nutzungsrechte besitzt. Nur weil das 'alle zun ist es noch lange nicht legal. Das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte sind im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)(UrhG) geregelt. Über die unerlaubte Verwendung heißt es dort: 

§ 106 
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn du Bilder benötigst, die du verwenden darfst, dann recherchiere nach Datenbanken für sogenannte gemeinfreie bzw. lizenzfreie Bilder. Auch in diesen Datenbanken solltest du dich genau mit den Nutzungsbedingungen beschäftigen. 

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Hallo Shoegazer,, um dein Facebook:Konto zu löschen klicke auf folgenden Link: https://www.facebook.com/help/delete_account
Bitte beachte, dass es bis zu 90 Tage dauern kann, bis alle deine Beiträge gelöscht sind. z. B. deine Fotos, Statusmeldungen oder andere in den Sicherungssystemen gespeicherten Daten. Während der Löschung können andere Personen auf Facebook nicht darauf zugreifen.

Einige Informationen von dir auf Facebook werden jedoch nicht in deinem Konto gespeichert. Beispielsweise kann ein Freund unter Umständen noch immer Nachrichten von dir sehen, auch nachdem du dein Konto gelöscht hast.
Wenn du deine Kontodaten vor der Löschung sichern willst, dann kannst du dies unter Einstellungen (Abbildung 1) tun. 

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Hallo MarryLou1810, um deinen Account unwiederruflich zu löschen führe bitte bitte die folgenden Schritte aus. 

1.) Besuche diesen Link: https://instagram.com/accounts/remove/request/permanent/

2.) Melde dich mit deinem Instagram-Benutzernamen und deinem Kennwort an.

3.) Wähle einen Grund aus

4.) Gib dein Passwort erneut ein

5.) Klicke auf 'Mein Konto dauerhaft deaktivieren'

Solltest du deinen Account nur deaktivieren wollen, dann ersetze am Ende des Links einfach permanent/ gegen temporary/

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Hallo Miss Cutiepie, um deinen Account unwiderruflich zu löschen führe bitte die folgenden Schritte aus. 

1.) Besuche diesen Link: https://instagram.com/accounts/remove/request/permanent/

2.) Melde dich mit deinem Instagram-Benutzernamen und deinem Kennwort an.

3.) Wähle einen Grund aus

4.) Gib dein Passwort erneut ein

5.) Klicke auf 'Mein Konto dauerhaft deaktivieren'

Solltest du deinen Account nur deaktivieren wollen, dann ersetze am Ende des Links einfach permanent/ gegen temporary/

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Leider wird in den bisherigen Antworten viel Halbwissen verbreitet, daher möchte ich ein wenig für Klarheit sorgen.

Es ist in der Tat so, dass der Identitätsdiebstahl in sozialen Netzwerken eine Lücke im Strafrecht darstellt. Es gibt also keine Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung aufgrund dieser Handlung. Es gibt allerdings eine Menge Begleithandlungen, die durchaus einen Straftatbestand erfüllen können und deshalb auch eine Anzeige rechtfertigen. Es kann zum Beispiel die unerlaubte Nutzung von Bildern gegen UrhG § 106 (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verstossen) und somit eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung begründen. Auch kann jede weitere strafrechtlich relevante Handlung, die mit dem gefälschten Profil begangen wird eine Strafanzeige begründen.

Des weiteren ist es natürlich auch möglich auf dem zivilrechtlichen Wege gegen den Identitätsdiebstahl vorzugehen um Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche zu erwirken. 
Die zivilrechtliche Durchsetzung scheitert in der Praxis wiederum am fehlenden Straftatbestand, des Identitätsdiebstahls, da die Plattformbetreiber nur Daten bei Straftatbeständen herausgeben.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass gegen den 'Faker' z.B. eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erstattet werden könnte. Auch ein zivilrechtliches Vorgehen gegen den 'Faker wäre unter Umständen möglich. 
Über den Ausgang dieser Massnahmen werde ich nicht spekulieren, da dies Aufgabe von Polizei, Richtern und Staatsanwälten ist.
Eine erweiterte rechtliche Einschätzung findet sich unter: http://www.onlinelaw.de/de/aktuelles/it\_news.php

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Hallo Tim9131, diese Vorfälle geschehen in Zeiten von Facebook und anderen sozialen Netzwerken natürlich hin und wieder und die Rechtsprechung entscheidet regelmässig, dass solche Kündigungen zulässig sind.
Arbeitnehmer sollten das sog. „Krankfeiern“ auf keinen Fall unterschätzen. Hierdurch wird das Vertrauens- und Arbeitsverhältnis nachhaltig gestört mit der Folge, dass eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird.

Ein solches Verhalten kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da durch die Täuschungshandlung Arbeitsentgelt in Form der Entgeltfortzahlung erschlichen wird, was einen Betrug oder zumindest einen versuchten Betrug darstellt.

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Leider wird in den bisherigen Antworten viel Halbwissen verbreitet, daher möchte ich ein wenig für Klarheit sorgen.

Es ist in der Tat so, dass der Identitätsdiebstahl in sozialen Netzwerken eine Lücke im Strafrecht darstellt. Es gibt also keine Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung aufgrund dieser Handlung. Es gibt allerdings eine Menge Begleithandlungen, die durchaus einen Straftatbestand erfüllen können und deshalb auch eine Anzeige rechtfertigen. Es kann zum Beispiel die unerlaubte Nutzung von Bildern gegen UrhG § 106 (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verstossen) und somit eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung begründen. Auch kann jede weitere strafrechtlich relevante Handlung, die mit dem gefälschten Profil begangen wird eine Strafanzeige begründen.

Des weiteren ist es natürlich auch möglich auf dem zivilrechtlichen Wege gegen den Identitätsdiebstahl vorzugehen um Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche zu erwirken. 
Die zivilrechtliche Durchsetzung scheitert in der Praxis wiederum am fehlenden Straftatbestand, des Identitätsdiebstahls, da die Plattformbetreiber nur Daten bei Straftatbeständen herausgeben.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass gegen den Fragesteller z.B. eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung erstattet werden könnte. Auch ein zivilrechtliches Vorgehen gegen den Fragesteller wäre unter Umständen möglich. 
Über den Ausgang dieser Massnahmen werde ich nicht spekulieren, da dies Aufgabe von Polizei, Richtern und Staatsanwälten ist.
Eine erweiterte rechtliche Einschätzung findet sich unter: http://www.onlinelaw.de/de/aktuelles/it\_news.php

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Hallo schlauratte, ich fasse mich einfach mal ganz kurz und frage dich:

Möchtest du mit jemandem befreundet sein, wenn die gesamte Freundschaft auf einer Lüge gründet? NEIN, möchtest du nicht.

Kläre die Situation auf und sei komplett ehrlich. Vielleicht kannst du mit deiner Ehrlichkeit die andere Person von einem Treffen überzeugen. 

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Hallo KamiKamiKaeshi, wenn du herausfinden willst ob ein Nickname in verschiedenen Netzweken noch verfügbar ist, kannst du dieses Tool nutzen: https://namechk.com/

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Die besten Tipps uns Tricks gibt es von YouTube selbst im Creator Playbook. Du findest es hier: https://www.youtube.com/yt/playbook/de/

Ansonsten solltest du dir thematisch ähnliche Kanäle angucken, die bereits Erfolg haben.

Auch einen Besuch des Video-Camp (Bitte googeln, da nur ein Link möglich) ist sehr empfehlenswert. 

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