In der StVO steht dazu:

§12 (4) StVO Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Dort steht also eindeutig "rechter Fahrstreifen" parkst du also in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist das Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt.

Aber der Absatz geht noch weiter und erlaubt dir das Parken auf der linken Straßenseite, sofern es sich um eine Einbahnstraße handelt oder wenn auf der rechten Seite Schienen verlaufen.

Ergänzung: Bei verkehrsberuhigten Zonen handelt es sich nicht um eine Fahrbahn, daher darf dort ebenso links geparkt werden.

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
...zur Antwort

Die meisten Händler schließen die Barauszahlung eines Gutscheines aus. Da du im stationären Geschäft kein Umtauschrecht (Gewährleistung ausgenommen) hast, sondern dies immer aus Kulanz des Händlers geschieht, ist es Sache des Händlers. Bei Müller weiss ich, dass diese nur Ware gegen Ware bzw. Ware gegen Gutschein austauschen, bei DM weiss ich es nicht, aber denke da läuft es nicht anders.
Also denke ich, dass du damit leider keinen Erfolg haben wirst.

...zur Antwort

Ganz einfach, dem Händler schreiben, dass das IPhone defekt angekommen ist, und dir von Ihm ein Versandetikett geben lassen. Er ist dafür zuständig. Wenn er zu dir sagt, wende dich an die Post, sagst du Ihm ganz klar, dass er dafür zuständig ist und sonst niemand. Gibt es mit Versandetikett Probleme, sag ihm, dass du die Kosten für den Rückversand erstattet haben willst und gut ist. Es ist in dem Falle Verbraucher gegen Händler über eBay ganz eindeutig das Problem des Händlers.

...zur Antwort

Microsoft bietet zwei Varianten von Microsoft Office, einmal Microsoft 365 und einzelne Aktivierungscodes (mit der dazugehörigen Lizenz). Wenn du die Variante Microsoft 365 hast, ist deine Office Lizenz an deinen Microsoft Account geknüpft (gilt auch für Schul-/Uni-Accounts), falls nicht, ist dein Office an den Lizenzschlüssel geknüpft, ohne diesen ist es nicht mehr möglich Office zu Aktivieren. Du müsstest dann entweder den Code suchen oder aber einen neuen erwerben. Evtl. kann es auch helfen da nachzufragen, wo den den Code ursprünglich her hattest.

...zur Antwort

Schau bei Amazon/Ebay nach einem günstigen PC, installiere darauf ein Betriebssystem (vorzugsweise Linux, da Ressourceneffizienter), beschäftige dich dann noch mit dem Thema Portfreigaben und ggf. DynDNS und du hast eine Lösung. Bezweifle aber, dass du unter Einbeziehung der Stromkosten/Hardwarekosten soviel günstiger sein wirst, als günstige Mietanbieter.
Falls deine Frage darauf abzielt, quasi einen unbegrenzten externen Server zu mieten, wirst du keinen Anbieter finden, dies liegt alleine schon daran, dass die Kosten dauerhaft anfallen.

...zur Antwort

Prinzipiell lautet die Antwort ja. Stell dir vor aufgrund des oben genannten Unfalls würde es jetzt zu einer schleichenden Blutvergiftung kommen.

Es wäre natürlich relativ weltfremd jede Verletzung ins Verbandsbuch einzutragen, also manchmal kann man die Kirche auch im Dorf lassen.

...zur Antwort

Das kommt darauf an welche Art Paket das ist. Ist das eine Bestellung aus einem Online-Shop rufst du bei dem jeweiligen Händler an und sagst diesem dein Paket wäre nicht angekommen.

Ist das ein Privat verschicktes Paket ist DHL dein Ansprechpartner, du solltest dort nachfragen, wenn das Paket abhanden gekommen ist erstatten diese dir einen Schaden von bis zu 500€.

...zur Antwort

Erstmal nein, vorausgesetzt, du erbringst keine Gegenleistung.

Nach meiner Ansicht wäre das eine Schenkung. Schenkungen von Fremden sind bis 20 000€ Steuerfrei, danach würden 30-50 %, je nach Höhe Schenkungssteuer anfallen, davon wärst du aber, nehme ich zumindest an, weit entfernt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.