Leider hast du, außer bei nicht Leistung der Musikschule, keine Möglichkeit vorher aus dem Vertrag herauszukommen.

An dem oberen AGB Auszug ist zwar gefühlt alles unzulässig, das hilft dir aktuell aber nicht weiter.

Du musst also bis zum 29.02.2024 die Kündigung einreichen (Wie, ob per E-Mail oder sonst irgendwie ist grundlegend egal (in Textform), du solltest es nur nachweisen können | dabei ist auch egal was in der AGB steht), dann wird die Kündigung zum 31.03.2024 wirksam.

Ein Vorteil: solltest du das vergessen verlängert sich der Vertrag nicht um 12 Monate, sondern nur um einen, auch dabei ist egal was in der AGB steht.

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In der StVO steht dazu:

§12 (4) StVO Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Dort steht also eindeutig "rechter Fahrstreifen" parkst du also in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist das Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt.

Aber der Absatz geht noch weiter und erlaubt dir das Parken auf der linken Straßenseite, sofern es sich um eine Einbahnstraße handelt oder wenn auf der rechten Seite Schienen verlaufen.

Ergänzung: Bei verkehrsberuhigten Zonen handelt es sich nicht um eine Fahrbahn, daher darf dort ebenso links geparkt werden.

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
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Die meisten Händler schließen die Barauszahlung eines Gutscheines aus. Da du im stationären Geschäft kein Umtauschrecht (Gewährleistung ausgenommen) hast, sondern dies immer aus Kulanz des Händlers geschieht, ist es Sache des Händlers. Bei Müller weiss ich, dass diese nur Ware gegen Ware bzw. Ware gegen Gutschein austauschen, bei DM weiss ich es nicht, aber denke da läuft es nicht anders.
Also denke ich, dass du damit leider keinen Erfolg haben wirst.

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Ob das lediglich eine Verwarnung war, oder du einen Bußgeldbescheid bekommst, Entscheidet der Polizist in seinem ermessen. Da er deine Kontaktdaten aufgenommen hat, und dir offensichtlich nicht gesagt hat, dass es sich nur um eine Verwarnung handelt, gehe ich aber davon aus, dass du etwas hören wirst. In §12 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz kannst du nachlesen, dass du nur dann "nicht vorwerfbar" handelst, wenn du noch keine 14 Jahre alt bist. Da du ja bereits 15 bist, müsstest du die 60 Euro dann auch entsprechend bezahlen.
Außer abwarten bleibt dir derzeitig also leider nicht viel.

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Wenn du Lohnsteuer bezahlt hast, kannst du selbstverständlich eine Steuererklärung machen. Du darfst pro Jahr (stand 2023) 10908€ verdienen ohne Steuern zahlen zu müssen (sogenannter Grundfreibetrag). Dazu kommen dann noch die Werbungskosten, worunter alles fällt, was irgendwie mit der Arbeit zu tun hat, Auto, Telefon... Wenn du keine Werbungskosten angibst, oder die unter 1230 (auch stand 2023) liegen, werden dir die 1230 ebenso von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Heißt also:

Wenn du weniger als 12138€ verdient hast, bekommst du alles an Steuern zurück. Deine Kosten für Krankenkasse, Rentenversicherung... werden noch zusätzlich als Ausgaben berücksichtigt und erhöhen den Betrag von gerade nochmals entsprechend. Hast du mehr verdient, dann musst du nur Steuern auf alles ab diesem Betrag bezahlen.

Also kann sich die Steuererklärung tatsächlich lohnen, wenn du Steuern bezahlt hast. Ich empfehle dir Wiso-Steuer, die zeiht sich die meisten Infos automatisch und du musst erst bezahlen, wenn du die Steuererklärung abgibst, d.h. du kannst alles schon vorher ausprobieren. Tipp: bei Amazon ist die Lizenz billiger als auf deren eigener Seite

Sonst steht dir natürlich auch Elster vom Finanzamt selber zur Verfügung zur Verfügung, etwas komplizierter aber bei einfachen Steuerfällen kostenlos machbar.

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War das Sex oder Vergewaltigung?

Ich bin verwirrt in letzter Zeit kommt so viel hoch. Ich erinnere mich zurück an mein „erstes Mal“. Ich war gerade 18 geworden und hatte immer gesagt, dass ich auf den richtigen warten möchte, denn der erste soll auch der letzte sein.

ich kannte ihn schon eine Zeit lang von Freundinnen & verstand mich gut mit ihm. An Halloween war ich mit 2 Freundinnen im Club, wir tranken Alkohol und als ich kurz zur Toilette ging und zurück kam, da waren meine 2 Freundinnen plötzlich weg. Ich fand sie nicht mehr. Ich lief im Club herum, suchte und lief ihm in die Arme.
Er sagte, dass er meine zwei Freundinnen gesehen hätte, wie sie aus dem Club gingen. Das verwirrte mich und er und ich gingen auch aus dem Club in einen anderen, wo meine zwei Freundinnen lt ihn hin sind.
Sie waren nicht dort, also verbrachte ich den restlichen Halloween Abend mit ihm. Es war schön, wir lachten und wir küssten uns dort das erste Mal.
Es war ausgemacht, dass ich bei meiner Freundin übernachte. Die war weg, also versuchte ich meine Eltern zu erreichen, ob diese mich abholen könnten.
3 Uhr nachts - da ging keiner mehr ran. Taxi? Hätte ich mir nicht leisten können. Also bot er mir an, ich könne doch bei ihm übernachten.

Ich zögerte, aber ging dann mit ihm. Ich erzählte ihm noch, dass ich Jungfrau sei und dass ich möchte, dass mein erstes Mal was besonderes ist. Ich weiß noch, wie er mich ansah. Er glaubte es nicht, weil meine 2 besten Freundinnen wilder unterwegs waren wie ich.
ich hatte ihm gesagt, dass ich mich unwohl fühle mit zu ihm zu gehen und ich mit irgendwas sexuellem noch warten möchte. Wir fuhren zu ihm.
Kaum in der Wohnung angekommen, zeigte er mir das Schlafzimmer. Ich war kaum mit einem Fuß im Schlafzimmer, da warf er mich aufs Bett und sagte irgendwas ähnliches wie „ich will dich jetzt“.
Er riss mir die Stumpfhose runter, den Rock schon er hoch. Und, wenn ich ehrlich bin. Ich erinnere mich nicht an mehr. Ich weiß nicht, ob es am Alkohol lag.

Heute betrachtet im Zusammenhang mit meiner anderen Frage gesehen, frage ich mich, ob das eine vergewaltigung war. Ich wollte es nicht. Ich war am nächsten Morgen verwirrt, er fuhr mich heim. Wir kamen dann zusammen, die Beziehung hielt aber nur 9 Monate, weil er mich betrog.
Ich bin gerade verwirrt. Hab nie darüber nachgedacht.

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Ich versuche mal eine halbwegs faktenbasierte Antwort zu geben. Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn

ein sexueller Übergriff, ein sexuelles Ausnutzen sonstiger Umstände oder eine sexuelle Nötigung vorliegt und (also zwingend immer) dazu ein eindringen in den Körper des Opfers.

Dann stellt sich natürlich die Frage, was man unter unter den ersten drei Punkten versteht, denke was mit eindringen in den Körper gemeint ist, ist jedem klar.

Ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn eine sexuelle Handlung und ein entgegenstehender Wille des Opfers vorliegt. Ein einfaches "Nein" reicht hierfür aus, es ist also nicht so, dass du dich extra dagegen wehren musst, sondern einfach nur deinen Willen Kundtun musst(das "Nein" wird übrigens auch durch konkludentes Verhalten wie weinen o.ä. ersetzt).

Ein sexuelles Ausnutzen sonstiger Umstände wäre gegeben wenn du stark alkoholisiert wärst oder unter Drogen stehen würdest, also dir keinen eigenen Willen bilden kannst.. Andere Dinge wie psychische Ausnutzung oder Drohungen, die sich nicht gegen das Leben richten, fallen auch darunter.

Sexuelle Nötigung ist das, an das viele einzig und allein denken, wenn es um Vergewaltigung geht. Also Gewaltanwendung, Drohung gegen das Leben oder Ausnutzung von anderen Straftaten z.B. wenn jemand eingesperrt ist und erst nach Vollzug der Handlung freigelassen wird.

Punkt drei liegt hier natürlich eindeutig nicht vor. Aber bei den anderen beiden Punkten kann man schon ein eindeutiges Verhalten erkennen. Das Opfer war alkoholisiert und hat dazu noch eindeutig mitgeteilt, dass Sie der sexuellen Handlung nicht einwilligt. Der zweite Punkt würde aber wirklich nur bei starker Alkoholisierung greifen, dass müsste demnach juristisch geklärt werden. Durch das eindeutige "Nein" liegt aber definitiv ein sexueller Übergriff vor. Dazu kommt das eindringen in den Körper, was soviel bedeutet, wie ja, meines Erachtens liegt eine Vergewaltigung vor. Schwierig wird es natürlich mit der Beweislage, es würde also zu einem reinen Indizienprozess kommen.

Du solltest dich entsprechend mit einem Rechtsanwalt oder einer Opferberatung in Verbindung setzen und die weiteren Schritte besprechen, ich würde also vom direkten gang zur Polizei abraten und erst einen Rechtsbeistand konsultieren.

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Klingt wie Phising, würde vermuten, der Link führt zu einer schadhaften Webseite, gibt es denn Hinweise, dass das Profil von der Dame echt ist, bzw. dass soclhe Bilder tatsächlich Online sein könnten?

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Ganz einfach, dem Händler schreiben, dass das IPhone defekt angekommen ist, und dir von Ihm ein Versandetikett geben lassen. Er ist dafür zuständig. Wenn er zu dir sagt, wende dich an die Post, sagst du Ihm ganz klar, dass er dafür zuständig ist und sonst niemand. Gibt es mit Versandetikett Probleme, sag ihm, dass du die Kosten für den Rückversand erstattet haben willst und gut ist. Es ist in dem Falle Verbraucher gegen Händler über eBay ganz eindeutig das Problem des Händlers.

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Wenn du vorher eine Ausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen hast ja, sonst nein. Damals war das umstritten, bezüglich der Erstausbildung haben BFH und das Verfassungsgericht mittlerweile endgültig den Sachverhalt geklärt und die Absetzung als Werbungskosten mit Verlustvortrag als nicht möglich beschlossen/konform mit der Verfassung erklärt.

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Ja, die Forderung des Amtes ist rechtens. Du hast eine Mitteilungspflicht, also die Pflicht der zuständigen Behörde alle für den Antrag relevanten Dinge mitzuteilen und dazu gehört eben auch das Mietanpassungsschreiben. Also einfach das schreiben mitschicken und gut ist. Verstehe da nicht ganz woran dabei das Problem liegt.

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Auf deine erste Frage, ob du einfach fristlos kündigen darfst lautet meine Antwort bei der Sachlage erst einmal nein. Bezüglich der mündlichen Zusage deines Arbeitgebers in Bezug auf deinen Urlaub hat der AG die Möglichkeit, dir den Urlaub zu verweigern, wenn dringende betriebliche Belange gegen deinen Urlaub sprechen, personelle Engpässe fallen leider auch darunter.
Da du noch Resturlaub zum Ende deines Arbeitsverhältnisses hast, hättest du allerdings einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Wie lange würde das Arbeitsverhältnis denn aktuell noch dauern?

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Kannst du einfach feststellen. Drücke die Windows Taste und gebe dann Partitionen ein und öffne dann das was ich als Screenshot anhänge, da siehst du die einzelnen Teile deiner Festplatte, wenn da irgendwas komisch aussieht melde dich wieder.

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Microsoft bietet zwei Varianten von Microsoft Office, einmal Microsoft 365 und einzelne Aktivierungscodes (mit der dazugehörigen Lizenz). Wenn du die Variante Microsoft 365 hast, ist deine Office Lizenz an deinen Microsoft Account geknüpft (gilt auch für Schul-/Uni-Accounts), falls nicht, ist dein Office an den Lizenzschlüssel geknüpft, ohne diesen ist es nicht mehr möglich Office zu Aktivieren. Du müsstest dann entweder den Code suchen oder aber einen neuen erwerben. Evtl. kann es auch helfen da nachzufragen, wo den den Code ursprünglich her hattest.

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Du hast den richtigen Paragraphen schon zitiert. Die Situation ist tatsächlich so, dass du in aller Regel den Tag nicht nacharbeiten musst. Würdest du jetzt also Samstags arbeiten kommen würdest du Überstunden ansammeln.

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