Ich versuche mal eine halbwegs faktenbasierte Antwort zu geben. Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn
ein sexueller Übergriff, ein sexuelles Ausnutzen sonstiger Umstände oder eine sexuelle Nötigung vorliegt und (also zwingend immer) dazu ein eindringen in den Körper des Opfers.
Dann stellt sich natürlich die Frage, was man unter unter den ersten drei Punkten versteht, denke was mit eindringen in den Körper gemeint ist, ist jedem klar.
Ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn eine sexuelle Handlung und ein entgegenstehender Wille des Opfers vorliegt. Ein einfaches "Nein" reicht hierfür aus, es ist also nicht so, dass du dich extra dagegen wehren musst, sondern einfach nur deinen Willen Kundtun musst(das "Nein" wird übrigens auch durch konkludentes Verhalten wie weinen o.ä. ersetzt).
Ein sexuelles Ausnutzen sonstiger Umstände wäre gegeben wenn du stark alkoholisiert wärst oder unter Drogen stehen würdest, also dir keinen eigenen Willen bilden kannst.. Andere Dinge wie psychische Ausnutzung oder Drohungen, die sich nicht gegen das Leben richten, fallen auch darunter.
Sexuelle Nötigung ist das, an das viele einzig und allein denken, wenn es um Vergewaltigung geht. Also Gewaltanwendung, Drohung gegen das Leben oder Ausnutzung von anderen Straftaten z.B. wenn jemand eingesperrt ist und erst nach Vollzug der Handlung freigelassen wird.
Punkt drei liegt hier natürlich eindeutig nicht vor. Aber bei den anderen beiden Punkten kann man schon ein eindeutiges Verhalten erkennen. Das Opfer war alkoholisiert und hat dazu noch eindeutig mitgeteilt, dass Sie der sexuellen Handlung nicht einwilligt. Der zweite Punkt würde aber wirklich nur bei starker Alkoholisierung greifen, dass müsste demnach juristisch geklärt werden. Durch das eindeutige "Nein" liegt aber definitiv ein sexueller Übergriff vor. Dazu kommt das eindringen in den Körper, was soviel bedeutet, wie ja, meines Erachtens liegt eine Vergewaltigung vor. Schwierig wird es natürlich mit der Beweislage, es würde also zu einem reinen Indizienprozess kommen.
Du solltest dich entsprechend mit einem Rechtsanwalt oder einer Opferberatung in Verbindung setzen und die weiteren Schritte besprechen, ich würde also vom direkten gang zur Polizei abraten und erst einen Rechtsbeistand konsultieren.