Ich schneide klebrige Sachen immer mit einem"Käse"messer,also einem Messer in dem Löcher oder Rillen eingearbeitet sind bleibt es dann nicht so doll kleben
Nein pauschal nicht,es kommt immer darauf an was für Studiengänge du meinst.
So genau habe ich auch keine Ahnung aber wenn er zusammen mit seine Ex den Mietvertrag unterschrieben hat für die ganze Wohnung so ist er dann auch rechtlich verpflichte die volle Miete zu zahlen.Von Amtswegen stehen ihm als Singel nur 45 - 50qm zu wenn er Hilfen bekommen würde.Ich würde mich mal bei einem Anwalt schlau machen
Mit Babyerstausstattung sind die ersten Anziesachen sowie Kinderwagen gemeint .Sie kann zusätzlich noch eine Antrag auf ein Zimmer stellen so viel wie ich weiß.Es kommt darauf an ob schon mal ein Antrag gestellt wurde und wie alt das erste Kind ist.Ist dies älter als 3 dann werden die Anträge meist genehmigt ist es jünger setzten die Ämter meist vorraus das noch alles vorhanden ist von ersten Kind.
Ja erst mal klar die Anrede dann das die Bewerbung Eingegangen ist und du dich darüber freust das derjenige/ die jenige sich für eine Anstellung in der Firma bewirbt .Zum Schluß dann das die Bewerbung noch bearbeitet wird und das du dich wieder meldest.So in etwa würde ich das schreiben.
Ich meine wenn du diesen Vorschlag hast dann mußt du dich auch um diese Stelle bemühen wenn da nicht gerade eine Umfassende Vorbildung vorrausgesetzt wir.
Also ich reinige meine Bödne nur mit einem Dampfreiniger und würde nichts anderes mehr haben wollen,weil so brauch ich mir auch keine Chemie mehr ins Haus holen.
Wenn du deine Miete per Dauerauftrag zahlst dann änder den schon mal ab auf:unter Vorbehalt.Solltest du dann die Miete kürzen kannstu auch Rückwirkend kürzen.Trotz alledem würde ich erfahrene Hilfe in Anspruch nehmen also Mieterbund.Die erledigen den ganzen Schreibkram und die wissen genau um wieviel Prozent du die Miete dann kürzen kannst.
So viel ich weiß bräuchtes du nicht neu zu streichen da die vorrangegangene Renovierung ja erst ein Jahr her ist ,aber sooo ganz sicher bin ich mir jett auch nicht.Ich hatte das immer so wenn ich beim Einzug renoviert habe brauchte ich das bei Auszug nicht machen.
Die Lohnsteuerklasse kann nur einmal im Jahr geändert werden und 4/4 würde ich nur machen wenn beie Partner gleich viel Einkommen haben ansonsten würde ich 3/5 vorziehen.der Mit mehr Einkommen 3 und der andere 5.
Was heißt denn Hobby weiter ausbauen,möchtes du dich damit dann später Selbständig machen ?Es kommt denke ich auch darauf an was für eine Versicherung duch abschließen möchtes.