Hast du eine Mahnung (maschinell) oder Vollstreckungsankündigung (per Hand unterschrieben) bekommen?

Egal, was es ist, ruf am Montag direkt bei der Nummer die oben steht an und erkläre die Situation.

Da du bereits die berichtigten UST-VAM abgeschickt hast, lässt sich das bestimmt bald klären. Ich gehe davon aus, dass du den richtigen Betrag bereits überwiesen hast?

Aus reinem (ehrlichem) Interesse:

Wie vertippt man sich mehrmals so sehr? Da es sich um die Monate Januar-Juni (2020?!) handelt, war es ja nicht ein einmaliger Tippfehler...und am Ende sieht man ja immer die Zahllast...

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Warum werden meine Werbungskosten nicht anerkannt?

Heute habe ich meinen Steuerbescheid bekommen. Ich war ziemlich geschockt, denn es wurde fast nichts anerkant.

Es geht hier um Fortbildungskosten sowie Bewerbungskosten.

Fortbildungskosten: Das komplette Jahr 2020 befand ich mich noch in einem Masterstudium per Fernstudium. Ich habe bereits Berufsausbildung und Bachelor. Das Masterstudium kann demnach in voller Höhe als Fortbildungskosten (Werbungskosten) anerkannt werden (theoretisch). Meine Kosten sind in erster Linie die Fahrtkosten zu der Uni. Auch wenn es eine Fernuni ist, stehen mir natürlich die Örtlichkeiten der Präsenzuni ebenso zur Verfügung. Ich war also etwa 12 mal im Jahr dort um in die Bibliothek zu gehen, Lernkreis etc. Die Fahrt war jedes mal etwa 600km und über 8 Stunden aufenthalt. Also ordentlich kosten.

Nachweisen kann ich sowas ja schlecht. Habe eben meiner Steurerklärung beigelegt wieviele Fahrten und wieviel KM. Dies wurde bei der Steuer 2019 übrigens in voller Höhe anerkannt! Dieses Jahr wurde nichts anerkannt.

Begründung: Die Studiennachweise reichen nicht als Nachweise zur Ausbildungsstätte oder Bibliothek.

Ähm Ok. Wie genau soll ich eine Fahrt und ein Aufenthalt von über 8 Stunden bitte nachweisen?

Bewerbungskosten: Hier wurde ebenfalls nichts anerkannt. Es geht sowohl um E-Mail Bewerbungen und Fahrten für Berwerbungsgespräche.

Begründung: Berwerbungskosten können ohne Nachweise nicht anerkannt werden.

Naja, soll ich jetzt ins Blaue raten was als Nachweise reichen? Bezüglich meiner Bewerbungen habe ich eine Excel Übersicht beigelegt wo Firma und Datum der Bewerbung steht. Soll ich nun jeweils die Emailbestätigung der Firmen ausdrucken..........? Bei 95 Bewerbungen..............? Die Umwelt freut sich.

Zu den Bewerbungsfahrten habe ich eine Übersicht beigelegt. Firmenname, Anzahl Gespräche/Fahrten, Kilometer. Was soll ich hier noch machen?

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Möchtest du die Werbungskosten haben bist du in der Nachweispflicht.

Stell dir doch mal vor, du erhältst einen Steuerbescheid mit 10.000€ mehr Einnahmen, als du erklärt hast und das Finanzamt kann dir nicht Nachweisen, dass du sie tatsächlich hattest. Du musst dich auf deren Aussage verlassen. Fändest du auch nicht so toll, oder?

Bei einer Fernuni geht man nunmal nicht davon aus, dass du jeden Monat dort hin fährst. Dementsprechend musst du das nachweisen. Wie du das machst bleibt dir überlassen...solltest du das nicht können, kann das Finanzamt nicht nachvollziehen, dass du tatsächlich dort warst und die WK natürlich nicht anerkennen.

"Hat meine App gesagt" ist nunmal kein gültiges Argument. Wenn du keine Gesetzesnachweise oder Gerichtsurteile zu dem Thema findest, deine Aufwendungen jedoch auch nicht nachweisen kannst gilt hier das gleiche.

Fahrten zu Bewerbungsgesprächen sind ja leicht nachzuweisen, einfach die Einladung zum Vorstellungsgespräch ans Finanzamt (geht auch zb über ein Kontaktformular - der Umwelt zuliebe) senden.

Hast du denn deine Tabellen das erste Mal mitgeschickt? Wenn nein, versuche es damit...wenn du nichts anderes findest, jedoch kannst du dich da auch nicht darauf verlassen, dass es akzeptiert wird.

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Gar nicht anfassen. Das war früher bei schlechtem Material und schlechten "Piercern" so.

Heute bekommst du, wenn du es anständig machen hast lassen, Erstschmuck aus Titan (nicht Chirurgenstahl). Da kann nichts festwachsen.

Siehs doch mal so:

Das stechen hat zu einer Wunde geführt. Wenn du dich mal am Papier geschnitten hast, spielst du dann auch mit der Wunde rum oder lässt du sie in Ruhe? Jede Bewegung verzögert den Heilungsprozess, da du die frische Wunde immer wieder aufreißt.

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Naja, wie wäre es denn, wenn du 2020 beim FA angerufen hättest und deine Lage geschildert hättest? In den Finamzämtern gehen seit Mitte 2020 hunderte Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen täglich ein.

Andere jedoch beantragen Erhöhung, da ihr Geschäft seit Corona besser läuft.

Jedoch bist du für all das selbst verantwortlich, das FA schreibt nicht jeden Freiberufler/Gewerbetreibenden in ganz Deutschland an und fragt, ob er seine Vorauszahlungen behalten möchte.

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Es gibt nicht DEN Betrag an Vorauszahlungen. Ein Unternehmer mit einem Gewinn von 15.000€ (/Jahr) hat wesentlich geringere Vorauszahlungen als jemand, der einen Gewinn von 460.000€ hat. Selbes Spiel mit den USt-Voranmeldungen.

Wenn du dein Gewerbe erst dieses Jahr angemeldet hast orientiert man sich da an deinem geschätzten Gewinn bzw Umsatz.

Wenn du Fragen zu der genauen Höhe hast, rufe bei deinem Finanzamt an.

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Die Programme zur Bearbeitung stehen noch nicht mal zur Verfügung und das wahrscheinlich auch nicht in naher Zukunft. Vermutlich Ende März...

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Schaut mal auf alten Steuerbescheiden bzw in den Erklärungsdaten (wenn selbst gemacht, wenn nicht, dann beim Steuerberater).

Per eMail/Telefon dürfen die Nummern nicht rausgegeben werden, da nicht zu 100% festgestellt werden kann, dass du du bist.

Habt ihr Bekannte/Verwandte in Deutschland? Wenn ja, schickt dem Finanzamt eine Vollmacht für die Person (unterschrieben), dann können die ID-Nummern dort hin geschickt werden und die Person leitet sie dann an euch weiter.

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Bei der Nutzung der Öffis gilt die Kostendeckelung nicht. Hier werden deine tatsächlichen Kosten (halte hierfür die Nachweise bereit, sollten diese angefordert werdwn) mit der Entfernungspauschale verglichen und das, was höher ist wird angesetzt.

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Dir ist bewusst, dass du deine vielen Verluste mit deiner Ausbildungsvergütung decken musst?

-> Was ist Gewinn?

Einnahmen - Ausgaben = Gewinnn

Hast du höhere Ausgaben als Einnahmen, musst du diese Ausgaben trotzdem zahlen - mit deiner Ausbildungsvergütung.

Solltest du weniger Ausgaben als Einnahmen haben, hast du Gewinn und musst diesen auch (vielleicht) versteuern.

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Steuerbescheid vermutlich fehlerhaft, was tun?

Hallo,

ich brauche Rat von einem guten Steuerberater, da ich unseren den ich jetzt habe nicht so richtig traue bzw. mir nicht sicher bin ob er sein Job in unserem Interesse macht bzw. bin mir nicht sicher ob er es richtig macht.

Es geht um folgendes:

Einkommenssteuer 2019 für meine Eltern.

Meine Eltern sind beide Rentner und steuerlich zusammenveranlagt.

Meine Mutter bekommt etwa 570,00€ Altersrente , mein Vater nur 80,00€ weil er nur kurz in Deutschland gearbeitet hat. Dazu arbeitet meine Mutter immernoch trotz Rente zu 100% wo sie vor Renteneintritt auch gearbeitet hat, verdient dort etwa 22000,00€ Brutto.Ob dafür Steuern bereits bezahlt wurden , keine Ahnung muss noch geprüft werden. Mein Vater arbeitet nicht. Zusätzlich hat meine Mutter am WE noch einen Minijob wo sie etwa 300,00 mtl. hinzu verdient. Hinzu hat meine Mutter in 2019 eine Rente von der ZVK in Höhe von knapp 1900,00€ gesamt für 2019 bekommen. Und jetzt kommt der Hammer. Meine Mutter hat eine Betriebliche Altersvorsorge vor 12- 13 Jahren abgeschloßen , die Summe von etwa 32000,00€ wurde in 2019 komplett ausbezahlt. Jetzt fordert das Finanzamt laut Bescheid für 2019 eine Einkommenssteuer- Nachzahlung in Höhe von knapp 10000,00€.

Ich bin mir nicht sicher ob das Finanzamt erstmal Grundfreibeträge für beide Eltern

vom Gesamteinnahmen( Einkommen) abgezogen hat.

Ich bin mir nicht sicher ob das Finanzamt bei der Rentenbesteuerung die richtige Altersentlassungssätze für die Beiden angewendet hat , bei meiner Mutter war das 2018 , also dürfte Ihre Rente und die Rente meines Vaters nur zu 75-80 Prozent besteuert werden. Ich bin mir nicht sicher ob das Finanzamt bei der Berechnung die Splitting angewendet hat, d.h. wenn man ein zu versteuerndes Einkommen erst ein mal ermittelt hat, teilt man es in dem Fall durch 2, auf die daraus resultierende Summe wendet man entsprechenden Steuersatz und multipliziert es mit 2.

Nur so bekommt man für zusammmen veranlagte eheleute eine gerechte bzw. gesetzliche Besteuerung. Die Summe von 10000,00€ die nach zu zahlen wäre , scheint mir persönlich trotz Auszahlung der Altersvorsorge, sehr Hoch. Der Steuerberater meint dass der Bescheid in groß und ganzem stimmt, was er noch machen kann ist evtl. noch Paar Dinge anzusetzten wie Nebenkostenabrechnung,Krankenheitsaufwendung, Handwerkerrechnungen usw, um ein Paar Ausgaben mehr anzugeben und den Steuerbescheid ersteinmal Wiederspruch einlegen und berrichtigen lassen. Ich vermute dass hier nicht korrekt berechnet wurde und die Steuerlast zu hoch errechnet wurde. Für jede Hilfe in der Sache sowie Tipps bin ich dankbar.

Danke

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Nichts von all dem wird per Hand gemacht. Dadurch, dass alle Einnahmen (inklusive Rentenbeginn etc) dem FA von der auszahlenden Stelle mitgeteilt werden, wurde hier maschinell alles richtig berücksichtigt.

Den Steuerberater scheint ihr ja nicht lange zu haben, sonst hätte dieser die Kosten bereits in der Erklärung angesetzt. Solltet ihr diesem jetzt schon nicht vertrauen, würde ich über einen Wechsel nachdenken.

Mit den Infos, die man hier hat scheint es relativ schlüssig.

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Doofe Situation - für beide.

Ein Arbeitgeber ist auch nur ein Mensch, am besten du erklärst diesem vor (!) Dienstbeginm deine Situation und bittest darum, heute einen Tag Urlaub nehmen zu können.

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Inkasso Problem?

Hallo ihr lieben, ich habe da mal eine Frage und hoffe auf hilfreiche Antworten.

Es geht um eine Forderung in Höhe von 2550 Euro bei Vodafone.

Welche ich zum Schluss nicht mehr zahlen konnte.

Durch den Tot von meinem Vater und auch den Psychischen Problemen (Depressionen) habe ich mich viel in spiele vertieft und auch ingame käufe getätigt.

In Behandlung bin ich bereits.

Nun zum Problem, wie erwähnt habe ich 2550 Euro Schulden bei Vodafone, welche ich nicht auf einmal zahlen kann.

Hatte versucht mit denen zu reden und auf eine monatliche Rate zu einigen. Was sie aber nicht wollten. Was villt auch daran liegt, das ich über 3 Monate lang auf keines deren schreiben geantwortet habe.

Nun haben sie das an ein inkasso Unternehmen abgegeben.

Die verlangen monatliche raten von ca 550 Euro.

Was ich natürlich nicht zahlen kann.

Ich bekomme ca 1450 Euro ausgezahlt.

Nach allen kosten, bleiben mir da 350 Euro zum Leben.

Ich habe 2 x telefonisch versucht die 550 Euro auf 50 Euro um Monat zu drücken. Da ich mehr nun wirklich nicht kann.

O-Ton von der Dame am Telefon:

Mir doch egal, 550 Euro haben sie zu zahlen.

Ihr habe der guten Dame meine Situation erklärt. O-Ton: das ist mir auch egal.

550 Euro und kein ct weniger.

Nun habe ich aber wie angekündigt 2x 50 Euro bereits gezahlt auf deren Konto.

Heute kam ein Brief, das es denen zu wenig ist, die auf ihre 550 Euro bestehen.

Angerufen, selbiges Spiel wie damals.

Was kann ich tun? Man hat mir im Gespräch angedroht, das über Gericht geltent zu machen. Wenn ich nicht die Rate von 550 Euro zahle.

Habe ich überhaupt eine Chance, das ich bei den 50 Euro bleiben kann?

Ist das gängige Methode Angst zu verbreiten? Oder komme ich nicht drum herum die 550 Euro monatlich zu bezahlen?

Dürfen die den gerichtlich gegen mich vorgehen, wenn die Rate geringer ist wie gefordert?

Auch wenn das inkasso Unternehmen mehr verlangt? Kann der Gerichtsvollzieher dennoch alles pfänden Was ich an Lohn bekomme?

Weil ich will ja zahlen! Ich habe es ja verbockt und will für meine Sachen auch gerade stehen.

Ich hoffe, das ich hier hilfreiche Antworten bekomme.

LG erstmal

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Aus der Sicht von jemandem, der schon im Bereich Zwangsvollstreckung gearbeitet hat:

Bei einer Forderung von 2.550€ würdest du deine Rate (50€) über vier Jahre abzahlen. Das ist schlichtweg unmöglich, gerade bei der geringen Summe an Rückständen.

Du sagst, du hast 350€ nach Abzug aller Kosten zum Leben übrig, also warum nur 50€? 250€ / Monat wäre ein Betrag, den ich damals dem Schuldner vorgeschlagen hätte. Auch das ist eine lange Laufzeit, aber 10 Monate sind eher machbar als 4 Jahre.

Wie bereits jemand geschrieben hat, liegt der pfändbare Betrag bei circa 200€, welcher (sofern du dich nicht auf eine höhere Ratenzahlung einlässt) definitiv von deinem Gehalt gepfändet werden wird. Bei einer freiwilligen Rate wäre bloß der Vorteil, dass du bei tatsächlichen Engpässen diese vielleicht für einen Monat herabsetzen lassen kannst.

Weiß dein Gläubiger von deinen Einnahmen/Ausgaben? Schicke diesem bestenfalls eine Aufstellung ALLER Einnahmen und Ausgaben (ja, auch sowas wie zb Netflix, was du aber an dieser Stelle kündigen solltest, genauso wie andere unwichtige Ausgaben gestrichen werden sollten) und biete eine realistische Rate an.

Da hier jemand meinte, man kann mit Insolvenz drohen:

Ich hatte mir damals sogar gewünscht, dass einige Insolvenz anmelden, da dann der Fall beendet ist. Somit keine wirkliche Drohung.

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Bei der Gehaltspfändung pfändet dein Gläubiger bei deinem Arbeitgeber direkt, jedoch nur den pfändbaren Betrag. Dadurch, dass das Gehalt meist nicht schwankt ist es eine sehr sichere Methode, bringt aber meist weniger Erfolg.

Die Kontenpfändung wirkt sich auf dein gesamtes Konto aus, solange du nicht ein Pfändungsschutzkonto hast. Heißt, wichtige Zahlungen wie Versicherungen, Miete, Einkauf etc werden gestoppt. Ist ein gutes Druckmittel und wird daher oft eingesetzt. Zudem hat man gute Chancen auf Erfolg, da auf dem privaten Konto meist noch einige Reserven liegen und meist Gehalt darauf überwiesen wird.

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Aus sicht vom Finanzamt:

Machen kannst du es, verursacht halt unnötigen Mehraufwand sowohl bei dir als auch beim Bearbeiter in der Kasse, da alles ohne Sollstellung personell verbucht werden muss und man diese Zahlungen dauerhaft kontrollieren muss.

Aber an sich machbar und auch weiter verbreitet, als man denkt.

Ich persönlich würde es aber so regeln, dass ich das Geld drei Tage im voraus überweise, denn es gibt die Säumnisschonfrist (drei Tage nach Frist, in welcher du ohne Probleme zu spät zahlen kannst) und sechs Tage brauchen Banken normal nie. Oder du gibst dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung nur für Vorauszahlungen, dann musst du dich um nichts kümmern und selbst wenn seitens des Finanzamtes etwas schief läuft und die Abbuchung nicht geschieht, dir das etwas zu spät auffällt und Säumniszuschläge anfallen werden diese zu 99% auf Antrag erlassen.

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Dass es zur tatsächlichen Festsetzung kam heißt schon viel. Warum hast du dich davor nicht beim Finanzamt gemeldet und um Fristverlängerung gebeten?

Mache deine Steuererklärung einfach so schnell wie möglich fertig (bestenfalls in 2 Wochen) und schicke sie ab. Der Lohnsteuerhilfeverein verlangt nämlich meist einen Jahresbeitrag, ganz ohne Aufwand.

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Suche dir einen anderen Steuerberater.

Wenn du es alleine machen möchtest:

Authentifiziere dich bei ELSTER (dauert circa zwei Wochen, da du den Authentifizierungscode per Post bekommst) und gib deine Einkommensteuererklärung und Anlage EÜR ab, dort trägst du einfach 0€ ein. Bei der kurzen Zeit ist es schlüssig, dass da kein Umsatz kam. Den Rest der Einkommensteuererklärung (also wenn du zb Arbeitnehmereinkünfte hattest, Versicherungsbeiträge etc) trägst du auf den entsprechenden Formularen dort ebenso ein.

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Generell führt TR Steuern direkt, ab dem ersten Cent, ab.

Du kannst einen Freistellungsauftrag (auch genannt Sparer-Pauschbetrag) in Höhe von 801€/Jahr erteilen, dann musst du erst Steuern ab 801,01 € Kapitalerträgen zahlen.

Da du kein anderes steuerpflichtiges Einkommen hast, kannst du im nächsten Jahr eine Steuererklärung machen und dir, wenn du unter dem Grundfreibetrag bleibst, die bereits gezahlten Steuern zurückholen.

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Was sich dein Vater kauft ist nun mal seine Sache...und was du dir kaufst, deine. Also kaufe dir was auch immer du möchtest und lasse dich nicht von seinem Geschmack beeinflussen.

Teure Sachen = angeben ist leider ein Vorurteil, welches schwer aus den Köpfen mancher Menschen raus geht.

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