Hallo Subvvayne, da hier einige zweifelhafte bzw. sehr bedenkliche Antworten auf Deine Frage kamen, bitte ich Dich nur um folgendes: Lass Dir mehrere Riesterangebote ausrechnen. Dann vergleiche einfach nur Deine selbst eingezahlten Beiträge mit dem ausgewiesenen Garantiekapital aus dem die Garantierente gebildet wird. Überschüsse aus dem Gesamtkapital oder einer Fondsanlage können das Garantiekapital deutlich erhöhen. Der Sinn von Riester bzw. der besondere Vorteil wird Dir dann schon sehr schnell selbst klar! Zwar wird die Rente vom Grundsatz her voll nachgelagert besteuert aber frag hierzu mal Deinen Steuerberater. Er wird hier schnell Entwarnung geben können. Rechnen wird sich (vorrausgesetzt man kann rechen) ein Riester für Dich immer. Hierbei ist folgendes zu beachten: 1. Für Riester gibt es eine JÄHRLICHE Zulage, 154 Euro Grundzulage (bis Rentenbeginn) + 184 Euro Kinderzulage solange es Kindergeld gibt (300 Euro für Kinder die ab dem 01.01.2008 geboren sind). HINZU KOMMT EIN STEUERVORTEIL! DENN EIN RIESTERVERTRAG IST BIS ZU EINEM JÄHRLICHEN HÖCHSTBEITRAG VON 2.100 EURO, IM RAHMEN DER SONDERAUSGABEN DEINER EINKOMMENSSTEUERKLÄRUNG, STEUERLICH ABSETZBAR! FAZIT: Die Zulage(n) und der Steuervorteil führen dazu, dass Du für die errechnete Altersrente deutlich weniger bezahlen musst als bei jeder anderen Altersvorsorgemassnahme. Weiterhin Thema Sicherheit: Wusstest Du das Riesterverträge zum Sondervermögen zählen, also der Staat dieses Produkt besonders schützt. In Zeiten einer Bankkrise (mehr als aktuell) und/oder der Staatskrise(n) anderer EU-Länder (siehe z.B. Griechenland) nicht unwichtig. Denn wer hat schon eine Glaskugel und weiss was morgen passiert! Aber leider gibt es immer noch zu viele ewiggestrige, die nicht mitbekommen haben, dass sich der Wind deutlich pro Riester gedreht hat. Anfänglich im Jahr 2002 vollkommen zu Recht massiv gescholten, wurde das Produkt Riester in den letzten Jahren richtig gut und entpuppte sich heute vom hässlichen Entlein zum .......! Komisch auch das heute alle Fachzeitschriften, Publikationen und sogar sämtliche Verbraucherschutzverbände etc. etc zum Riestern raten. Da leider immer noch viel zuwenige Förderberechtigte Ihre Zulage abrufen, kann sich unser Finanzminister jährlich über 1 Milliarde an Zulagen einsacken. Gelder für die vielleicht Straßen gebaut werden, nur weil Du Deinen Anteil nicht willst. Übrigens informiere Dich mal wie die Zulage in 2002 überhaupt finanziert wurde. Geh mal auf Wikipedia und gebe "Riesterrente" ein. Viel Spass und Gruß MST1971

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Hallo Felizmente09, erstmal grundsätzlich, keine Versicherung ist ein karitatives Unternehmen und hat irgend etwas zu verschenken! Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt dies im besonderen! Hier sucht sich nämlich nicht nur der Interessierte eine beliebige Versicherung aus, sondern die Versicherung sucht sich das Risiko, dass Sie versichern möchte genauso aus. Eine Vorerkrankung kann je nach Art oder Schwere der Erkrankung zu einer Ablehnung, einem Teilauschluss oder zu einem Risikozuschlag führen. Es gibt leider viele gesundheitlich vorbelastete Interessenten, die keine Versicherung finden können, die Sie versichern möchte. Das ist zwar bedauerlich aber letztlich unabwendbar. Deshalb eine Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschliessen, finde ich höchst bedenklich ja gerade zu suspekt. Denn wer sich für eine solche Versicherung interessiert, hat i.d.R. Vorerkrankungen. Und dann ist der einzelne kranke Versicherte, mit ganz vielen weiteren kranken Versicherten gemeinsam in einem solchen Tarif versichert. Eine Versicherungsgesellschaft die also alle diejenigen versichert, die jede andere Gesellschaft ablehnt oder nur mit Einschränkungen versichern möchte, will doch auch Geld mit Ihrem Tarif verdienen. Wie soll das also funktionieren? Die Antwort ist ganz einfach. Erstens mit sehr hohen Versicherungsbeiträgen und zweitens mit einer Prüfung im Leistungsfall, die i.d.R. über 50% der anfallenden Schadensfälle ablehnen muss weil für die Bezahlung weiterer Leistungsfälle einfach kein Geld mehr da ist. Letztlich zahlt der Versicherte hier richtig drauf. Ich rate Dir also zu folgendem. Die Stiftung Finanztest hat die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen ausgiebig und vor allem detailliert getestet. Such Dir bitte ein Unternehmen aus, dass insgesamt sehr gut und vor allem auch bei den Antragsfragen sehr gut abgeschnitten hat. Beantworte alle Fragen zu 100% korrekt und ausführlich und lebe mit dem Ergebnis. Nimm lieber einen Teilausschluss oder einen Risikozuschlag bei einem guten Anbieter in Kauf, als irgendwelche halben Sachen zu machen. Falls Dein Antrag abgelehnt wird, lebe auch damit! Gruß MST1971

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Hallo WeOnRoad,

in Deinem Fall gilt jetzt --> Ruhe bewahren und keine Panik!

Denn bevor Du jetzt aus Torschlusspanik irgend einen, und dann leider mit grosser Wahrscheinlichkeit einen falschen Beruf erlernst, absolviere lieber vorher ein Berufsgrundbildungsjahr. Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bieten die Möglichkeit für Schulabgänger, die keine reguläre Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr auf einer Berufsschule zu absolvieren. Dieses Jahr wird i.d.R. als erstes Ausbildungsjahr anerkannt. Weiterhin lass Dich bitte vom Arbeitsamt kompetent beraten und bei der Berufswahl unterstützen.

Gruß MST1971

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Da die Prämienunterschiede bei der Deckungssumme nicht so riesig sind, rate ich Dir die höchstmögliche angebotene Deckungssumme auszuwählen. Zwar sind kleine Sachschäden nicht teuer, Personenschäden aber können wirklich teuer werden. Je nach Bedarf sollte eine vernünftige Privathaftpflicht folgende weitere Bestandteile enthalten:

  • Forderungsausfalldeckung

Diese Deckung sollte die Police enthalten. Denn dann zahlt die eigene Versicherung für den Fall, dass man selbst geschädigt wird und der Verursacher den Schaden nicht bezahlen kann, weil er keine Haftpflichtversicherung besitzt.

  • Schäden durch Kinder (wenn man eigene Kinder hat oder fremde Kinder oft beaufsichtigt)

Weil Kinder bis sieben Jahre nicht schuldfähig sind, können sie offiziell keine Schäden anrichten. Passiert dennoch ein Malheur, zahlt die Haftpflicht im Allgemeinen nicht - die Geschädigten gehen leer aus. Ausnahme: Die Eltern können nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, dann zahlt die Versicherung. Klingt absurd, aber so will es der Gesetzgeber. Im Straßenverkehr gelten sogar Kinder bis zu zehn Jahren als deliktunfähig. Viele Gesellschaften bieten daher an, solche Schäden mitzuversichern. Wenn Sie Kinder haben, achten Sie also vor Abschluss darauf, dass der Vertrag eine "Kinderschadensklausel" enthält.

  • "Allmählichkeitsschäden"

Darunter versteht man Schäden die durch langfristige Entwicklungen entstehen, etwa durch allmählich austretende Gase oder Flüssigkeiten. Sie sollten mitversichert sein.

  • Internetschäden

Wer Daten ins Internet stellt oder herunterlädt, kann dafür unter Umständen haftbar gemacht werden. Beispiel: Ihr Rechner wurde von Viren verseucht, die sich von Ihrem Computer aus weiterverbreiten. Werden Sie als "Schuldiger" ausgemacht, dann müssen Sie für die Schäden aufkommen, die durch die Viren verursacht wurden. Achten Sie darauf, solche Schäden

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Hallo maditaaa, ich finde es sehr gut, dass Du schon einen Riester besparst. Nun auf einmal 500 Euro Rentenlücke aufzufüllen ist sehr ambitioniert, aber notwendig. Hierfür hoffe ich, dass Du eine zuverlässige Bedarfsanalyse durchgeführt hast und auch den Kaufkraftverlust berücksichtigt hast. Selbstverständlich solltest Du, meiner Meinung nach, Deinen Riester erhöhen. Erst wenn Du den jährlichen Höchstbeitrag von 2.100 Euro erreicht hast, also den Höchstbeitrag, solltest Du eine weitere Massnahme erwägen. Bis 2.100 Euro Jahresbeitrag kannst Du nämlich Deinen Riester, als Sonderausgaben in Deiner Einkommenssteuererklärung, steuerlich geltend machen. Diese Beitragserhöhung ist NICHT kostenlos aber immer deutlich günstiger als ein Neuabschluss einer anderen Altersvorsorgemassnahme. Die anfallenden Kosten werden prozentual mit Deinen Beiträgen verrechnet. Wenn Du Deinen Riester auf den Höchstbeitrag aufgestockt hast und Deine Rentelücke noch nicht geschlossen ist, dann rate ich Dir hier zu. Schliesse bitte dann eine betriebliche Altersvorsorge ab. Also eine Firmendirektversicherung, als Entgeldumwandlung, über Deinen Arbeitgeber. Hier sparst Du Steuern und Sozialabgaben. Mit beiden Massnahmen kannst Du Deine Rentenlücke, da Du erst 34 Jahre jung bist, locker und effektiv schliessen. Gruß MST1971

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Die Privathaftpflichtversicherung der Eltern wird den Schaden NICHT übernehmen:

1) Wenn die Kinder nicht im Rahmen einer Familienprivathaftpflicht mit versichert sind. Es gibt ja z.B. auch Singletarife.

2) Bei Kindern unter 7 Jahren, da Sie nicht deliktfähig sind. DER GESCHÄDIGTE BLEIBT HIER IMMER AUF SEINEM SCHADEN SITZEN!!!! Es gibt aber manche Privat-Haftpflichtverträge der Eltern, die Schäden von nicht deliktfähigen Kindern über eine zusätzliche Klausel mitversichert haben. Schäden von deliktunfähigen Kindern sind auch NICHT einklagbar!

3) Die Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden bei Kindern von 7 - 14 Jahre NICHT übernehmen, wenn den Kindern zum Schadenzeitpunkt die nötige Einsicht fehlte, dass Schadenereignis Altersentsprechend einschätzen zu können. Fazit/Ergebnis: Die Privathaftpflichtversicherung der Eltern muss also bei mitversicherten(!) Kindern, die Älter als 7 Jahre(!) sind den Schaden übernehmen. Denn ein Kind über 7 Jahre weiss in der Regel (ausser geistig behinderten Kindern) das die Scheibe von einem Fussball kaputt gehen kann. Somit ist dieses Schadenereignis versichert. Eine Schulversicherung für diese Schadenfälle gibt es nicht!

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Hallo Halloerstmal123,

das erste was jede sozialversicherungspflichtige oder förderberechtigte Person bei der Altersvorsorge tun sollte ist zu Riestern. Ob bei einer Bank/Versicherung, einer Bausparkasse, oder auch über einen Fondsanbieter ist erstmal vollkommen egal. Hauptsache man nimmt die Förderung mit. Für Dein Kind gibt es jährlich 300 Euro Zulage. Hinzu kommen 154 Euro Grundzulage für Dich und 154 Euro Grundzulage für Deine Frau. Für jedes weitere Kind gibt es weitere 300 Euro jährlich. Die Kinderzulage gibt es solange Du für Dein Kind das Kindergeld beziehen kannst. Dies ist max. bis zum 25. Lebensjahr des Kindes möglich. Dieses Geld bekommst Du, indem Du einen sogenannten Mindesteigenbeitrag bezahlst. Nur 4% Deines Brutto-Vorjahreseinkommens abzgl. der jährlichen Zulagen geteilt durch 12 Monate und Du weisst was Du für die Zulagen monatlich selbst zuzahlen musst. Da die Riesterbeiträge bis zu einem jährlichen(!) Höchstbeitrag von 2.100 Euro steuerlich, im Rahmen der Sonderausgaben, geltend gemacht werden können, kommt ein positiver Steuereffekt zur Zulagenförderung dazu. Bis zu einem jährlichen Beitrag von 2.100 Euro ist Riester also konkurenzlos ggü. jedem anderen Altersvorsorgeprodukt. Da hier einige zweifelhafte bzw. sehr bedenkliche Antworten auf Deine Frage kamen, bitte ich Dich nur um folgendes: Lass Dir mehrere Riesterangebote ausrechnen. Dann vergleiche einfach nur Deine selbst eingezahlten Beiträge mit dem ausgewiesenen Garantiekapital aus dem die Garantierente gebildet wird. Überschüsse aus dem Gesamtkapital oder einer Fondsanlage können das Garantiekapital deutlich erhöhen. Der Sinn von Riester bzw. der besondere Vorteil wird Dir dann schon sehr schnell selbst klar! Zwar wird die Rente vom Grundsatz her voll nachgelagert besteuert aber frag hierzu mal Deinen Steuerberater. Er wird hier schnell Entwarnung geben können. Rechnen wird sich ein Riester für Dich immer. Weiterhin Thema Sicherheit: Wusstest Du das Riesterverträge zum Sondervermögen zählen, also der Staat dieses Produkt besonders schützt. In Zeiten einer Bankkrise (mehr als aktuell) und/oder der Staatskrise(n) anderer EU-Länder (siehe z.B. Griechenland) nicht unwichtig. Denn wer hat schon eine Glaskugel und weiss was morgen passiert! Aber leider gibt es immer noch zu viele ewiggestrige, die nicht mitbekommen haben, dass sich der Wind deutlich pro Riester gedreht hat. Anfänglich im Jahr 2002 vollkommen zu Recht massiv gescholten, wurde das Produkt Riester in den letzten Jahren richtig gut und entpuppte sich heute vom hässlichen Entlein zum .......! Komisch auch das heute alle Fachzeitschriften, Publikationen und sogar sämtliche Verbraucherschutzverbände etc. etc zum Riestern raten. Da leider immer noch viel zuwenige Förderberechtigte Ihre Zulage abrufen, kann sich unser Finanzminister jährlich über 1 Milliarde an Zulagen einsacken. Gelder für die vielleicht Straßen gebaut werden, nur weil Du Deinen Anteil nicht willst. Übrigens informiere Dich mal wie die Zulage in 2002 überhaupt finanziert wurde. Geh mal auf Wikipedia und gebe "Riesterrente" ein. Viel Spass und Gruß MST1971

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Ja, die KFZ Haftpflicht wird den Fremdschaden im Rahmen der Gefährdungshaftung bezahlen. Schliesslich geht die Gefahr vom KFZ aus und zwar erstmal unabhängig davon, wer das Auto zum Zeitpunkt des Schadens gefahren hat. Die Versicherung hat aber in Deinem Fall das Recht, den Versicherungsnehmer bis zu einem Betrag von 5.000 Euro, in Regress zu nehmen. Schliesslich ist der Fahrerkreis ein sogenanntes "weiches" Tarifierungsmerkmal in der KFZ Versicherung und damit Beitragsrelevant!

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Ja, bei der ZVK (Zusatzversorgungskasse). Dies ist eine Einrichtung bzw. der Träger für die Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Einfach im Personalbüro oder beim Personalamt anfragen. Gruß MST

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Es gibt keinen Mindestauszahlungsbetrag. Sobald ein Rückkaufswert gebildet wurde, ist die Gesellschaft verpflichtet diesen auszubezahlen. Hierzu muss die Versicherung gekündigt werden. Dies ist für den Versicherungsnehmer oft nachteilig, da der Rückkaufswert nicht den eingezahlten Beiträgen entspricht. Eine Fortführung beim neuen Arbeitgeber oder die Wandlung in einen privaten Altersvorsorgevertrag ist viel sinnvoller. Ansonsten sollte man diesen Vertrag vorübergehend Beitragsfrei stellen und die Zahlung möglichst bald wieder auf nehmen.

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Nein, für Verluste musst Du bei Zertifikaten nicht haften. Aber bei einer Pleite des Emmitenten, also des Ausgebers des Zertifikates, ist das Geld weg. Zertifikate kann man nicht pauschal in gut oder schlecht werten. Das Thema ist immer sehr komplex. Leider so komplex, das sehr oft die falschen Leute diese Papiere halten. Kaum einer von uns kommt doch auch auf die Idee, ohne Pilotenschein, mit einen Düsenjet fliegen zu wollen. Bei komplexen Anlagen ist es genauso. Verstehe ich diese nicht, ist ein Crash programmiert. Tipp: Entweder richtige Beratung suchen oder einfach Finger Weg. Bei der Altersvorsorge gibt es reichlich Auswahl an Produkten und Anlagen. Zertifikate haben sogar manche Experten erst dann richtig verstanden als es zu spät war, siehe Lehmann Brother.

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Fondsgebundene betriebliche Altersversorgung: Erfahrungen mit Allianz Invest alpha-Balance?

Ich hoffe, hier kann mir jemand seine Erfahrungen schildern oder Tipps geben: Vorab: Ich bin 30 Jahre alt, ledig und verdiene pro Jahr ca. 35.000 Euro brutto als Angestellte. Noch habe ich keine Vorsorge in Sachen Rente, erwäge aber einen Riester-Banksparplan abzuschließen und die fondsgebundenen betrieblichen Altersvorsorge der Allianz. Für die Allianz würde ich durch Entgeltumwandlung (also ohne Zuschüsse des Chefs) 100 Euro monatlich sparen wollen.

Von meinem Arbeitgeber wurde uns nun die oben genannte betriebliche Altersvorsorge vorgestellt - wir haben die Wahl, entweder fondsgebunden oder "klassisch" abzuschließen. Aufgrund meiner langen Einzahldauer, möchte ich lieber fondsgebunden sparen. Ich kann von meinem Arbeitgeber aus nur zur Allianz gehen. Diese bietet unserer Firma aufgrund eines Rahmenvertrags anscheinend die günstigst-möglichen Gebühren an (dies kommt mir natürlich entgegen, damit die Gebühren nicht meine Beiträge auffressen).

Meine Frage: hat jemand Erfahrungen damit? Ich befürchte, dass die Allianz bei dieser alpha-Balance-Versicherung sehr viel Wert auf Sicherheit legt und der fondsgebundene Anteil fast nicht zum Tragen kommt. Und weiß jemand, wie hoch die Gebühren normalerweise wären, wenn man eine solche betriebliche Altersversorgung ohne (angeblich attraktiven) Rahmenvertrag abschließt.

Das würde mir die Entscheidung sehr erleichtern. DANKE :)

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Hallo Hannastasia, die Alpha Balance ist ein Anlagekonzept, bei der die Allianz Dir eine Garantie gibt, dass Deine eingezahlten Beiträge erhalten bleiben. Damit Sie Dir ein Garantieversprechen machen kann, muss hierfür ein prozentual veränderlicher Beitragsanteil in sehr "sichere" Anlagen investiert werden. Die Allianz Alpha Balance unterscheidet sich ggü. anderen Fongsgesellschaften dadurch, dass börsentäglich das Anlagekonzept überprüft wird. Je nach Anbieter findet diese Überprüfung sonst nur monatlich statt. Es gibt auch Anbieter die den Anteil nur 1x im Jahr festsetzen. Durch die tagtägliche Überprüfung hast Du die Sicherheit, dass bei der Apha Balance immer das maximal mögliche in Deiner gewünschten Fondsanlage investiert werden kann -ohne- auf die Garantie verzichten zu müssen! Tipp: Unterschreibe nie etwas, was Du nicht richtig verstehst. Da Deine Befürchtungen bei der Alpha Balance genau Gegenteilig zur Realität sind, solltest Du Deinen Berater nochmal kontaktieren und zwar solange bis alle Fragen geklärt sind.

Der Rahmenvertrag bei der Betrieblichen Altersvorsorge hat erstmal nichts mit den Gebühren zu tun. Der genaue Ausweis aller Kosten eines Versicherungsvertrages, ist seit dem 01.01.2008 Pflicht und fester Bestandteil eines jeden Vorsorgevertrages. Frag hierzu Deinen Vertreter. Denn unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Anzahl der Verträge im Rahmenvertrag oder ab einer bestimmten Beitragshöhe) kann man die Kosten deutlich senken. Gruß MST

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Hallo, die günstigste Versicherung kann im zweifelsfall auch die teuerste sein. Und zwar dann wenn diese im Schadenfall nicht bezahlt. Nun muss man nicht direkt zum teuersten Anbieter greifen, aber man sollte sich schon mal vor Augen halten, dass keine Versicherung ein karitatives Unternehmen ist. Wer supergünstig ist, hat oft nicht`s übrig. Also wovon dann Schäden bezahlen die evtl. nicht eindeutig sind. Eine Kulanz ist bei diesen "billigen" Anbietern auf jeden Fall äußerst schwierig. Tipp: Schliesse Deine Mofaversicherung dort ab, wo Du die meisten Versicherungen bestehen hast. Bei Kulanzzahlungen zählt nämlich für die Versicherungen oft nur die Kundenrenta (D.h. was wird an Beiträgen eingenommen und was musste für Schäden bezahlt werden). Viel Erfolg! Gruß MST

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Hallo Fragenmachtklug, suche Dir bitte einen Anbieter aus, der die notwendige Qualität hat. Zu erkennen ist dies an den Kennzahlen einer Versicherung. Dies sind u.a. die gebuchten Beitragseinnahmen, das vorhandene Deckungskapital, die Höhe der Bewertungsreseven usw. usw.! Weiterhin sollte die Versicherung eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Betrieblichen Altersvorsorge(BAV) haben. Informationen oder Ratings zu den Unternehmen gibt es im WorldWideWeb reichlich. Frag bitte vorher bei Deinem Arbeitgeber(AG) nach, ob Du Dir überhaupt eine Versicherung frei aussuchen darfst. Der AG kann nämlich einen Anbieter bestimmen und mit diesem einen Rahmenvertrag vereinbaren. Dann bist Du an diesen gebunden. Da der AG i.d.R. ein Interesse an der BAV hat (Einsparung Sozialversicherungsabgaben) sind die AG hier in den letzten Jahren viel freizügiger geworden. Hauptsache Ihre Arbeitnehmer(AN) beteiligen sich überhaupt an der BAV. Ein AG kann soviele Rahmenverträge abschliessen wie er möchte. Der Rahmenvertrag ist nämlich ein Schutzinstrument des AG und sonst nicht`s. Hierzu noch eine kleine Erläuterung: Für die Entgeldumwandlung (also das Arbeitnehmerfinanzierte Sparen vom Bruttogehalt) stehen Dir nur die 3 folgenden versicherungsförmigen Durchführungswege offen. Das sind die Firmendirektversicherung(FID), die Pensionskasse(PK) oder der Pensionsfond(PF). Heute relevant ist nur noch die FID. Die PK leiden momentan massiv darunter, das diese i.d.R. viel zuwenig Deckungskapital besitzen um Marktschwankungen auszugleichen. So bieten viele PK eine deutlich geringere Gesamtverzinzung als eine FID an. Wenn der AG einen Rahmenvertrag mit einer PK hat, sollte man darauf bestehen das er eine FID zulässt. Nach der Auswahl eines Unternehmens begebe Dich Bitte unbedingt in kompetente Hände. Diese gibt es tatsächlich in Banken oder beim Vertreter vor Ort. Hier haben diese i.d.R. auch immer gut ausgebildete Spezialisten zur Hand. Viel Erfolg bei der BAV! Gruß MST

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