Wieviel Tage hast du eingegeben?
65 km (einfache km) x 230 Tage x 0,30€ = 4.485 €. Jedoch sind das Werbungskosten und vermindern nur das zEk sind dann evtl zwischen 1200 und 1300 € Erstattung.
Du darfst nur die einfachen km nehmen außer du hast mindestens 4 Stunden Pause (z.B. als Koch)

...zur Antwort

Du musst eine gesonderte und einheitliche Feststellung ausfüllen. Dort gibt man alle Angaben an. Das ist das allgemeine Formular für eine GbR. Die GbR hat ja auch eine separate Steuernummer und von den jeweiligen beteiligten werden auch die persönlichen Steuernummern eingetragen um somit den Beteiligten die Gewinne oder Verluste zuzuordnen.

...zur Antwort

Nein diese Bescheinigung brauchst du nicht beifügen, da diese bereits dem Finanzamt elektronisch vorliegt. Übrigens müssen nur noch Zinsbescheinigung und Haushaltsnahedienstleistungen beigelegt werden sonst nach Aufforderung. Hierzu gab es diverse schreiben von verschiedene. Finanzämter

...zur Antwort

Hallo Mausix333, deine Eltern müssen für die die Versicherung bezahlen (Krankenversicherung) bzw. du bist bei Ihnen noch Familienversichert. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Bitte suche dir dringend einen Therapeuten mit dem du alles besprechen kannst. Es ist ungemein wichtig das bei diesen Symptomen ein Fachmann/Fachfrau resultiert wird. Hol dir wirklich Hilfe. Pro Familia, Seelsorger Hotline. Hast du keine Freunde die dich evt. begleiten könnten?

...zur Antwort

Nein, die Kosten können abgesetzt werden, da hier das Zufluss Abfluss Prinzip gilt. Wann sind die Kosten tatsächlich bezahlt worden und in diesem Jahr können bzw. müssen sie dann angesetzt werden.

...zur Antwort

Bei Suizid Gefahr darf sie weitere Schritte einleiten allerdings wird dann eine Psychiatrie (Arzt) eingeschaltet um abzuklären ob tatsächlich Suizidgefährung besteht. Schätzelein es gibt absolut nichts was nicht geklärt werden kann. Das Leben ist was total schönes und sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. 

...zur Antwort

Ja, leider können das manche Verwaltungen verlangen, da dies so in ihren Satzungen steht. Für die Steuererklärung würde jedoch die Abbuchung schon genügen oder der Kostenbescheid was monatlich anfällt. Solltest du beides jedoch tatsächlich nicht bekommen haben so kann die Gebühr auch nicht verlangt werden. Keine Zahlung ohne Beleg. 

...zur Antwort