Huhu,
Ich wohne in 30m2 mit Dauerbrandofen. Da ich 2 Aussenwände habe und die Mieter in den Wohnungen neben und unter mir wirklich seit 3 Jahren nicht anwesend sind, verheize ich bis zu 3Tonnen Kohle im Jahr (Sorry an die Eisbären).
In meinem Mietvertrag bin ich verpflichtet die Wohnung ausreichend zu heizen und zu belüften, eine Grundwärme zu erhalten.
Trotzdem ist es im Winter sehr kalt und auch die Auseinanderzetzung mit der Deutsche Wohnen und GSW sind mehr als nutzlos.
Sicherlich ist es angebracht einen Mietverein aufzusuchen und mich beraten zu lassen, da es auch noch weitere Mängel gibt. Geht das wenn der "Fall" schon begonnen hat?
Die Verwaltung lehnt eine Mietkürzung ab, da der Vertragsmäßige Zustand hergestellt sei.
(Vom 5.10.2017- 13.02.2018 hatte ich gar keine Heizmöglichkeit ,3mal Ofen geplatzt, 1xmal mit löschen müssen...., man stellte mir einen nicht funktionsfähigen 2000Watt Radiator, für die Erstattung der Stromkosten kämpfe ich heute noch)
Ich habe jetzt schon Horror vor dem nächsten Winter...ich zahle dennoch 284Euro inkl. Nebenkosten...das hört sich erstmal nicht viel an, aber mit Warmwasser über Strom und Gas zum kochen plus Kohlen, komme ich locker auf 450Euro pro Monat.
Ist mein Vermieter oder die Verwaltung irgendwie verpflichtet, etwas gegen meinen Verbrauch zu machen. Z.b. die anderen Mieter aufgordern sich an ihren Vertrag zu halten?
Müssen die etwas tun wenn ich trotz ordentlichen heizens manchmal nicht einmal 8°C im Winter in meiner Wohnung habe?
Kann ich rückwirkend die Miete kürzen für den Zeitraum wo meine Wohnung auch mit Radiator nicht bewohnbar war?
Auch mit dem Einbau eines neuen Dauerbrandofens und totzdem es Sommer ist, bleibt die Problematik ja weiter bestehen...Ich werde aufgefordert die einbehaltenen Mietkürzungen innerhalb von 7Tagen zu bezahlen, sonst kündigt man mir. Geht das? Ich habe die Nebenkosten und den vetbliebenen Betrag ja immer weiter gezahlt...
Muss die Verwaltung die Mietkürzung überhaupt anerkennen?
Ich bin fertig mit den Nerven.
Gruß und Dank.