Das Jugendschutzgesetz, dass die Abgabe von Alkohol an Minderjährige regelt, gilt nur im öffentlichen Raum. Solange also sichergestellt ist, dass nur geladene Gäste kommen und es klar eine private Veranstaltung ist und kein Erziehungsberechtigter ein Problem damit hat, sollte die Abgabe kein Problem darstellen. Übertreibts hald nicht ;)
ist es allerdings eine Gaststätte oder bar, also ein gewerbe, würde ich mich nochmal genauer erkundigen, es kann sein das es da andere Auflagen gibt, damit kenn ich mich nicht aus.