Hallo Grüsse dich

ist natürlich keine schöne Sache die dir wiederfährt ,aber wenn du schon deinen Gf anschreibst dann bitte nicht über Mail oder andere Medien wie whats ap usw diese sind in den meisten fällen zu deinem ungunsten das du dann erst mal beweisen musst das du dieses gesendet hast . Solche sachen "IMMER ALS BRIEF MIT RÜCKSCHEIN "damit du es belegen kannst Herr Frau XY hatt es am Tag x unterschrieben .wie schon meine vorredender sagten Anwalt einschalten .

wünsch die alles Jute

bin kein Jurist frage einen deines Vertrauens :-)

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Hi grüss dich

die 10.000 Euro gibt seit Jahren net mehr es sind 6000 Euro ,so natürlich kannst du deutscher werden warum auch net erfüllst ja nach deinen angaben alle Voraussetzung ,a die Behörden lassen sich zeit bis zum geht net mehr zum teil ein Jahr und länger b solltest du den Türkischen pass abgeben und dir wird was vererbt usw kannst du das erbe nicht antreten .weil du ja kein türke mehr bist .

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Hallo Grüss dich ,

müssen muss du mit deinem Privaten auto für die firma Zb einen andern gar nichts ausser du du nimmst den kollegen so mit und holst dir das fahrgeld von ihm ,und zu dem thema es wir vorrausgestzt ,das ist unfug und hätte vor gericht eh kein bestand ,wenn die Zeitfirma dich irgendwie entlohnt zb andere gehaltsstufe das dus machst gut wenn nicht auch gut .da kann dich keiner zu zwingen .natürlich kann es sein das du dann halt bei xy undbeliebt wirst aber naja du bist das zum arbeiten und net freundschaften zu schliessen hört sich hart an ist aber so ,keiner schenkt einem etwas also wieso soll du es tun müssen ?.

Was würdet Ihr machen ? ich würde mehr geld fordern bzw dienstwagen dann mache ich es gern punkt aus ,wenn eins von beiden net erfüllt wird kann meine zeitfirma gucken wie sie ihre Arbeitnehmer zu Arbeit bringt .Als zeitarbeiter habe ich eh net genug geld wieso soll ichs rausschmeisen ? wenn ich nur 8,50 oder was halt in meinen Tarifvertrag steht BZA IGZ DGB ,mehr kohle dann gern .

Gutmütigkeit wird in der Arbeitswelt immer gern und Schnell ausgenutzt und mann ist der dumme ,das ist leider so .

wünsch dir alles jute

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Hallo grüss dich wie meine Vorredner schon sagten ist es die pflich seitens arbeitgeber dich zu bezahlen ,wie scho´n geschrieben anmahnen zb.mit zwei wochen first und auch direkt sagen im schreiben das du sonst rechtliche schritte unternehmen wirst ,natürlich kannst du kündigen klar aber bedenke(bin mir net 100 %sicher ) das du bei der Agentur für Arbeit im schlimmsten fall erst mal für 12 wochen gesperrt wirst .

bin kein Jurist frage einen deines vertrauens :-)

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Hallo grüss dich wenn im Arbeitsvetrag mehre standorte genannt sind dann ja ,den dein chef hatt eine "direktionsrecht"

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KFZ mit falschem KM Stand erstanden

Guten Tag,

ich habe im März diesen Jahres einen Audi A8 gekauft, 153000km gelaufen. Kein Scheckheft. TÜV Bescheinigungen bis 2010 rückläufig. Da ich nun einen Kombi mit ahk benötige, wollte ich den Dicken gerne verkaufen. Ein Interessent hat von mir dann die Fahrgestell Nummer erhalten um sich bei Audi über das Fahrzeug zu informieren. (Was ich Idiot damals nicht getan habe)

Dabei stellte sich raus, dass der Wagen im Jahr 2008 bereits 141.000 KM auf der Uhr hatte, es wurden dann Teile bestellt, die auf einen Unfall deuten: Tür vorne und hinten rechts, Rammschutz, Zierleisten ect.

Danach verschwindet das Auto aus der Historie und taucht dann 2013 bei Audi wieder mit 148.000 KM auf. Zwischenzeitlich wurde noch eine Gasanlage verbaut. Sicher nicht, um in 5 Jahren 7000KM zu fahren.

Dann hab ich die Unterlagen, die ich noch bei mir habe kontrolliert.

Also:

Bei Audi chronologisch, unauffällig Scheckheftgepflegt bis2008 und 141749KM

Meine TÜV Belege sagen:

06\2010 - 108.944 KM - Vor-Vor Besitzer 03\2013 - 133.171 KM - Vor-Vor Besitzer 03\2013 - 133.171 KM - Vorbesitzer - kleine Reparaturen und TÜV Nachprüfung

Die letzten Beiden noch in der selben Werkstatt. Habe die wahrscheinlich gesagt, OK, machen wir neu TÜV, dann Kauf ich den. Wie auch immer.

Auf jeden Fall, kann das ja nicht hinkommen, dass er bis 2008 wunderbar nachvollziehbar bei Audi gepflegt wurde, mit einer Jahresfahrleistung von ca.30.000KM, bis zu einer Gesamt Laufleistung von 141.749KM und dann taucht er 2 Jahre später, mit reparierten Unfallschaden und 33.0000KM weniger wieder auf?!?!

Im Kaufvertrag den ich mit dem Verkäufer geschlossen habe, steht bezüglich unfallfreiheit folgende Klausel:

Der Verkäufer versichert, dass der Wagen zur Zeit seiner Besitzes keine Unfallschäden hatte. UND, dass das Fahrzeug auch in der ubrigen Zeit keinen Unfallschaden hatte.

Also bin ich 2 Mal beschossen worden. KM und Unfall.

Audi rückt die Historie nur leider nicht raus!

Ohne diese, die ich ja auch selber mit eingesehen habe, habe ich nichts schriftliches in der Hand!

Welchen Weg soll ich nun gehen? Habe jetzt 3 Interessenten abgesagt :-((((

Danke fürs Lesen bis hierhin!

PS.: leider habe ich keine Rechtsschutz

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Hallo Grüss dich das ist wirklich beschissen gelaufen wenn ich ehrlich bin aber wenn er dir den unfall nicht mitgeteilt hatt und der wagen hatt nen unfall gehabt das ist für mich schon nen betrug "vortäuschen arglistigkeit " schau mal im "BGB 123 anfechtbarkeit wegen Täuschung und drohung "nach könnte in deinem fall Helfen zum Km stand im STGV § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern trifft bei dir aus zu das Stgb § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen trift auch bei dir zu .

Alles im Allem kannst den Vertag "kaufverrtag " anfechten .

In dem Fall kein Anwalt ,Adac oder halt bei deinem Landgericht Beratungshilfe BZW Prozesskosten hilfe beantragen .

Wünsch dir alles jute

Ps bin kein Jurist wende dich an einen Juristen deines vertrauens :-)

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Hallo grüss dich wie meine Vorredener bereitz sagten : Pech

Den wenn sie das dem Arbeitgeber nicht mitteilt geht dieser von normaler Kündigungszeiten aus ,den Arbeitgeber müssen nicht Hellsehen Müssen ,den hätte sie gesagt das sie schwanger ist wär sie unter dem Muschg für die dauer unkündbar gewesen, mit besondern arbeitszeiten pausenzeiten usw .Kurz zur der kündigung der Frau meines wissens nach muss man binn 3 woch eine Klage einlegen .

Eine Schwangere ist fast unkündbar ,es sei den ihr Arbeitsvertrag endet innerhalb dieser zeit dann gibtet keine Kündigung sondern das beenden des Arbeitsvertrages .

Aber ich bin kein Jurist wende ich an einen anwalt deines Vertrauens :-)

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Hallo Grüss dich ,wie mein vorredener schrieb kann man pauschal net sagen da jedes Bundesland bzw Kommune andere vorgaben hatt ich habe dir mal nen link aus Düsseldorf verlinkt muss halt bei dir in deinem Bundesland mal gucken :-)

https://www.duesseldorf.de/soziales/sozialhilfe/miete_unterkunftskosten.shtml

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Selam ,Tja das ist so nen Zwiespalt ,deutsch und Türkisch ,du Kannst es machen wie du magst und liegst Trotzdem Richtig ,Deutsch als Muttersprache und Türkisch als Fremdsprache ,Oder halt Türkisch als Muttersprache und Deutsch als Fremdsprache beides ist richtig du kannst es halten wie du magst .

Ich halte es so Muttersprache Türkisch Fremdsprachen Deutsch Englisch

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Hallo Grüss dich ,ich wünach dia lles jute ,

ess Jut trink nen Kaffee und geh gechillt hin ,da mussten wir alle durch.

Und denk einfach so "Ich schaffe das " das pack du schon :-)

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Steuerrechtlicher Pfändungsbeschluss auf Gemeinschaftskonto

Meine Freundin und ich haben uns entschlossen, ein Gemeinschaftskonto zu führen, um die Kontoführungsgebühren zu sparen.Die Freundin verdient ca.900 € und ich ca. 3000 €. Jetzt zum Problem: Meine Freundin war bis zu ihrer Ehescheidung, Inhaberin einer Einzelfirma. Ihr Ex-Mann war angestellter Geschäftsführer mit Gesamt-Prokura. nach der Trennung wurde die Firma an die neue Frau des Ex- Mannes verkauft und dann im abgemeldet, um anschliessend eine neue GmbH zu gründen? Aus dem Geschäftsbetrieb, der damals durch den Ex-Mann als Geschäftsführer betriebene Einzelfirma besteht nun eine, vermutlich rechtmässige, steuerrechtliche Forderung in Höhe von 50.000 Euro. Mahnungen etc. gingen wohl fristgerecht beim Steuerberater des Ex-Mannes ein.Zahlung erfolgte durch den Ex nicht, da er nur Geschäftsführer war und seine damalige Frau eben Inhaberin und Verantwortliche. Zum 03.07.2014 wurde nun vom Finanzamt ein Kontopfändungsbeschluss für das Gemeinschaftskonto erlassen und das Gemeinschaftskonto gepfändet. Da sich auf diesem Konto ausschliesslich meine Ersparnisse befunden haben, bin ich der Meinung, dass das Finanzamt keinen Anspruch auf das gepfändete Geld vom Gemeinschaftskonto besitzt.Gleichzeitig befürchte ich nun, dass es jetzt auch noch zu Rücklastschriften kommen könnte, die von diesem Gemeinschaftskonto zuvor abgingen.habe ich Chancen, das Geld zurück zu erlangen, welches vom Finanzamt gepfändet wurde und nicht von meiner Freundin stammt. Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Geschäftsbeziehung zur Ehemaligen Einzelfirma besessen.Ich habe keinen Pfändungsbeschluss erhalten etc.

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Hallo Grüss Dich .Pfandung Usw sind ne harte kiste zu deinem Fall

So beim Pfändungskonto wird vom konto gefändet da ihr das Konto ja teilt ,kein gläubiger unsterscheidet gehört x oder y .wenn du dir jetz die Frage stellen solltest was kann ich machen ist ,Konto technisch trennen .ist die Beste Wahl .Deiner Freundin würd ich zu einem P-konto raten und im schlimmsten fall ne Privat Insolvenz .Da sie bei einem einkommen von 900 euro eh net Pfändbar ist, laut Düsseldorfer Tabelle geht das ab 1049 netto los .Sollte jetzt die frage kommen das vielleicht du haftbar bist da du ja gut verdienst ,ist die Antwort nein du bist in keiner form haftbar mann kann die auch nix wegpfänden .

ich würd an deiner Stelle mal zu Verbraucherschutzzentrale deiner Region gehen .

Ps: Bin Kein Antwalt frage einen Deines Vertrauens

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Hallo Grüss dich .So ich würde sagen wirtschaftlich gesehen wegen Unfällen des Mitarbeiters würde ich aus dem Bauch ja sagen weil er in kürzester zeit dir doch nen schaden verursacht hatt ,(Menschlich) aber nur weil dein Mitarbeiter zwei Unfälle baut glaube ich net das es gerechtfertigt wär .Aber ich würde an deiner stelle echt mal nen Rechtsbeistand aufsuchen .

P.S. Bin kein Anwalt bitte frage einen deines Vertrauens :-)

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Hallo grüsse dich :-) Also eine "Recht auf Reise " gibt es net wird es wahrscheinlich auch net geben ,wär ja noch schöner :-) .Dein Freund hattt aber das recht sich drei wochen ortsabwesend zu melden .Und sich von sienem ersparten geld einen urlaub zu machen :-).

Ps:Bei Fragen fragen sie nen anwalt oder fragen sie ihre Verbraucherzentrale ihres landes :-)

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Hallo grüsse dich :-) ein vertrag kann mündlich ,telefonisch und per handschlag sowie durch konkludentes handeln geschlossen werden ,es gilt dabei die gegenseitigige willenserklärung .Was nur das problem an der sache sein drüfte ist die beweisbarkeit ,,deswegen kriegt mann alles in schriftform .Hier ein link :

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

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Hallo grüsse dich :-) Also als erstes deine kündigung die "nur" Telefonisch war ist so lange wie du nix schriftliches hast Ungültig .Du hast dich eigentlich biss hierher richtigverhalten ,in dem du deinem vorgestzen bescheid gesagt hast .zweitens das das verhalten von ihm net ok war brauche ich net näher druf eingehen,natürlich kannste jederzeit bei beschwerden zum artz gehen das ist dein jutes recht ,nur halt sieht bei chefe net toll aus direkt am zweiten tag gelber schein .Das er dich für die zwei tage arbeit bezahlen muss ist auch klar . Nur ist natürlich bei dir (nehme ich mal an) der pfade beigeschmack das du höschtwahrscheinlich noch in der Probezeit bist und somit jederzeit ohne angaben von besondern gründen gekündigt werden kannst ,und auch kündigen kannst . Kann aber auch sein das du eine kündigungsfrist von zwei wochen hast schicke dir den link : http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Wünsche dir alles jute .

Ps: so lange du keine Kündigung hast geh weiter arbeiten ausser du entscheidst dich zum artz dann anrufen und Attest schicken .egal wie er druf ist oder reagiert .

Zeitarbeiter sind keine Sklaven oder menschen 2 Klasse

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Hallo Grüsse dich Sollte ich mich in paar sachen täuschen kannste es gern korrogieren. So schlimm das mit einer Kündigung ist kann ich mich meine vorredener den "Stelari" nur anschliessen Kündigung = schriftlich ,zu deinem "BAR Ausgezahlt" hast du ne quittung oder deine alter arbeitegeber ? .Gehe mal nach deiner beschreibung aus :Nein.Also heisst du könnstest deinen lohn sogar einklagen .da ich ja im mom net weiss wie lange du der schreinerei arbeitest,nehme ich mal an dein chefe hatt die kündigungsfirst eingehalten ?.Wenn nicht kannst du das natürlich auch einklagen .denn dann ist die kündigung seitens vom chefe nicht Bei mündlichen kündigungen.würde ich einfach mal " konkludentes handeln " so lange ich nix schriftliches habe . aber bei fragen oder antworten fragen sie ihren anwalt ,gewerkschaft oder ihre verbraucherschutz ihres landes :-)

Sry aber bin kein anwalt .

Ps:im grosssen und ganzenn haste vorm arbeitsgericht jute chancen :-)

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hallo grüss dich . Kündigung per Telefon,SMS ,Fax,email sind unwirksam sie muss schriflich erfolgen siehe link:http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/12/01/kundigung-per-e-mail-wirksam/

bei fragen bitte einen anwalt suchen oder verbraucherzentrale deines landes

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Hallo ich grüss dich . Ich kann dich verstehen aber dir auch direkt mal die angst nehmen .Da es in der Zeitarbeiter üblich ist die Abeitenehmer nach hause zu schicken wenn kein auftrag ist ok ,alternativ könnte dir dein chefe auch nen neue arbeitsstelle verschaffen (sofern dein letzer Nicht der Hauptkunde war also der einzigste ) wo von ich mal ausgehe . als erstes gehen deine stunden übers AZK (arbeitszeitkonto) alles was dann nach kommt mus die zeitfirma bezahlen .ich geh mal danvon aus das du eine 37,5 stunden woche hast also 7,5 stunden tag ,wobei alles was drüber ist auf dein Azk geht so das du im monat 150 Stunden arbeiten muss .. So das heisst nach den 40 stunden AZK muss deine chef dich täglich für 7,5 stunden bezahlen Deine Kündigung ist rechtens zum 31.10.2012 solletst du nach keinen urlaub gehabt haben steht dieser dir noch zu .Und lass dich net überreden lass uns doch die freien tage von ihrem urlaub nehmen .Urlaub ist urlaub und keine reserve für deinen chef . Alle zeitarbeitsverträge sind reguläre arbeitsverträge sie unterscheiden sich nur in der bezahlung sprich stundensätze und der arbeitszeit- ort .

so fern von mir bei rechtlichen fragen wende dich an einen anwalt oder aber auch verbraucherschutzzentrale deines landes . Bin ja kein anwalt oder so

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Hallo grüsse dich da deine Probezeit ja schon abgelaufen ist hast du einen "Fest" unbefristeten Arbeitsvertrag .Nach der probezeit ist das zusaätlich auf setzen so weit mir bekannt nicht möglich .Wär ja noch schöner :-) .Ich wünsch dir alles jute in deinem neuen Job

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hallo grüsse dich :-) Bei abrietsvertägen bei zeitfirmen siehts so aus in ein satz Im AV sollte stehen "Sollte der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht zur Arbeit erhscheinen gilt der Arbeitsvertrag als unwirksam" solltest du den satz nicht drinne haben kann ich dir nur raten den Arbeitsvertrag zu kündigen da du noch der Proberzeit bist muss du keine Besondern angaben zur kündigung machen . Zu ratschlägen bezüglich Arbeitsverträgen wende dich an anwalt oder verbraucherzentralen deines landes .versuche aber erst mal mit deinem Chefe über das problem zu reden ,und das miss vertändiniss zu klären ,bedenke durch deine kündiung könnte dir ne sperrfirst von 12 Wochen durch das amt entstehen .

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