Du musst mal die Wärmebrücken beseitigen. Wieso ist die tragende Wand aussen?

Ich bezweifle, dass Du die Aufgabe richtig verstanden hast. Dämmbeton oder mehrschalige Bauweise mit gedämmtem Beton?

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ein Bett wie ein kleines Zimmer - das nennt man Alkoven.

Bauanleitungen gibt es sicher im Netz, ansonsten geh zum Schreiner.

Viel Erfolg.

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Dürfen darf man eigentlich schon, wenn´s im Einklang mit den Gesetzen, den nachbarrechtlichen Belangen, den technischen Möglichkeiten und dem eigenen Geldbeutel steht.

Also frag bitte einen Architekten/-in oder das Bauamt. Nur für den letzten Punkt musst Du deinen Finanzminister fragen, da können Dir die anderen auch nicht weiterhelfen.           ;o) Viel Glück.


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Ja, das kann sein, deshalb deckt man die Thermostate beim Lüften ab.

...... guggst Du bei Wikipedia unter "Thermostatventil"

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Hallo aus Hessen,

es ist abhängig, wo und wie Du bauen willst.

Dazu steht mehr in der Hessichen BauOrdnung HBO §56 genehmigungsfreie Bauvorhaben.

Auf jeden Fall muss eine Bauvorlage eingereicht werden.

Also entweder gleich zum Architekten oder erst zum Bauamt der Gemeinde/Stadt. Vielleicht kannst ja auch selbst etwas zeichnen und eine Typenbeschreibung des Gebäudes dazu legen.

Viel Glück dazu.

;o) sagt die Architektin


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Hallo Tom,

welchen Hang willst Du befestigen? was ist oben auf dem Hang? Grünfläche oder Verkehrsfläche?

Wird die Mauer senkrecht oder kannst Du sie an den Hang anlegen?

Die Erfordernis einer Genehmigung und Prüfung des statischen Nachweises kommt aus der statisch notwendigen Höhe der Wand und nicht aus dem, was über dem Rasen sichtbar ist.

Alternativ setze die Wand vor (wenn der Platz ausreicht), baue nur 1,99 und bösche das Gelände über der Wand ab.

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"Heißt das, wenn ein Architekt in einer deutschen Universität ein B.A. in Architektur gemacht hat, ..."

Auch in Deutschland ist man mit einem B.A. noch lange kein Architekt. Man hat ein Ingenieurstudium der Fachrichtung Architektur erfolgreich absolviert. Du kannst damit als Angestellter arbeiten und hast - je nach Landesgesetz eine kleine Bauvorlagenberechtigung.

Architekt ist eine Berufs- und Standesbezeichnung, die nur von der Kammer aufgrund eines Leistungsnachweises vergeben wird. Erst mit der Urkunde darfst Du Dich Architekt nennen und es auf Briefbögen und Visitenkarten zu Deinem Namen schreiben. 

Vorher ist es sogar verboten und wird ggf. von den Kammern "verfolgt".

Was Du aus GB beschreibst klingt nach dem gleichen Verfahren.

Du wirst jedoch in GB als angestellter Ingenieur in einem Architekturbüro arbeiten können.



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