Die Gesellenprüfung darf man zweimal wiederholen. Jedoch musst Du bei Nichtbestehen einen Antrag an Deinen Arbeitgeber stellen das Deine Ausbildugszeit verlängert wird. Hast Du zweimal die Note Mangelhaft oder einmal die Note Ungenügend in Deinem Prüfungsergebnis, bist Du durchgefallen.