Neben einem dauerhaften Minjob kannst du in den Ferien eine kurzfristige Beschäftigung auoben und da so viel verdienennt, wie du kannst.

https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-und-kurzfristige-beschaftigung/#neben-einem-minijob-ist-mit-verdienstgrenze-gleichzeitig-eine-kurzfristige-beschaeftigung-moeglich

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Man könnte auch fragen, wieso die einzelnen Leute die Rentenlücke ignorieren und so leben, als ob die Rente nachher reicht.

Es ist doch bekannt, dass man im Alter weniger Geld zur Verfügung hat und leider ist es Sache des Einzelnen, sich darum zu kümmern und fürs Alter vorzusorgen.

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Die Frage ist, ob es wirklich ein Teilzeitjob oder eher eine kurzfristige Beschäftigung ist.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

Neben einem Teilzeitjob darf man nur einen Minijob haben, neben einer kurzfristigen Beschäftigung sind zwei dauerhafte möglich.

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Die Kameras kann man mieten, wenn man sich diesen Spaß mal gönnen möchte. So oft wird damit nicht fotografiert, weil es ein teures Vergnügen ist.

Ich hatte auch mal eine im Visier und habe gerade festgestellt, dass ich sie aus meiner Kleinanzeigensuche gelöscht habe.

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Beim HD-Bild macht die Kamera drei Bilder (fast) gleichzeitig. Ein richtige belichtetes und jeweils ein unter- und überbelichtetes und legt sie übereinander. Dann sind sowohl dunkle als auch helle Bildteile gut zu sehen.

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520 Euro Freigrenzen für Schüler und Studenten unter 25 Jahre

Für einige Personengruppen im Bürgergeldbezug gelten noch höhere Einkommensfreibeträge.Für junge Menschen unter 25 Jahren bleibt das Einkommen

  • aus Schüler– bzw. Studentenjobs,
  • aus einer beruflichen Ausbildung,
  • aus einem FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder BFD ( Bundesfreiwilligendienst)

bis zur Höhe der 520-Euro-Grenze des Minijobs, also der Minijob-Grenze anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes.

Diese Nicht-Anrechnung bis zur Grenze von 520 Euro monatlich gilt auch während einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.

Komplett anrechnungsfrei ist der Verdienst aus einem Ferienjob, also einem Schülerjob, der während der Schulferien ausgeübt wird.

Zu beachten ist, das diese hohen Freigrenzen erst ab dem 1. Juli 2023 gelten.

https://www.buerger-geld.org/minijob/

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Den Nachweis über die Sozialversicherungsnummer kannst du beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

0800 1000 4800

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Wenn du dich nicht befreien lassen würdest, hättest du echte Pflicht Beiträge, die für die verschiedenen Wartezeiten zählen.

Mit Befreiung erhöhen die pauschalen Beträge des Arbeitgebers deine spätere Rente. Pro Jahr nur mit Minijob bekommst du 2-3 Monate angerechnet.

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Soweit ich weiß, geht das. Sie bekommt nur keinen Beitragszuschuss zusätzlich zur Rente, weil sie selbst allein keinen Vertrag dort hat, sondern eben mitversichert ist.

Weitere Fragen beantwortet die Postbeamtenkasse sicher gern: https://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mitversicherte

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Die BSAG schreibt dazu:

Preisvorteil Abonnent:innen des VBN (MIA, MIAplus, JobTicket für Erwachsene und Azubis, Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket): Ihr Abo-Ticket gilt als 9-Euro-Ticket und wird auf 9 Euro reduziert.https://www.bsag.de/tickets/ticketinfo-und-fahrpreise/9euro-ticket.html

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