Wenn du minderjährig bist musst du einen Erziehungsberechtigten zustimmen lassen. Von wegen es gäbe keine Alterbeschränkung. Die Rechtslage sagt, dass du bei einem Piercing einem Vertrag zustimmst. Bist du noch keine 18 Jahre bist du also nur bedingt geschäftsfähig. In diesem Vertrage (er kann unterschiedlich ausfallen, aber dies ist immer gleich) willigst du ein, dir Schmerzen, Leiden und eventuelle Schäden zufügen zu lassen. Ohne das Wissen eines Erziehungsberechtigten und dessen Einverständnis ist der Vertrag nichtig und der Piercer würde sich strafbar machen.

Das trifft auf alle Piercings zu.

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