Auszug aus dem Elternhaus unter 25

Guten Tag, liebe User.

Ich habe heute eine dringende Frage, von welcher ich hoffe, dass ihr mir aus eigenen Erfahrungen heraus vielleicht helfen könnt.

Ich komme also gerade von einem sehr niederschmetterndem Termin vom Jobcenter. Ich hatte einen Antrag auf Zusicherung zum Auszug aus dem Elternhaus unter 25 Jahren gestellt. Dieser wurde soeben abgelehnt. Die Sache ist, ich wohne zu Hause mit 4 weiteren Familienmitgliedern in einer 3 1/2 Zimmerwohnung auf 76 m². Ich muss mir mit meiner Schwester ein Zimmer teilen, sie ist 22 und ich bin 19 Jahre alt. Platzmangel ist das größte Problem bei uns. Aber nunja, wie gesagt, der Antrag wurde abgelehnt.

Jetzt zu meiner Frage. Geplant war, dass ich mit meinem Verlobten zusammen ziehe. Da das aber nun ausfällt, wissen wir uns anders zu helfen. Und zwar mit einer Hochzeit. Das soll keine Mittel-zum-Zweck-Hochzeit werden, das ist schon länger geplant. Nur frage ich mich jetzt Folgendes: Wenn wir heiraten, steht uns ja zusammen eine Wohnung zu, da Verheiratete ja die Pflicht haben, zusammen zu wohnen. Aber wie ist das dann beim Jobcenter? Genehmigen die uns erst eine Wohnung, wenn wir denen die Heiratsurkunde auf den Tisch legen oder auch vorher, wenn Termin beim Standesamt gemacht ist und alles? Das interessiert mich, denn ich möchte nicht, dass wir unsere Hochzeitsnacht dann irgendwann mal getrennt oder bei einem von uns beiden zu Hause verbringen müssen.

Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen. Ich danke im Voraus.

Grüße.

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ich hab keine ahnung, aber ich schätze schon, dass ihr verheiratet sein müsst....

da ist ja wegen geld zu heiraten direkt ein guter grund gegen....

warum habt ihr geheiratet?

damit wir eine wohnung bekommen....

war das nicht in der ddr so?

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geh zum psychologen

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das sind diese art jungs, die später ihre rechte hand heiraten

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ja darf sie alles

zahlst du miete oder so für dein zimmer?

nein, also kann auch rein, wen der eigentümer rein lässt

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sicher musst du dich ausziehen...

schön, wenn das deine einzige sorge ist...

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wenig chancen, wenn der vermieter nicht auch makler hasst, aber warum sollte er es dann einem geben?

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Darf Vermieter verlangen, dass Halogenfluter für Hof über einen Mieterzähler getragen wird?

Wir sind vor knapp über zwei Jahren in ein Miethaus aus zwei Parteien, auf einem Grundstück mit insgesamt vier Häusern eimgezogen. Wir wohnen in einem der vorderen Häuser und zurückversetzt in dem Grundstück liegen die anderen beiden Häuser, dazwischen, somit liegt ein großer Innenhofbereich mit der Durchfahrt zu den hinteren Häußern im Dunkeln. Dafür befindet sich an unserem Haus ein Halogenflutlicht mit 350 Watt mit Bewegungsmelder zur Ausleuchtung.

Was wir allerdings bis zu einem elektrischen Problem vor einiger Zeit nicht wussten: Der Fluter ist allein an unserem Stromzähler mit angeschlossen, ist sehr oft aktiv, da unsere Nachbarn auch sehr oft noch Abends im Außenbereich beschäftigt sind. - im Winter friert auch all zu oft dr Bewegungsmelder ein, so dass wir vor einiger Zeit einfach das Außenlicht abgeschaltet haben, da wir nicht mehr bereit sind den Strom dafür komplett zu tragen.

Der Vermieter weigert sich aber, etwas zu ändern, ein getrennter Stromzähler ist ihm zu teuer. Nun werden wir von den Nachbarn "angemacht", da diese im Dunkeln stehen (aber wir ja auch) und der Vermieter nicht bereit ist eine günstigere Form (wie z. B. ein LED Fluter) zu investieren.

Was ist die Pflicht des Vermieters, da, wie geschrieben, das Grundstück nun einmal dunkel und damit potentiell unfallträchtig ist?

Was ist unsere Pflicht bzw. unser Recht, da wir noch nicht einmal darauf hingewiesen wurden, dass das Licht über unseren Zähler läuft?

Und bitte keine Kommentare nach dem Motto, es sind ja nur ein paar Cent... Das ist lächerlich in Zeitem, in denen über Standby Abschaltungen diskutiert wird und ein Halo-Fluter so viel Strom verbraucht wie die kleine Stufe einer Mikrowelle. - und keiner würde auf die Idee kommen über Stunden täglich (und darauf summiert es sich) diese in Betrieb zu lassen...

Vielen Dank vorab für Eure Mühe

Peter

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nein, müsste über allgemeinstrom abgerechnet werden

würd ich auch abschalten, wenn er es nicht ändert

licht sollte man auch haben, wo es dunkel ist

muss er ändern lassen oder bleibt halt dunkel

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dein auge nimmt es auf und dein gehirn verarbeitet den eindruck

geht mir so, wenn ich nen schein über 20€ sehe, dass ich mir denke uff, das ist ja ne menge geld....

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ja normal geht man zum anwalt und der regelt das, man sagt ihm halt, dass man pkh braucht

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