Ich hätte den Schlüssel steckengelassen. Wie soll die Sache denn nun weitergehen? Der Radfahrer kommt zu seinem Fahrrad zurück, findet Deinen zettel , ruft Dich an und Du fährst zu ihm zurück, um ihm seinen Schlüssel zu geben oder wie?

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Ich kann Dir nur sagen, dass ich seit 15 Jahren einen Sony-Fernseher habe, der noch nie kaputt war und täglich ca. vier Stunden läuft. Ich habe zwei Kollegen, bei einem hat der Sony-Fernseher 18 Jahre gehalten und bei der Kollegin hat er 16 Jahre gehalten. Die Sony -Röhrenfernseher waren also offenbar von hervorragender Qualität.

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Wenn ihr von Sozialleistungen lebt, dürft ihr kein Auto anmelden, es sei denn man ist wegen Behinderung oder weitem Weg zur Umschulungsstelle o.ä. dringend darauf angewiesen. Ich würde einfach mal konkret beim Sachbearbeiter des JobCenters/ Arbeitsagentur nachfragen, ob sie dort Bedenken haben. Ansonsten könnte man natürlich das Auto auf jemand anders anmelden. Wenn Du es auf Deinen Namen anmeldest, wird es die Behörde aufgrund eines Datenabgleichs merken und ggf. die Leistungen kürzen oder sogar streichen.

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Der Fund ist in §§ 965 ff. BGB geregelt. Nach einer gewissen Zeit hätte die Sache im Fundbüro abgeliefert werden müssen. Hätte sich der Besitzer nicht gemeldet, wäre sie nach sechs Monaten ins Eigentum des Finders übergegangen. Theoretisch könnte man dies jetzt noch nachholen. Da aber realistisch gesehen anzunehmen ist, dass der Verlierer sich nicht mehr melden wird,kann man die Sache nach vier Jahren wohl guten Gewissens wieder verkaufen. Rechtlich korrekt wird es aber nicht sein. Da bleibt nur der Weg über das Fundbüro.

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Ist doch egal, Hauptsache, es hat Dir Spass gemacht! Wenn Du zu früh kommst, warte hinterher einfach ein paar Minuten und belaber sie, dass sie Dich nochmal rüberläßt. Beim zweiten (oder dritten oder...) Mal kommts Dir bestimmt nicht mehr so schnell. Laß Dir bloß keine Schuldgefühle einreden!

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Finde ich in jedem Fall auch zu viel. Bitte sei ein guter Mensch und teile! Ich nehme den Laptop und das Handy. Im Ernst: Sei doch froh über das was Du kriegst. Andersherum wärs viel schlimmer!

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Vor längerer zeit habe ich mal bei einem Anwalt gearbeitet, der auf Arzthaftungsrecht spezialisiert war. Wir hatten mehrere junge Frauen, die sahen nach meinem Geschmack vorher hübsch und total normal aus. Dann hatten sie solche Ideen wie Du, sie wollten mandelförmige Augen und sonstwas haben und sind für teuer Geld zum Schönheitschirurgen gegangen, manche haben sich mehrmals hintereinander operieren lassen, viel viel Geld dafür ausgegeben und alle sahen hinterher schlechter aus als vorher. Natürlich war dann der Arzt Schuld und wurde anschließend verklagt (ohne Erfolg). Beschäftige Dich lieber mit anderen Dingen und wenn Du psychische Probleme hast, weil Du Dich nicht schön genug findest, gehe notfalls zum Therapeuten. Zum Schönheitschirurgen sollte man nur gehen, wenn man wirklich entstellt ist!

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Nein, das ist kitchig.

Du mußt ihn treten, rumzicken, auf Liebesentzug gehen etc.. Hälts Du es eine Weile durch, wird er versuchen, rauszufinden, wie Du wieder gute Laune kriegst. Da wird ihm schon was romantisches einfallen. Wenn Du selbst plötzlich einen auf romantisch machst mit Kerzen und so, denkt er eher, Du bist irgendwie durchgedreht. Bei mir (Mann 44) liefen und laufen diese Sachen jedenfalls immer so ab, auch noch nach 17 Jahren Beziehung.

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Maßgeblich ist der Vertrag, den Du unterschrieben hast. Wenn Du ein Formular unterschrieben hast, in dem eine Kaution vereinbart ist, gilt dies grundsätzlich auch. Als Mieter ist man jedoch nach dem Gesetz berechtigt, die Kaution in drei Monatsbeträgen (also nicht alles auf einmal) zu zahlen. Außerdem ist man berechtigt, ein (an den Vermieter zu verpfändendes) Kautionssparbuch anzulegen und dem Vermieter auszuhändigen. Möglicherweise ist die Kautionsverpflichtung im Vertrag unwirksam, wenn im Vertrag nicht auf die Ratenzahlungsmöglichkeit hingewiesen wird. Letzeres weiß ich aber nicht genau. Das Vorhergesagte weiß ich hingegen sicher.

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Es ist tatsächlich so, dass Taxifahrer sich nicht anschnallen müssen. Der Gesetzgeber dachte sich, dass Taxifahrer oft nur kurze Strecken fahren , Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen behilflich seien und Gepäck ein- und ausladen müssen (theoretisch). Außerdem sollen sie bei Überfällen besser reagieren können. Natürlich darf sich jeder Taxifahrer anschnallen, er muss es nur halt nicht.

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Die Sache ist eindeutig. Ein Recht auf Rückgabe der Ware besteht allenfalls dann, wenn ein Mangel vorliegt, dann kommt ein Anspruch auf Rückgabe in Betracht. Wenn die Jacke nicht passt, nicht gefällt o.ä., ist es reine Kulanz des Verkäufers sie überhaupt zurückzunehmen (die Jacke als solche ist ja in Ordnung). Du solltest also froh sein, überhaupt eine Rücknahme gegen Gutschein über den Kaufpreis zu bekommen.

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