Diese Antwort ist schlichtweg falsch! Wenn du an einem Unternehmen im EU-Gebiet lieferst, fallen keine Umsatzsteuer an. Mehrwertsteuer sind das gleiche. Du musst nur die USt-ID Nummer des Empfängers und deine eigene auf der Rechnung angeben. Und einen Vermerk, wie z.B. "steuerfreie innergemeinschaftliches Lieferung". Lieferungen in Drittländer werden unterschiedlich behandelt. Am besten bei den entsprechenden ausländischen Handelskammern nachfragen. In der Regel sind aber auch die Umsatzsteuerfrei. Für den Nachweis muss eine beim Zoll abgestempelte Ausfuhrbescheinigung aufbewahrt werden.
So ein Quatsch, das ist doch kein Betrug! Das ist ein Fehler! Das Kassenbuch ist doch im Minus! ?? Wieviel Geld ist denn in der Kasse? Differenz ermitteln und gucken, ob vielleicht eine Einnahme nicht eingetragen wurde. Oder eine Ausgabe doppelt eingetragen oder Rechenfehler!
Frage am besten Deine Bank. Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich habe z.B. eine Mastercard gehabt, da habe ich Jahresgebühren bezahlen müssen und Zinsen. Jetzt habe ich eine Mastercard, da zahle ich nur Gebühren, wenn ich damit einkaufe. Und das tue ich natürlich nicht. Sondern ich hole nur damit Geld ab, weil ich ein Online-Konto habe. Aber das ist sehr unübersichtlich, weil das Geld erst im Folgemonat abgebucht wird, und man weiß nie, wieviel Geld man noch hat, wenn man nicht dauernd kontrolliert. Wenn Du sparen willst, würde ich Dir keine Maestro-/Mastercard empfehlen, denn das sind Kreditkarten (wie der Name schon sagt), mit denen man leicht in die Schuldenfalle kommt. Ein Sparbuch bringt heutzutage gar nichts, die Zinsen sind einfach zu niedrig. Ein bisschen mehr bringen Sparverträge, da kommst du aber erst nach einer festgelegten Zeit dran. Wenn du kurzfristig an dein gespartes Geld kommen willst, würde ich Dir Festgeld empfehlen. Das kann man für einen Monat oder länger festlegen. Es kommt natürlich darauf an, wie hoch dein Sparguthaben ist. Manche legen nur Festgeld ab 500 oder Tausend € an. Du siehst, die Sache ist kompliziert. Lasse dich von deiner Bank beraten. Es gibt so viele Möglichkeiten.
Hallo, wie hoch ist denn dein Umsatz ungefähr? Bei kleineren Firmen lohnt es sich nicht, eine Software zu benutzen. Viel zu viel Aufwand und zu kompliziert.
Die Firma bezahlt eine Rechnung im laufenden Jahr, die erst im nächsten Jahr erfolgswirksam gebucht werden darf (manchmal auch teilweise) Z.B. eine Versicherungsjahresprämie bezahlt am 1.10.12 für die Zeit vom 1.10.12 bis 30.09.13. Der Betrag der Prämie vom 01.1.13 bis 30.9.13 wird also auf der Aktivseite der Bilanz als RAP (trans.) an Bank gebucht im neuen Jahr wird dann Aufwand an RAP (trans.). gebucht.
Hallo, nein, das kannst du nicht. Entweder sind die Leute bei dir angestellt, z.B. als Aushilfe (Minijob) oder sie haben ein Gewerbe angemeldet. Es gibt viele gesetzliche Vorschriften, die dabei eine Rolle spielen. Für dich wäre günstiger, wenn derjenige ein Gewerbe anmelden würde. Das geht aber nur, wenn der auch selbstständig arbeitet. Dieses wird gesetzlich genau definiert.
Hallo, was hast du denn bisher dort gemacht? Ablage von Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen? Telefonische Kundenanfragen, Reklamationen oder nur weiter verbinden (Telefonzentrale)? Kopieren von .....? Eingangspost öffnen und sortieren nach Bereichen, evtl. auch Post verteilen? Buchen? Kontoauszüge ablegen oder auch Belege dazu raussuchen? In jeder Firma wird anders gearbeitet. Und was du gemacht hast, weiß ich ja nicht.
Ich verstehe die Frage nicht ganz: Bezieht Ihr Waren aus der Schweiz und schickt dort auch Waren hin? Stellt die Schweiz Euch eine Rechnung mit USt aus? Bezahlt Ihr Zoll mit Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich oder nur diese?
Mir ist gerade nicht klar, was ESTV bedeutet. Hast du eine Überweisung von Einfuhrumsatzsteuer zu machen? Dann schaue mal in deinen Kontenplan, ob du bei den Vorsteuerkonten (Bilanzkonten) ein Konto mit der Bezeichnung gezahlte Einfuhrumsatzsteuer oder so ähnlich. Oder "Vorsteuer 19%" oder wie hoch auch immer eure Umsatzsteuer ist. Aber nehme nicht das Konto, auf dem das Programm automatisch die gezahlte Vor-/Umsatzsteuer bucht. Sonst hast du Differenzen in der USt-Voranmeldung. Wenn du ein Konto gefunden hast und gebucht hast, überprüfe deine USt-Voranmeldung (MWSt-Abrechnung), ob der gebucht Betrag dort richtig ausgewiesen ist.
Hallo, die Frage ist erstmal, wie hoch ist dein Jahresumsatz, bist du umsatzsteuerpflichtig oder als Kleinunternehmer befreit? Wenn ustpflichtig, ist die Frage schreibst du Rechnungen oder sind die Zahlungen auf Paypal eingegangen ohne Rechnungsstellung. Hast du soll- oder istversteuerung, wenn du ust-pflichtig bist? Sollverst. = USt abführen bei Rechnungsstellung, IStversteuerung: USt abführen bei Zahlungseingang. Hast du auch im Ausland Kunden, läuft´s wieder anders. Die Antwort von JiaoJu ist auch richtig. Das Paypal-Konto ist wie jedes andere Bankkonto zu betrachten.
Hallo, als "Neuer" solltest du erst einmal nichts ändern. Das macht sehr unbeliebt. Du kannst auch noch nicht beurteilen, ob dieses oder jenes Sinn macht, weil du die Firma noch nicht kennst. Leute, die keine Fehler machen, sind auch nicht beliebt, weil es normal ist, Fehler zu machen. Solche wie Du, werden schnell gemobbt. Wenn dich sowas (eigentlich Unwichtiges) aufregt, machst du dir die Nerven kaputt. Und machst erst Recht Fehler. Versuche mal zu entspannen. D.h. Bleibe cool.
Du buchst ja aus den Eingangsrechn. die Vorsteuer auf Konten im Bereich 1400 (S) Die USt aus gestellten bzw. bezahlten Rechnungen (bei ISt-Versteuerung) buchst du auf Konten im Bereich 3800 (H). Die Differenz ist deine Zahllast (monatlich abgegrenzt). Diese Umsatzsteuervorauszahlung wird auf das Konto 3820 gebucht. Die Abgrenzung am Jahresende erfolgt über die Konten 3840 ff.
Ja, da hast du Recht. Wenn du die weiterverkaufen willst, ist das Handelsware.
zu 2. zum Jahresende einen Habensaldo. Sozusagen "Verbindlichkeiten" gegenüber dem Unternehmer.
Welche Person will Buchhaltungsunterlagen von dir haben (über einen Anwalt?)?? Deine Buchhaltung besteht aus einem Kassenbuch. Darin sind sämtliche Ausgaben mit Quittungen, Reisekostenabrechnungen usw. und Bareinnahmen aufzuführen.
Du solltest das Darlehn auf das Konto der GmbH überweisen und den Darlehnsvertrag natürlich in der Buchhaltung der GmbH aufbewahren. Unbezahlte Rechnungen kannst du ja stornieren oder direkt in der GmbH buchen. Aufwendungen, die bar bezahlt wurden oder per Überweisung kannst du auch in den Aufwendungen stornieren und über ein Verrechnungskonto als Forderung gegenüber der GmbH buchen und auch berechnen. In der Art: HIermit berechne ich lt. Anlage Originalbeleg. Diese sollten natürlich in die GmbH und auch auf die GmbH ausgestellt sein, sonst gibt es keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Aber bitte auf keinen Fall mit Umsatzsteuer berechnen.
Für die Aktiva gilt das "Niederstwertprinzip" wegen Gläubigerschutz und des Verbotes der Ausweisung "nicht realisierter Gewinne".
Beim Nettoprinzip werden die Einnahmen und Ausgaben saldiert. Beim Bruttoprinzip wird alles getrennt gebucht. Also Verkauf eines Grundstücks n.d. Nettoprinzip: Afa bis zum Tag des Verkaufs, Zahlung des Grundstücks Bank an Grundstück. Die Differenz Verlust aus dem Abgang von Grundstücken an Grundstück oder Gewinn, dann Grundstück an Erlös a.d. Abgang von Gr.St. Beim Bruttoprinzip gibt es das Saldierungsverbot und es wird der RW in die Aufwendungen gebucht und der Verkaufserlös in die Erträge.
Hallo, warum bilanzierst Du????? Dein Umsatz und Gewinn überschreiten doch nicht die gesetzlichen Grenzen!!!!!
Hallo Limönchen, da es hier um Cent-Differenzen geht, lohnt es sich nicht darüber nachzudenken. Es handelt sich um Rundungs-Differenzen. Excel rechnet wahrscheinlich mit 3 oder 4 Stellen hinterm Komma. Ich gebe Dir als Rentnerin mit 30 Jahren Berufserfahrung in der Buchhaltung den Tipp: Du verschwendest kostbare Zeit. Diese Zeit fehlt dir dann bei wirklichen Problemen.