Gibt es bestimmt, würde mal im Internet suchen
Zwischen dem Dienstleister und Kunden erfolgte ein mündlicher Auftrag (gilt als Vertrag). Die Kupplung wurde ohne Wissens des Kunden eingebaut, eine Rechnung dafür ist nicht zulässig. Im Rechtsstreit hilft nurnoch ein Anwalt- Soviel zum Sparen.
ja, es dürfen aber auch zurückliegende Daten aus anderen Owig-Delikten mit herangezogen werden.
Kopf hoch und dran bleiben, es gibt Phasen welche hoch-und runter gehen, erst nach ein paar Monaten lässt sich genaueres Sagen. Ich bin überzeugt, wenn durchgehalten wird, bleibt langfristig nur der Erfolg übrig.
Bin über diese Frage sehr beeindruckt". Voraussetzungen sind, absoluter Gehorsam und Verpflichtungen ohne Ende. Intelligenz spielt keine Rolle, es wird einem alles gesagt. In einer Führungsposition sieht es anders aus, aber das hat sich ja schon erledigt. Viel Spaß oder anders "Viel Glück".
Ich bin bei einer Bank- sobald ich überwiesen habe, ist das Geld 1 sec. später auf dem anderen Konto(gleiche Bank). Würde mich diesbezüglich bei der Sparkasse erkundigen, ob das System auch so funktioniert. Es gibt Banken, die das Geld zurück halten, bringt Zinsen.
Eine selbst getätigte Überweisung kann nicht rückgängig gemacht werden. Wir dieser Betrag aber von der Firma vom Konto abgebucht (Lastschrift), kann der Betrag zurück geholt werden. Also Überweisung- nein, Lastschrift -ja.
Eine selbst getätigte Überweisung kann nicht rückgängig gemacht werden. Wir dieser Betrag aber von der Firma vom Konto abgebucht (Lastschrift), kann der Betrag zurück geholt werden. Also Überweisung- nein, Lastschrift -ja.
Ja, das ist Strafbar. Die Behörden fallen immer seltener auf diese Tricks rein, dies haben auch schon andere probiert- wie zu erwarten~ ohne Erfolg. Es ist aber auch ein Stück Lebenserfahrung~~ gehört zum Charakter, wie damit umgegangen wird.
Wenn der Vater diese falschen Angaben macht (Beschuldigter) hat das keine konsequenzen. Wenn diese Angabe aber von dir als Zeuge gemacht werden, kann es zu strafrechtliche Folgen kommen- ein Zeuge ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Ein Familienangehöriger braucht aber als Zeuge nicht auszusagen.
Für eine derartige Anzeige müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. 1. Das vorausfahrende Fahrzeug sollte auf eine gerade Strecke mindesten einige Zeit gleichbleibend zu schnell fahren. 2. Bei einer Anzeige werden alls Tolleranz mindestens 20 km/h gem. Tachowert abgezogen. Somit dürfte eine Anzeige, wie in diesem Fall, kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Zuviel ist genauso schlecht als zuwenig. Wenn ich jeden Tag Schokolade esse, ist es für mich nichts besonderes mehr. Sagt ein Partner zu einer passenden Gelegenheit (ohne Grund, hat also nichts ausgefressen) ich liebe Dich, ist das gut, wenn er es aber laufend sagt, ist es schlecht, es wird bald überhört.
Das Fahrzeug sollte bis zum Verkauf vorübergehend stillgelegt werden, da der Verkäufer mit seiner Versicherung für das Fahrzeug weiter haftet.
Wo kein Kläger da kein Angeklagter. Nein ist nein, also wird keine Anzeige erstattet.
begründete Polizeieinsätze erlauben das Parken überall. Polizeifahrzeuge ohne Einsatzauftrag dürfen das nicht. Zu beachten ist hierbei, dass das Parken (Polizeieinsatz) nur wenn es nicht anders möglich ist, auch an verbotenen Plätzen erlaubt ist.
Die ermittelnde Dienststelle müsste aufgrund der Entfernung ~ Amtshilfe an die zuständige Dienststelle der Wohnadresse stellen. Die Zeugenaussage kann somit auch über den Dienstweg gesandt werden. Anders ist es bei Gerichtsverfahren, hier gibt es nur einen Ort, der Zeuge hat keine andere Alternative als in der Verhandlung zu erscheinen (dies wird auch bezahlt)
würde mich vorher erkundigen, was da so anliegt
Für einen intelligenten Menschen ist das nicht schwer
Schaden ersetzen, sonst nichts
Eine Haftstrafe wird es nicht geben, mit Sicherheit