Interessante Frage
Kann man pauschal nicht sagen.
Die Person muss wissen was sex bedeutet und die Einwilligung geben, ansonsten ist es nicht erlaubt und natürlich volljährig sein.
Genauso muss die Person wissen was eine Beziehung ist usw
Interessante Frage
Kann man pauschal nicht sagen.
Die Person muss wissen was sex bedeutet und die Einwilligung geben, ansonsten ist es nicht erlaubt und natürlich volljährig sein.
Genauso muss die Person wissen was eine Beziehung ist usw
Da entsteht Acrylamid und ich habe dazu mal recherchiert und gelesen ,dass es bei Menschen in geringen Mengen schon krebserregend ist und bei einem Experiment mit Mäusen die einer deutlich höheren Dosis ausgesetzt waren, war es krebserzeugend.Die eu hat deswegen auch Richtlinien für die Lebensmittelindustrie geschaffen und sie angehalten wege zu finden es zu vermeiden. Es gibt aber keine Experimente mit Menschen über dem grenzwert ,weil ethisch nicht vertretbar. Bei den Mäusen hat es sogar das Erbgut geschädigt.
Nitrosamine bei allem gepökeltem auf der Pizza ,wie Salami wenn man es erhitzt wie bei einer Pizza.
Thunfisch Pizza vermeiden wegen Blei und Mikroplastik.
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten für Unterstützung in einer solchen Situation:
1. Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Wenn die Pflege als "häusliche Pflege" im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung galt, könnte ein Anspruch auf Leistungen bestehen. Die Pflegekasse oder Berufsgenossenschaft könnte hier weiterhelfen.
2. Pflegekasse & Krankenkasse
Falls durch die Pflege eine eigene Pflegebedürftigkeit entstanden ist, kann ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Damit gibt es Unterstützung wie Pflegegeld oder Sachleistungen.
Die Krankenkasse könnte zudem Rehabilitationsmaßnahmen oder Hilfsmittel übernehmen.
3. Sozialamt & Grundsicherung
Falls finanzielle Mittel fehlen, können Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragt werden.
4. Schmerzensgeld & Haftung
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in der Regel nur, wenn jemand anderes schuldhaft gehandelt hat (z. B. durch grobe Fahrlässigkeit).
Da es sich um eine Selbstverletzung durch Überlastung handelt, wäre eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Möglichkeit – falls vorhanden.
5. Pflegeberatung & Selbsthilfegruppen
Es gibt kostenlose Pflegeberatungen (z. B. bei der Krankenkasse oder Pflegestützpunkten), die individuell helfen können.
Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige könnten ebenfalls Unterstützung bieten.
Am besten wäre es, zuerst mit der Pflegekasse und ggf. einem Sozialverband wie dem VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) zu sprechen.
Eigentlich beantworte ich keine Fragen auf Gutefrage aber es scheint dass es wichtig ist und ich habe ki gefragt