also abgesehen von den ganzen emotionalen Dingen drum herum, ist die rechtliche Lage eigentlich immer sehr eindeutig. Hier kommt es jetzt einfach wirklich darauf an, was du ihm gegenüber gesagt hast:
Deine Aussage "schick mir die Rechnung, und ich überweise dir das Geld" könnte als ein Angebot zur Rückzahlung interpretiert werden. Wenn er daraufhin keine formelle Bestätigung oder Rückzahlung verlangt hat, sondern eher in einem provokativen Ton gesagt hat "Ich verlange das jetzt, weil ich ein Aloch bin", dürfte es keine klare rechtliche Verpflichtung geben, die durch deine Antwort (auch wenn sie in einem zornigen Ton erfolgte) eine Zahlung bedingt. Im Prinzip braucht es immer eine deutliche Willenserklärung bzw. ein klares und verbindliches Angebot sowie eine Zustimmung (Annahme), um eine vertragliche Vereinbarung zu bilden. Diese muss aber auch unter ernsten Bedingungen erfolgen und dadurch eine Wirksamkeit voraussetzen. Die Forderung an sich, so wie sie formuliert wurde, erscheint eher als ein verbaler Angriff ohne klare rechtliche Grundlage. Außerdem meintest du, dass es um ein ursprüngliches Geschenk geht und nicht um eine vertragliche Transaktion (also ein Kauf mit einer Gegenleistung). Auch wenn er in deinem Fall ein Geschenk gemacht hat, erfordert eine Rückforderung des Geschenks (oder des Geldes) normalerweise eine klare vertragliche Basis im Voraus, wo ihr beide gesagt haben müsst, dass es so vereinbart sein soll, dass der andere Anspruch auf die Zahlung oder die Sache hat und das ist hier nicht gegeben (wenn das so stimmt, wie du schreibst).
Was den Vorschlag eines Inkassobüros betrifft, gibt es in der Regel rechtliche Voraussetzungen, damit ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Normalerweise geschieht dies nach mehrfacher Mahnung und dem Versuch, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn du in keinem formellen Vertrag warst und keine rechtlich bindende Zusage gemacht hast, die ihn zu einer Rückforderung berechtigt, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ein Inkassobüro Erfolg haben würde. Außerdem wenn er selbst Schulden hat und Bürgergeld bezieht, könnte das seine Fähigkeit, überhaupt rechtliche Schritte einzuleiten, weiter erschweren. Inkassobüros werden normalerweise versuchen, Geld einzutreiben, aber sie müssen sicherstellen, dass eine Person überhaupt zahlungsfähig ist.
Ich würde an deiner Stelle einfach ganz locker und entspannt bleiben, damit er deine Angst oder Unsicherheit nicht ausnutzt und diese dann gegen dich verwenden kann. Bleib entspannt, weil eigentlich nichts passieren kann, wenn ihr vorher nichts konkretes vereinbart habt.
Kleine Bemerkung noch meinerseits: du solltest den Kontakt einfach abbrechen und nicht mehr auf ihn reagieren