Kontrollier zur Sicherheit noch einmal, ob du einen 2-poligen oder 3-poligen Anschluss an deinem Netzteil hast. Ansonsten ist das kein Problem. Ich habe auch schon die Kabel von meinem Monitor und Netzteil verwechselt und es hat trotzdem gefunzt.
Es bedeutet, dass ihr nicht besonders kreativ seid (nicht böse gemeint), weil ihr euch gleich zwei vielgestochene Motiv stechen lasst. Freunde wechseln im Leben, ich würde mir so ein Tattoo zwei Mal überlegen, denn das Zeug kriegt man so leicht nicht wieder ab.
Platt bedeutet es:
Rose -> Liebe, Verbundenheit, Wertschätzung, "etwas besonderes"
Herz -> Liebe
Sollte eig. keinen überraschen.
Es gibt nur einen einzigen wahrhaft attraktiven Namen:
Eberhard.
Weiß ich leider nicht genau, aber ich empfehle dir die App Plantnet. Damit kannst du Fotos von Pflanzen machen und die App macht dir Bestimmungsvorschläge.
So kannst du in Zukunft nicht nur diese, sondern auch viele andere Pflanzen schnell und einfach bestimmen. Ist auch beim Spazieren oder Wandern gehen super.
Eventuell kannst du alles vom Online-Spielbetreiber zurückfordern.
Dafür relevant: Wie alt bist du?
Benutz einfach DeepL.com zum Übersetzen auf Englisch und poste deine Geschichte auf Pottermore oder whatever.
Ist das eine M.1 oder M.2 SSD?
Ist dein PC ein Laptop oder ein stationärer "Kasten"-PC?
Hinweis: Ich übernehme keinerlei Haftung für diesen freizeitlich beigetragenen Forumsbeitrag! Frage im Zweifel einen Anwalt deines Vertrauens.
Es kommt darauf an.
Ein Fitnessvertrag ist normalerweise ein Mischvertrag aus Miet-, Dienst- und Beratungsvertrag.
Du mietest normalerweise die Sporträume und die Geräte und erhältst Sportkurse und Beratung mit dazu idR.
Der Anspruch des Fitnessstudios ergibt sich also aus diesem Mischvertrag.
Wird bei einem Vertrag die Gegenleistung unmöglich, dann kannst du die Gegenleistung grundsätzlich verweigern, § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies kannst du auch machen, indem du bei deiner Bank und ggü. dem Betreiber dessen Lastschrifteinzugsrecht mit Wirkung für die Zukunft widerrufst (für bereits geleistete Zahlungen siehe unten).
Bereits bezahlte Beiträge kannst du zurückfordern, §§ 326 Abs. 4, Abs. 1, 346 Abs. 1 Alt. 1, 275 Abs.1 Alt. 1 BGB (Alt. = Alternative).
[Alternativ vllt. Bereicherungsrecht § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB oder Vertragsanpassung § 313 Abs. 1 BGB oder Schadensersatz §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 S.1, 275 Abs. 1 Alt. 1 BGB]
Voraussetzung dafür ist, dass auch wirklich eine staatliche Verordnung/Verfügung besteht, die das Betreiben des Fitnessstudios untersagt. Hierbei solltest du dich GENAU in Kenntnis setzen zu der Lage in deinem eigenen Bundesland.
Liegt eine solche Verfügung vor, dann war das Betreiben einers Fitnessstudios für deinen Betreiber rechtlich unmöglich. Sie war allerdings nicht für jedermann unmöglich, weil z.B. ein Fitnessstudio in Neuseeland noch weiter hätte arbeiten können, weil sie dort keine Corona-Fälle haben (deswegen § 275 Abs. 1 Alt. 1 und nicht Alt. 2 BGB).
Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Solltest du nebenbei eine Kündigung in Betracht ziehen, dann solltest du beachten, dass einige Studios eine "schriftliche" Kündigung iSv § 126 BGB (= handschriftliche Unterschrift) in ihren Verträgen vorsehen, eine einfache Mail also nicht ausreicht. Du musst dann also einen Brief MIT EINSCHREIBEN schicken (sonst tun die oft einfach so, als wäre die nie angekommen) und eine KOPIE des Schreibens behalten.
Du kannst entsprechend der Schließungszeit auch anteilig für einen Monat die Beiträge zurückfordern. Falls das Studio z.B. ab dem 15. März 2020 geschlossen hatte, kannst du ab dem 16. März 2020 für den Rest des Monats (vorausgesetzt, dass die Schließung fortdauerte) den Beitrag zurückfordern. Also [Beitrag] x ([fehlende Tage]/[Monatstage insgesamt]. Hier in dem Bsp. also [Beitrag] x 16/31.
Eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Anbieter ist rechtswidrig, weil ein Vertrag idR nicht einseitig verlängert werden darf. Eine Änderung der Vertragslaufzeit ist ein neues Vertragsangebot gem. § 150 Abs. 2 BGB, dass du nicht annehmen solltest.
Falls du eine Rückforderung in Betracht ziehen solltest, dann bitte den Betreiber per E-Mail mit GENAUER HÖHE der Rückforderung, dem GRUND (siehe oben) inklusive dem ZEITRAHMEN der Rückforderung und MIT FRISTSETZUNG von mind. 7+3 Tagen nach Absenden des Schreibens um Rücküberweisung des Geldes. So erspart sich der Betreiber die Kosten für die zwanghaft Rückabwicklung der Lastschrift. Falls er bis dahin nicht überwiesen hat, mache die Lastschrift, notfalls mit Mail an deine Bank, rückgängig.
Ich empfehle eine E-Mail, aber wenn dein Anbieter seine E-Mail - aus mysteriösen Gründen - von seiner Webseite entfernt hat, dann kannst du auch ein Einschreiben mit Verweis auf die Nichtangabe der E-Mail an den Betreiber schicken. Ich würde aber vorher versuchen den Betreiber noch telefonisch zu erreichen, um die E-Mail zu erfragen. Notfalls verwende einen Vorwand, um die E-Mail-Adresse zu erhalten. Verwende KEINE normale Post, sonst wird das Schreiben ignoriert und die Forderung ist nicht nachweisbar. Die Kosten für das Einschreiben können mitgefordert werden. Datiere das Schreiben und bewahre eine Kopie auf.
Manchmal sind Fitnessstudios auch länger als vorgeschrieben geschlossen gewesen. Für diesen Fall brauchst du Zeugen oder einen Fotobeweis von mindestens zwei Tagen des Schließungszeitraumes, denn der Betreiber kann behaupten, dass das Studio dort sonst offen war. Am besten ist es, wenn man jemanden vor dem Studio anspricht mit einem Handyfilm und fragt welcher Tag es ist, oder sich dort mit jemandem abspricht, damit dieser im Zweifel in einem Verfahren aussagen kann.
Sollte eine Rücklastschrift nicht möglich sein und der Betreiber die Zahlung verweigern/ignorieren, dann kannst du nach deiner Post/E-Mail-Mahnung nach Ablauf der Frist ein Mahnverfahren einreichen. Infos dazu für deinen Wohnort gibt es bei Google. Als Laie solltest du keine Paragraphen angeben, sondern nur begründen, warum du forderst, samt aller Daten. Sollte der Betreiber Widerspruch/Einspruch einlegen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren für das DU die Kosten vorschießen musst. Dafür solltest du dann den Brief/E-Mail usw. bereit liegen haben. Wenn du nicht zu viel gefordert hast, dann wirst du das Gefahren sehr schnell in einem schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO gewinnen.
Wenn der Betreiber dann keinen Einspruch einlegt, dann kannst du mit dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken lassen in das Vermögen des Betreibers. Dabei trägst du dann aber dessen Insolvenzrisiko. Soll heißen: Wenn die pleite sind, gibt es auch nichts, worein du vollstrecken kannst.
Des Weiteren hat der Betreiber aber leider auch das Recht dir einen Gutschein ausstellen zu lassen gem. Art. 240 § 5 Abs. 2 EGBGB, allerdings erst seit dem 31.12.2020. Das Ausstellen eines Gutscheins vor diesem Zeitpunkt entbehrt wahrscheinlich der rechtlichen Grundlage und ist daher vllt. nicht möglich gewesen.
Viele Dinge können aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Im Zweifel solltest du einen Anwalt, am besten mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht fragen.
Wenn du kein hohes Einkommen hast, kannst du finanzielle Beratungshilfe beantragen. Suche dazu einfach "Beratungshilfe" auf Wikipedia. Sie ist quasi die Vorstufe zur Prozesskostenhilfe.
Eigentlich nicht ganz die korrekte Antwort.
Es kommt darauf an.
Manche sagen hier, dass du geschaftsunfähig bist. Diese Personen haben keine Ahnung und du kannst deren Aussage geflissentlich ignorieren.
Geschäftsunfähig kann man nur nach § 104 BGB sein und zwar dann, wenn du unter 7 Jahren alt, oder du salopp gesagt gaga bist (§ 104 Nr. 2 BGB).
Du bist beschränkt geschäftsfähig, bis du das 18. Lebensjahr vollendet hast, §§ 2, 106 BGB.
Das heißt, dass alle Verträge, die du schließt, grundsätzlich schwebend unwirksam sind und der Zustimmung deiner Eltern bedürfen, um wirksam zu werden. Dies kann durch vorherige Zustimmung (Einwilligung, §§ 182 Abs. 1, 183 BGB) oder durch nachträglich Zustimmung (Genehmigung, §§ 182 Abs. 1, 184 BGB) erfolgen. Liegt keine Zustimmung vor, ist das Geschäft unwirksam.
Davon gibt es allerdings die in den §§ 110 bis 112 BGB genannten Ausnahmen.
So kannst du den Vertrag mit deinem "Taschengeld" oder deinem belassenen Arbeitseinkommen schließen, § 110 BGB.
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Hast du einen Vertrag noch nicht geschlossen, dann weise ich darauf hin, dass die meisten Fitnessstudios auch die Unterschrift deiner Eltern verlangen, ein eigener Abschluss also unrealistisch ist.
Besteht der Vertrag schon, dann gilt das oben Gesagte.
Beachte, dass deine Eltern für dich die elterlicher Fürsorge und daher ein Vertretungsrecht haben, §§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 S. 1 BGB haben. Sie können also einen durch dich abgeschlossenen Vertrag auch in deinem Namen ohne deine Zustimmung direkt wieder kündigen. Die meisten Anbieter werden dies dann auch einvernehmlich fristlos tun und deine Eltern können dir deine Mitgliedskarte wieder wegnehmen.
Um mal ehrlich zu sein:
Wenn deine Eltern meinen, dass deine Noten zu schlecht sind, dann solltest du mal überlegen, warum. Deine Eltern sind meist nicht deine Feinde, sondern deine Freunde, auch wenn der Ton und die Methode feindlich wirken können. Wenn sie dir ehrlich sagen, dass deine Schulnoten zu schlecht sind, dann solltest du das ernst nehmen, weil sie mehr Lebenserfahrung als du haben und daran arbeiten. Muskeln halten ohne Training bestenfalls einen Monat. Ein guter Abschluss hält am Ende für dein ganzes Leben und öffnet dir Tür und Tor für Beruf und Studium. Hast du diesen Schlüssel nicht, wirst du diese Türen nie öffnen können...vielleicht für ein paar Wartesemester, im schlechtesten Fall für dein ganzes Leben.
Hinweis: Ich übernehme keinerlei Haftung für diesen freizeitlich beigetragenen Forumsbeitrag! Frage im Zweifel einen Anwalt deines Vertrauens.
Es kommt darauf an.
Ein Fitnessvertrag ist normalerweise ein Mischvertrag aus Miet-, Dienst- und Beratungsvertrag.
Du mietest normalerweise die Sporträume und die Geräte und erhältst Sportkurse und Beratung mit dazu idR.
Der Anspruch des Fitnessstudios ergibt sich also aus diesem Mischvertrag.
Wird bei einem Vertrag die Gegenleistung unmöglich, dann kannst du die Gegenleistung grundsätzlich verweigern, § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies kannst du auch machen, indem du bei deiner Bank und ggü. dem Betreiber dessen Lastschrifteinzugsrecht mit Wirkung für die Zukunft widerrufst (für bereits geleistete Zahlungen siehe unten).
Bereits bezahlte Beiträge kannst du zurückfordern, §§ 326 Abs. 4, Abs. 1, 346 Abs. 1 Alt. 1, 275 Abs.1 Alt. 1 BGB (Alt. = Alternative).
[Alternativ vllt. Bereicherungsrecht § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB oder Vertragsanpassung § 313 Abs. 1 BGB oder Schadensersatz §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 S.1, 275 Abs. 1 Alt. 1 BGB]
Voraussetzung dafür ist, dass auch wirklich eine staatliche Verordnung/Verfügung besteht, die das Betreiben des Fitnessstudios untersagt. Hierbei solltest du dich GENAU in Kenntnis setzen zu der Lage in deinem eigenen Bundesland.
Liegt eine solche Verfügung vor, dann war das Betreiben einers Fitnessstudios für deinen Betreiber rechtlich unmöglich. Sie war allerdings nicht für jedermann unmöglich, weil z.B. ein Fitnessstudio in Neuseeland noch weiter hätte arbeiten können, weil sie dort keine Corona-Fälle haben (deswegen § 275 Abs. 1 Alt. 1 und nicht Alt. 2 BGB).
Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Du kannst entsprechend der Schließungszeit auch anteilig für einen Monat die Beiträge zurückfordern. Falls das Studio z.B. ab dem 15. März 2020 geschlossen hatte, kannst du ab dem 16. März 2020 für den Rest des Monats (vorausgesetzt, dass die Schließung fortdauerte) den Beitrag zurückfordern. Also [Beitrag] x ([fehlende Tage]/[Monatstage insgesamt]. Hier in dem Bsp. also [Beitrag] x 16/31.
Eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Anbieter ist rechtswidrig, weil ein Vertrag idR nicht einseitig verlängert werden darf. Eine Änderung der Vertragslaufzeit ist ein neues Vertragsangebot gem. § 150 Abs. 2 BGB, dass du nicht annehmen solltest.
Falls du eine Rückforderung in Betracht ziehen solltest, dann bitte den Betreiber per E-Mail mit GENAUER HÖHE der Rückforderung, dem GRUND (siehe oben) inklusive dem ZEITRAHMEN der Rückforderung und MIT FRISTSETZUNG von mind. 7+3 Tagen nach Absenden des Schreibens um Rücküberweisung des Geldes. So erspart sich der Betreiber die Kosten für die zwanghaft Rückabwicklung der Lastschrift. Falls er bis dahin nicht überwiesen hat, mache die Lastschrift, notfalls mit Mail an deine Bank, rückgängig.
Ich empfehle eine E-Mail, aber wenn dein Anbieter seine E-Mail - aus mysteriösen Gründen - von seiner Webseite entfernt hat, dann kannst du auch ein Einschreiben mit Verweis auf die Nichtangabe der E-Mail an den Betreiber schicken. Ich würde aber vorher versuchen den Betreiber noch telefonisch zu erreichen, um die E-Mail zu erfragen. Notfalls verwende einen Vorwand, um die E-Mail-Adresse zu erhalten. Verwende KEINE normale Post, sonst wird das Schreiben ignoriert und die Forderung ist nicht nachweisbar. Die Kosten für das Einschreiben können mitgefordert werden. Datiere das Schreiben und bewahre eine Kopie auf.
Manchmal sind Fitnessstudios auch länger als vorgeschrieben geschlossen gewesen. Für diesen Fall brauchst du Zeugen oder einen Fotobeweis von mindestens zwei Tagen des Schließungszeitraumes, denn der Betreiber kann behaupten, dass das Studio dort sonst offen war. Am besten ist es, wenn man jemanden vor dem Studio anspricht mit einem Handyfilm und fragt welcher Tag es ist, oder sich dort mit jemandem abspricht, damit dieser im Zweifel in einem Verfahren aussagen kann.
Sollte eine Rücklastschrift nicht möglich sein und der Betreiber die Zahlung verweigern/ignorieren, dann kannst du nach deiner Post/E-Mail-Mahnung nach Ablauf der Frist ein Mahnverfahren einreichen. Infos dazu für deinen Wohnort gibt es bei Google. Als Laie solltest du keine Paragraphen angeben, sondern nur begründen, warum du forderst, samt aller Daten. Sollte der Betreiber Widerspruch/Einspruch einlegen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren für das DU die Kosten vorschießen musst. Dafür solltest du dann den Brief/E-Mail usw. bereit liegen haben. Wenn du nicht zu viel gefordert hast, dann wirst du das Gefahren sehr schnell in einem schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO gewinnen.
Wenn der Betreiber dann keinen Einspruch einlegt, dann kannst du mit dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken lassen in das Vermögen des Betreibers. Dabei trägst du dann aber dessen Insolvenzrisiko. Soll heißen: Wenn die pleite sind, gibt es auch nichts, worein du vollstrecken kannst.
Des Weiteren hat der Betreiber aber leider auch das Recht dir einen Gutschein ausstellen zu lassen gem. Art. 240 § 5 Abs. 2 EGBGB, allerdings erst seit dem 31.12.2020. Das Ausstellen eines Gutscheins vor diesem Zeitpunkt entbehrt wahrscheinlich der rechtlichen Grundlage und ist daher vllt. nicht möglich gewesen.
Viele Dinge können aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Im Zweifel solltest du einen Anwalt, am besten mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht fragen.
1) Anwalt fragen, vllt. ergibt sich etwas im Vertrag, das eine außerordentliche Kündigung ermöglicht.
2) Kündigen kannst du schon jetzt. Der Vertrag wird dann aber erst am 01.01.2019 (vermute ich mal) enden. Davor müsst ihr dann also beide den Vertrag berappen. Oder du, je nachdem wer den Mietvertrag unterschrieben hat.
Die Klausel an sich scheint als AGB übrigens zulässig zu sein (https://www.advocado.de/ratgeber/mietrecht/mietvertrag/mindestmietdauer-rechtsberatung-zum-mietrecht-durch-anwaelte.html#wann-ist-sie-zulaessig)
3) Steht die Mindestmietzeit überhaupt ausdrücklich im Vertrag?
4) Aufhebungsvertrag
Neben einer Kündigung kannst du mit dem Vermieter einen sogenannten Aufhebungsvertrag schließen, zu dem er aber zustimmen muss. Damit wird das Rechtsverhältnis komplett aufgehoben und du bist FREI! (Allerdings wahrscheinlich ohne Wohnung, insofern du deine jetzige gekündigt hast eieiei :'D).
Ich würde mit deinem Vermieter sprechen und ihm die Situation darlegen, eventuell einen Nachmieter suchen mit seinem Einverständnis und ihm anbieten für den Schaden der ihm entstehen könnte, falls er die Wohnung wg der Suche einen Monat nicht vermieten kann, zu ersetzen. Das könnte billiger sein als der Anwalt ;)
5) Man könnte den Vertrag anfechten, aber mir ist schleierhaft wie man aus deinem Sachverhalt einen Anfechtungsgrund pressen könnte -> Anwalt
6) Gibt es im Vertrag ein Rücktrittsrecht/Sonderkündigungsrecht? (An alle die Ahnung haben und sich über den Rücktrittsbegriff aufregen: Jaja, ich weiß ;) )
7) Zu Trennungen allgemein:
"6.4 TrennungGrundsätzlich berührt eine Trennung nicht den Mietvertrag. Stehen beide Partner im Vertrag, sind auch beide für die Mietzahlungen haftbar – ob sie noch zusammen wohnen oder nicht. Hintergrund ist, dass eine Trennung im Risikobereich der Mieter liegt und nicht dem Vermieter zugerechnet werden kann. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist allerdings, dass Gründe im Risikobereich des Vermieters liegt."
Was willst du denn damit spielen?
Online-Multiplayer-Spiele oder Singleplayer-Spiele?
... oder was ganz anderes wie Filme usw.?
https://www.duden.de/rechtschreibung/tun_handeln_erledigen
https://cryptii.com/enigma-machine
Also erstmal finde ich es etwas entwürdigend so über deinen armen Freund zu reden. Ich bin sicher er gibt sich bereits alle Mühe.
Der allererste und wichtigste Punkt den man bei der Reiterstellung beachten muss ist das Aufsatteln. Je nachdem wie breit das Becken deines Mannes ist, brauchst du einen breiteren oder schmaleren Ledersattel. Ich rate davon ab Stiefel mit Sporen zu benutzen, weil diese sehr unangenehm sind für die meisten Männer und von PETA geächtet werden. Aber wer weiß was dein Freund mag.
Zweitens: Das richtige Zaumzeug. Die meisten Männer bevorzugen ein eher lockeres Zaumzeug wie Boxershorts. Es soll aber auch solche Exemplare geben, die ihre gut durchbluteten Extremitäten in sogenannte "Männerschlüpfer" von BOSS oder Calvin Klein zwängen.
Sehr wichtig für das Reiten ist die richtige Zähmung ist weiterhin noch genug Training. Dazu bietet es sich an, den gewünschten Reitpartner mit einem Lasso in einem seiner wilden Habitate einzufangen und einzureiten. Beliebte Orte um auf Männerjagd zu gehen sind das Chips-Regal im Supermarkt, die Fleischtheke, Wohnzimmercouches, Kinos, PC-Stühle und die hiesigen örtlichen Alkohol-Wasserlöcher. Besondere Vorsicht gilt beim Auswählen des Knotens. Wählt man die falsche Art von Schlinge kann es sein, dass das Männchen unter akutem Sauerstoff-Mangel leiden muss und sich aufbäumt oder sogar verendet.
Generell empfiehlt es sich erst mit Traben anzufangen und erst dann zum Galopp anzusetzen.
Unerlässlich ist natürlich die nötige Schutzkleidung.
Ruhezustand heißt, dass der RAM-Speicher nicht geleert wird, der PC aber komplett heruntergefahren, also ausgeschaltet wird. So bei Windows. Beim Energiesparmodus bleibt der PC an, verbraucht aber nur sehr wenig Strom.
Wenn du den Ruhezustand und Ausschalten vergleichst gibt es keinen Unterschied.
Die Kommentarfunktion von tagesschau.de und russia today deutsch. Hocherotisch gehts da zu.
- Das Nervengift Nowitschok ist eines das aufwendig zu produzieren ist. Russland hat es entwickelt und die Kapazitäten und das Know-How dazu.
- Russland hat ein Motiv, weil Skripal ein Doppelagent war.
- Der Giftanschlag erfolgte auf Skripal kurz nachdem dessen Tocher AUS RUSSLAND eingereist war.
- Der Verdacht, dass die Tatursache aus Russland "mit eingereist" war, bestand deswegen, weil sonst wahrscheinlich wenige Personen mit Skripal in Kontakt standen.
- Den anglo-amerikanischen Geheimdiensten war der Standort Skripals schon vor Anreise seiner Tochter bekannt. Hätte die CIA den Giftanschlag geplant, hätte sie das Nowitschok schon vorher mit Skripal in Verbindung bringen können. Russland konnte dies erst mit seiner Tochter.
- Die Täter sind inzwischen bekannt als russische Agenten: https://www.tagesspiegel.de/politik/anschlag-in-grossbritannien-skripal-eine-rekonstruktion/23004926.html
- Die Geheimdienste wissen in vielen Fällen um die Anwesenheit anderer Geheimdienstler. Die Amerikaner, die den Bundestag usw. abgehört haben kamen offiziell als Botschaftsmitarbeiter. Ferner ist es relativ schwierig "safe-houses" für Agenten zu beschaffen. Man muss entweder ganze Häuser kaufen oder Wohnungen mieten. Es ist relativ schwierig das so zu gestalten, dass die anderen Geheimdienste nicht merken, dass das Geld aus dem Ausland kommt. Außerdem interagieren die Agenten manchmal. Wenn also schon einer aufgedeckt wurde (zB generelle Beschattung von verdächtigen Botschaftsmitarbeitern), kann man mit der Zeit ganze Netzwerke aufdecken und insbesondere solche Agenten die inoffiziell eingereist sind. Das kann bei der Einreise auch über den Bildungsgrad herausgefunden/gefiltert werden, da sich die Geheimdienste selten dummer Menschen bedienen. Der deutsche Geheimdienst BND hat teilweise immer noch Gebäude in Betrieb, die längst aufgedeckt wurden (burned), was die Agenten aufregt (es gibt mehrere Bücher von Ex-Agenten, wo das beschrieben wird). Mit anderen Worten: Meistens wissen die westlichen Geheimdienste was die anderen bei ihnen machen. Ich vermute mal scharf, dass die deswegen die Beteiligung anderer relativ sicher ausschließen konnten.
- Russland tötete auch andere Ex-Agenten. Unter anderem mit wohl ähnlichen oder dem gleichen Gift: https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_83362924/attentate-in-grossbritannien-die-todesserie-der-russischen-ex-spione.html
- Der Aufenthaltsort Skripals war unbekannt. Eine Terrorgruppe hätte größte Schwierigkeiten gehabt Skripal zu lokalisieren.
Grundsätzlich: Nein!
Erstmal: Dein Deutsch ist (...) schlecht, versuch mal klar und deutlich zu schreiben, bitte, ich habe echte Verständnisprobleme beim Lesen. Muss ja nicht perfekt sein, aber das Geschriebene sollte Sinn machen.
Ein Erbe wird nicht automatisch übertragen. Du erbst also nicht automatisch die Schulden deiner Eltern, wenn sie sterben. Du kannst generell erst einmal ein Erbe AUSSCHLAGEN, also die gesamte Erbfolge ablehnen. Und selbst wenn du ein Erbe annimmst, ist die Bezahlung der geerbten Schulden grds. meist auf den Umfang des Nachlasses beschränkt. Zu einer detaillierteren Darstellung:
https://www.raklinger.de/haftung_des_erben.html#1380035586
Es gibt zwei Arten wie überhaupt vererbt werden kann: Die gewillkürte Erbfolge (=Testament) und die gesetzliche Erbfolge (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Geschwister des Verstorbenen).
Wenn der Verstorbene mit deinem Vater verwandt war und kein Testament hinterlassen hat, kann es sein, dass deswegen deinem Vater das Erbe angeboten wurde. Wenn deine Mutter aber weder im Testament bedacht war, noch mit dem Verstorbenen (Erblasser) verwandt war, wurde ihr auch nichts angeboten. Da kann sie natürlich nichts ablehnen, wenn ihr nicht angeboten wurde.
DU musst erstmal gar nichts bezahlen, keine Sorge. Du musst nämlich nicht die Schulden deiner Eltern bezahlen. Das wäre allerhöchstens dann der Fall, wenn einer deiner Eltern verstirbt und dich beerbt. In dem Fall muss dir dann gesagt werden, wie viel Geld sie hatten und welche Schulden sie haben. Sind sie verschuldet kannst du das Erbe dann einfach ausschlagen (einfache Version).
- "Kann ich ein Wohnung kaufen?" - Grds.: Ja, da du mit dem 18. Lebensjahr geschäftsfähig geworden bist, §§ 2, 106, 107 ff. BGB.
- "1.000,00€ bis 1.200,00€ Raten zurückzubezahlen und in dieser Zeit, falls möglich die Wohnung auch noch zu vermieten" - Hast du überhaupt ein festes Einkommen oder ein geerbtes Vermögen? Die meisten Leute beginnen in dieser Zeit erst ihre Ausbildung oder ihr Studium.
- Wie lange willst du diese Raten bezahlen?
- Welche Menge Geld benötigst du, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren? (Steuern, Essen, Wasser, Elektrizität, Freundin, Hygieneartikel, Benzin, Versicherungen (Krankenv.; Hausrat; Katastrophen)
- "Nach ein paar Jahren [abbezahlt]" - Wohnungspreise variieren. Welche Stadt zielst du überhaupt an als Investor? Welcher Zeitraum schwebt dir vor? Welche Art von Wohnung strebst du an?
- Welcher Mieterlös schwebt dir vor? Welcher Mietpreis ist der Durchschnitt in der von dir angepeilten Gegend?
- Stehen in der von dir angepeilten Gegend überhaupt Häuser zur Verfügung?
- "Nach ein paar Jahren sollte das schon komplett abbezahlt werden. Solange lebe ich voraussichtlich noch bei meinem Vater. Spätestens nach 20 Jahren" - Weiß dein Vater von deinen Plänen? Weiß deine Freundin davon? Willst du - bis du 39 Jahre alt bist - bei deinem Vater wohnen? Willst du bis dahin nicht verheiratet sein? Wo sollen deine Kinder wohnen? Ist die Wohnung im Zweifelsfalle groß genug für mehrere Personen, falls du in die Wohnung ziehen solltest?
- Hast du überhaupt ein eigenes Vermögen?
- Hast du Basic-Kalkulationen vorgenommen? - Die Bank gibt dir ja nicht für Lau Geld. Wenn du eine Wohnung für 120.000 € kaufst (Hahahahahaha), wird die Bank im Endeffekt mind. 2% an Zinsen berechnen und selbst das ist wg. der Inflation unwahrscheinlich = 122.400 € Minimum an Preis. Es gibt außerdem Unterschiede beim Zins. Es gibt variable Zinsen und feste Zinsen.
- Hast du überhaupt Sicherheiten? - Die Bank verlangt Sicherheiten für den Fall, dass du Zahlungsunfähig wirst. Das kann in der Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek bestehen oder aber durch Bürgschaften usw. Im Zweifelsfalle kann dir die Bank dann also im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Wohnung wegnehmen und versteigern oder selbst vermieten oder deinen vllt. bürgenden Vater in die Mängel nehmen.
- Hast du nicht vor vllt. auch ein Auto zu kaufen? Das hat auch Kosten.
- Hast du dir Gedanken dazu gemacht, wie du deine Pflichten als Vermieter erfüllst? Du hast Säuberungspflichten, Instandhaltungspflichten und musst die Wohnung bei Problemen in Schuss halten. Im Zweifel musst du verdreckte Wohnungen reinigen oder renovieren lassen.
- Kannst du die Notarkosten für den Kaufvertrag aufbringen? (Bei einer 180.000 € Wohnung in Berlin min. 5500€). - Wohnungs- und Grundstückskaufverträge müssen notariell beurkundet werden, vgl. 311b BGB.
- Kannst du dir die Steuerzahlungen überhaupt leisten?
Du kannst dir ein Ziel setzen, aber Planung ist alles. Du kannst mit einer Bank deiner Wahl sprechen und einen Finanzierungsplan aufstellen, aber ich glaube nicht, dass eine Bank interessiert sein sollte, da du zu jung bist, kaum Sicherheiten bietest, wahrscheinlich kaum oder nur geringes Einkommen hast und du keine Erfolge vorweisen kann. Außerdem dürfte die Rendite für die Bank zu gering sein. Bei einem Darlehen mit 2% Zinsen gleichen die gerade mal die Inflationsrate aus. Aber bei der allg. Lage... wer weiß.