Ich hab das gleiche Problem...den Porzellan-Teint :D

Habe nach langer Sucherrei jetzt meine Flüssigfoundation bei Kiko Milano gefunden. Das Make-Up ist sogar tierversuchsfrei (was mir besonders wichtig ist) und auch für empfindlichere Haut. Habe auch teure Sachen wie YSL und Dior getestet und für mich ist das die Beste.

Ich leg dir mal den Link bei...kostet auch nicht arg viel und hält lange!

http://www.kikocosmetics.com/de-de/make-up/gesicht/foundations/Unlimited-Foundation-SPF-15/p-KM00101021

Die hier hab ich in Warm Beige 15

...zur Antwort

Ich bin zwar kein Experte, aber als ich das letzte Mal Probleme mit Versicherungskram hatte, hab ich mich ans www.beamten-infoportal.de gewendet. Die haben da einen FAQ-Bereich, wo du kostenlos Fragen stellen kannst. Lass dich nicht vom Namen in die Irre führen, die helfen eigentlich in sämtlichen Versicherungsfragen ;)

Liebste Grüße

Luna

...zur Antwort

Ich würd ja mal behaupten, dass dein Hund sowas wie "eifersüchtig" ist.

Da du eigentlich Rudelführer sein solltest, muss dein älterer Hund aber lernen, dass es okay ist,wenn du andere Hunde streichelst.

Du könntest versuchen das Streicheln eines anderen Hundes positiv zu verknüpfen d.h Leckerchin ins Maul ;)

...zur Antwort

naja...bist du beamter ist die gesetzliche Schwachsinn,da du ja vom Dienstherren Beihilfe bekommst. Anderenfalls stimmt es schon, die gesetzliche reicht im normalfall aus. Kannst du alles hier http://www.beamten-infoportal.de/unteschiede-zwischen-gkv-pkv/ nochmal nachlesen. Ist ganz gut zusamengefasst :-) viele grüße

...zur Antwort

Du bist eben eher der dominante Part...solange das euch beiden gefällt und es so gut läuft...warum etwas ändern?

...zur Antwort

Die Muskulatur braucht Regenerationszeit! Mach lieber z.B alle 2 Tage 3 x 20 Liegestütze...Ruhetage sind gerade beim Muskelaufbau wichtig ;-) Zu viel ist nie gut

...zur Antwort

ja, deine Beihile hängt zunächst einmal vom Dienstherren( =Bundesland) ab! Je nach deinstherr ändert sich auch die Beihilfe...sowohl für dich, asl auch für deinen Partner oder ggf. deine Kindern. Ob dein Partner auch beihilfeberechtigt ist? Kommt ganz auf sein EInkommen an...ich meine es waren 18.000 Brutto im Jahr. Wenn dem so ist und ihr euch mal räumlich trennen solltet, gibt es immer noch beihilfe für ihn. Nur bei geschiedenen nicht. Wenn du mal googelst, findet du ganz viel nützliches Zeug dazu...auf http://www.beamten-infoportal.de/beihilfe-ehegatten/ fand ich aber am einfachsten und besten erklärt. Die haben auch noch ganz viele andere Infos zu dem Thema. Hoffe, ich war dir eine Hilfe

...zur Antwort