Korrekt wäre es in dem Moment in dem du über das Geld verfügen kannst (dir es überwiesen wird) den Betrag in Euro umzurechnen. Das ist natürlich sehr aufwendig.
Lässt du dir das Geld denn regelmäßig in Euro dann auszahlen von diesem Konto auf dein Giro? Dann würde ich einfach den Kurs nehmen mit der die Bank das umrechnet.

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Hallo,

ich kann dir nur sagen, wie es nach deutschem Recht wäre; hier gilt nämlich dass du in deinem Fall nicht zur Abgabe verpflichtet bist, da du bereits Kapitalertragsteuer auf deine Aktienverkäufe zahlst.

Gruß

Tobias

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Du gibts eine Erklärung pro Anschreiben vom Finanzamt ab. Stehenn also zwei (oder mehr) Flurstücke/ Grundstücke auf einem Schreiben, reicht eine Erklärung.

Bei Elster gibst du dann eben die an, die auf dem Schreiben stehen.

Gruß

Tobias

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Kommt darauf an ob du eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Das ist in den Richtlinien zu den Steuergesetzten geklärt; liegt das vor hast du vermutlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb die zu versteuern wären.

Ansonsten könnten deine Einkünfte noch unter sonstige Einkünfte fallen, aber da wüsste ich prompt nicht unter welche Nummer bzw. ob es darunter fällt.

Gruß

Tobias

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Ich weiß nicht ob der Begriff "kalkulatorisch" etwas ändert, aber gem. EStG ist, sofern die degressive AfA zulässig ist, der AfA-Satz der 2,5-fache der linearen, maximal aber 25%.

Gruß

Tobias

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Sofern du unter die Kleiunternehmerregelung fällst darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen.

Ob du aber darunter fällst musst du vorher abklären; du kannst ein Gewerbe nicht direkt als Kleinunternehmen o.ä. bezeichnet anmelden. Das hängt von deinen Einnahmen ab, die du mit deinem Unternehmen erzielst.

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Gibt es doch schon, auf Benzin und Diesel

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2022-03-14-zusammensetzung-der-spritpreise.html#:~:text=Der%20Energiesteuersatz%20f%C3%BCr%20Benzin%20betr%C3%A4gt,Euro%20pro%20Tonne%20CO2%20belegt.

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Selbst wenn du Einkünfte aus Aktien erhalten hättest, müsstest du deswegen keine Steuererklärung abgeben, da die Steuer direkt bei Verkauf abgeführt wird. (Kapitalertragsteuer ist Abgeltungsteuer)

Im Gegenteil, wenn du Verluste machst oder bis 801€ Gewinne kannst du dir die Steuer zurückholen. Das geht nachträglich aber nur durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung. (Die Bank hat die ja schon an das Finanzamt abgeführt und kann dir die nicht erstatten)

Kleiner Tipp für die Zukunft: Gib bei deinem Trader/Bank einen Freistellungsauftrag ab (Sparer-Pauschbetrag). Dann wird dir auf max. 801€ direkt keine Kapitalertragsteuer bzw. Soli/Kirchensteuer abgezogen und du musst nicht veranlagen. (Also zahlst du nur Steuer auf Gewinne über 801€)

Gruß

Tobias

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Für die Entfernungspausche ist das Fortbewegungsmittel egal, also Auto, Bus, Fahrrad oder gar zu Fuß.

Du kannst aber Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel ansetzen, sofern diese die Pauschale übersteigen. §9 (2) S. 2 EStG

Wichtig für die Pauschale:

  • Es zählen nur volle Kilometer
  • Als Entfernung zählt nur der kürzeste Weg (sofern du nicht mit dem FA diskutieren willst)
  • 0,30€ für die ersten zwanzig und 0,35€ für jeden weiteren Kilometer

Jetzt schaust du, was für eine Pauschale bei dir rauskommt und vergleichst das mit deinen Ausgaben für Bahn (hier nur die reinen Ausgaben für Bahn und nicht die Pauschale irgendwie mitrechnen)

Wenn deine Kosten für die Bahn größer sind, kannst du diese ansetzen, sofern du dem Finanzamt entsprechende Belege vorweisen kannst.

Grüße

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Das soll Leuten, die lieber Fahrrad fahren (bspw. zum Schutz der Umwelt) nicht den Anreiz nehmen.

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Ja gibt es. Wenn dir das aber nichts sagt und ihr den nicht hattet brauchst du ihn auch nicht. Außerdem hat er nichts direkt mit dem Sinus/Cosinus-Satz zu tun.

Grüße

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Die Stammfunktion von e^(-x/2) lautet -2 e^(-x/2)+c.

Die Stammfunktion von e^(x/5) lautet 5e^(x/5)+c.

Ich bin mir nicht sicher was deine Frage ist.

Bei Funktionen der Form e^(k * x) bleibt dein e^(k * x) in der Stammfunktion genauso enthalten. Es ergibt sich nur ein Vorfaktor von 1/k.

Hier also -1/2 -> -2

und 1/5 -> 5

Grüße

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