Wahrscheinlich liegt das daran, dass Muskelgewebe schwerer als Fettgewebe ist. Da du viel Sport und insbesondere Muskelaufbau betreibst nimmst du grundsätzlich nicht ab, sondern vom Gewicht her eher zu.
Ich kenne nur Telefone, die man zuklappen kann. Diese gibt es aber kaum mehr, da sie aus der Mode sind. Smartphones, bei denen du jedoch das gesamte Gehäuse "verbiegen" oder falten kannst, gibt es meines Wissens nach noch nicht.
Grundsätzlich ist das natürlich nicht in Ordnung, was die Freunde hinter dem Rücken ihrer Freundinnen machen. Dass du diese darauf hinweist, dass dort was im "Busch" ist, ist natürlich eine zweiseitige Medaille. Dem Einen schadest du damit ... dem Anderen hilfst du damit. Da der Eine aber an diesem Umstand selbst schuld ist ... bist du lediglich ein Verräter, aber nicht gleich ein schlechter Mensch.
Der Akku wird kaputt sein, deswegen entläd er sich bereits nach 10 Minuten. Am besten einen neuen Akku kaufen und dann sollte die Akkulaufzeit wieder deutlich besser sein.
Grundsätzlich kann immer etwas passieren. Wenn die Klinge verunreinigt ist, kannst du beispielsweise eine Blutvergiftung bekommen. Diese kann bei Nichtbehandlung im schlimmsten Fall zum Tode führen. Durch die Verletzung hast du grundsätzlich immer eine offene Wunde, in die Keime eintreten können.
In jedem Fall sollte man sich nicht selbst verletzen ... aus welchen Gründen auch immer.
Grundsätzlich kannst du das Grundstück jederzeit auch unter Grundschuld verkaufen. Die übrigen Schulden hast du jedoch an die Bank zu zahlen, bzw. du müsstest diese "Anschlussfinanzieren". Sobald du vertragswidrig die Raten einstellst bekommst du deutlich größere Probleme, als du dir vorstellen kannst. Ein Kauf ist immer Spekulation. Grundsätzlich finanziert aber keine Bank etwas, was sie nicht geprüft hat... Die Bank hat nämlich kein Interesse daran, dass du die Raten nicht mehr bezahlen kannst.
Hallo Tanja,
zur Klärung des Sachverhalts müsstest du uns weitere Informationen geben. Wie du geschrieben hast, habt ihr ein Haus gekauft, welches früher auf einem Grundstück mit eingetragenem Erbbaurecht steht. Ist das eingetragene Recht nun gelöscht worden oder habt ihr das Recht übernommen. Dies geht aus der Frage nicht eindeutig hervor.
Habt ihr nur das Haus oder auch das Grundstück erworben?
Könntest du vllt, noch erläutern, was mit vorherigem Nutzer genau gemeint ist?
Danke
Ronox hat die Frage bereits richtig beantwortet. Hinzuzufügen wäre noch, dass es dem "Geschenkten" je nach Formulierung auch nicht erlaubt ist Schulden auf den Grundbesitz aufzunehmen.
Das Problem liegt darin, dass du weder den Nachbarn dazu zwingen kannst das Tor zuzumachen, noch er dich dazu zwingen kann es offen zu lassen. Hier kann nur eine Einigung im persönlichen Gespräch helfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt hier helfen kann.
Hallo Zusammen,
wenn du einen guten Standart möchtest, musst du diesen auch bezahlen. Eine gute Küche mit entsprechenden Geräten kostet dich ca. 5.000 €. Für das Schlafzimmer mit qualitativhochwertiger Matratze bezahlst du sicher nochmal 2.000 €. Im Wohnzimmer dürfte man mit 5.000 € zurecht kommen. Im großen und ganzen solltest du mindestens 10.000 € zur Verfügung haben, um dich gut und schön einrichten zu können.
Bei der Widerrufsbelehrung handelt es sich, wie der name schon sagt, um eine Belehrung und die Möglichkeit des Wiederrufs. Der Hitnergrund ist folgender, dass "Maklerverträge", die nicht persönlich mit dem Makler geschlossen werden als sog. Fernabsatzverträge gelten. Dementsprechend ist der Makler verpflichtet Sie auf dieses Widerrufssrecht hinzuweisen. Es entstehen einem Suchenden aber keinerlei Nachteile.
Alles Weitere hat "DerHans" bereits beantwortet.
Ich kann dir die Antwort wie folgt beantworten:
Die meisten Makler weißen in ihren AGB auf diesen Fall hin, dass wenn A die Unterlagen an B weitergibt, die Provision trotzdem von A zu bezahlen ist, da es sich hierbei um eine Geschäftsanbahnung durch einen sog. Dritten bezieht. Ich gehe auch davon aus, dass aus den Unterlagen ersichtlich sein sollte, dass es sich hierbei um ein Maklerangebot handelt, sodass B eigtl nicht unwissend sein sollte. In diesem Fall wäre er dann Provisionspflichtig.
Die Antworten der Nutzer, dass der Verkäufer die Maklerprovision bezahlen muss ist schlichtweg falsch, da das Bestellerprinzip nur bei Mietwohnungen gilt.
Es kommt hier denke ich auf den speziellen Einzelfall.
Ich nehmen mal an es handelt sich um alte Heizungsrohre aus den 70 Jahren. Hier ist dies ein immer wieder vorkommendes Problem. Meist lässt sich das Problem auch nur schwer beheben, da man nicht eindeutig feststellen kann, wo genau dieses Problem liegt. Wahrscheinlich müssten die Leitungen erneuert werden.