Das halte ich für ein Gerücht. Es ist mittlerweile generell zu einer großen Unsitte geworden, dass Autofahrer nicht mehr blinken. Wie es dazu kommt, weiß ich nicht. Wird in der Fahrschule kein größerer Wert mehr darauf gelegt oder liegt es einfach an der Ignoranz gegenüber Regeln? Wenn ich es beobachte, sage ich nur noch, die sind alle unterwegs zur Werkstatt, um ihren defekten Blinker reparieren zu lassen.

Mit dem Fabrikat hat das meiner Meinung nach nichts zu tun. Ich beobachte dies ständig bei Autos aller Art. BMW-Fahrer fallen mir dabei nicht mehr auf als andere. Fehlendes Blinken ist auch kein Zeichen von Aggressivität, sondern einfach nur eine gewisse Ignoranz/Gleichgültigkeit gegenüber Regeln. Es mag sein, dass manches Überreglementiert ist in Deutschland. Aber Richtungswechsel per Blinker anzeigen zu müssen, ist eine sinnvolle Regelung und dient der Sicherheit im Straßenverkehr. Es ist viel einfacher, richtig zu reagieren, wenn man weiß, wohin andere Verkehrsteilnehmer fahren wollen.

Aggressivität ist ein anderes Thema. Es mag sein, dass der %-uale Anteil an Autofahrern, welche etwas aggressiver fahren, etwas höher ist bei BMW-, Audi-, oder Mercedes-Fahrern. BMW hat auch viele sportliche Modelle und spricht Autofahrer an, welche gerne sportlich-dynamisch fahren und wer ein gut motorisiertes Auto hat, möchte auch gerne mal vorwärtskommen. Es gibt natürlich auch die Kandidaten mit der "Weg da jetzt komm ich"-Mentalität". Die sind aber bei vielen höherpreisigen, gut motorisierten Autos anzutreffen und das kann man nicht nur auf BMW- Fahrer beziehen. Für diese Fahrweise kann es unterschiedlichste Gründe geben. Es können Personen aus der Führungsebene sein, welche es gewohnt sind, sich durchzusetzen und die Ellbogen einzusetzen und mit dieser Mentalität auch fahren. Die fahren i.d.R. keinen Kleinwagen. Es können genauso Personen sein, welche sonst nicht viel zu sagen haben, aber mit ihrem gut motorisierten Auto verspüren sie plötzlich so etwas wie Macht. Oder es sind Personen, welche von Termin zu Termin hetzen und ständig unter starkem Zeitdruck stehen und denken, mit Drängelei kommen sie deutlich schneller ans Ziel. Was ein Trugschluss ist. Auf längeren Strecken bringt höhere Geschwindigkeit einen Zeitvorteil, wenn die Strecke einigermaßen frei ist. Auf kürzeren Strecken bei dichtem Verkehr lassen sich höchstens ein paar Minuten gewinnen.

Aggressivität ist grundsätzlich der falsche Weg im Straßenverkehr. Fahren mit zu viel Adrenalin macht fehleranfällig. Und Aggressivität erzeugt häufig eine entsprechende Gegenreaktion und wenn dann die Emotionen hochgehen, steigt die Unfallgefahr. Wenn dann zwei besondere Spezies aufeinandertreffen, kann es krachen: Auf der einen Seite der chronische Links- oder Mittelspurfahrer, welcher sich einen feuchten Kehricht um das Rechtsfahrgebot schert und manchmal auch noch die "Raser" erziehen möchte. Auf der anderen Seite der Drängler, der beim kleinsten Anlass schon rechts überholt, auch wenn es nichts bringt, weil alle Spuren gut befahren sind. Ich kann es nachvollziehen, wenn Leute die Geduld verlieren, wenn einer partout nicht von der Überholspur gehen möchte, obwohl rechts alles frei ist. Rechts überholen ist trotzdem gefährlich. Was ist, wenn der Vordermann dann doch auf die Idee kommt, nach rechts zu gehen? Vielleicht noch, ohne zu blinken? Wenn es dann kracht, hat man im besten Fall ein kaputtes Auto (was auch schon ein Jammer ist und ohne Vollkasko auch sehr teuer) und im schlechteren Fall einen Personenschaden. Weshalb dann dieses unnötige Risiko? Ein anderer Fall: Wenn alle Spuren auf der Autobahn gut befahren sind, kommt Unruhe auf, wenn sich einer durch ständige Spurwechsel versucht, mal rechts, dann links, dann wieder rechts vorbeizuschieben. Es bringt nahezu keinen Zeitgewinn, es macht nicht mehr Spaß, aber es erhöht die Unfallgefahr und es provoziert andere, welche dann ihrerseits unkonzentriert werden und Fehler machen können.

PS: Bin selbst BMW-Fahrer (2-er Coupé). Und ich betätige den Blinker regelmäßig. Bei Richtungsänderungen (abbiegen), beim Spurwechsel, beim Überholen und beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr. Weil es wichtig ist.

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Nicole: Ein bisschen Frieden (1982)

Von den deutschen Beiträgen Nicole im Jahr 1982. Danach Michael Schulte, er kann einfach singen. Danach Dschinghis Khan, das war ein ziemlicher Ohrwurm. Katja Ebstein ist eine gute Künstlerin, aber der Song ist nicht mein Geschmack. Guildo Horn und Stefan Raab waren von der Musikqualität ein Desaster. Mit so etwas macht man den ESC zu einer Ulknummer. Lena hatte einen guten Auftritt, trifft aber mit ihrer Musik nicht meinen Geschmack.

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Insgesamt fand ich den ESC dieses Jahr schwächer als im Vorjahr. Nemo hat es für die Schweiz gut gemacht. Er hat in dem Song verschiedene Varianten seiner Stimme gezeigt. Beim Eurovision spielt sicher auch eine Rolle, worüber man singt. Von der Musik war das Lied für mich allerdings kein Siegersong. Ich sah ihn eher im Bereich von Platz 5.

Gut gefallen hat mir der Beitrag von Kroatien. Der Song hat mitgerissen, hatte Power, der Sänger Baby Lasagna hatte einen starken Auftritt und die Bühnenshow war auch in Ordnung. Erinnerte ein wenig an Maneskin beim ESC 2021. Für mich die Nummer 1. Dann hatte Israel einen guten Auftritt. Gesanglich war der noch der Franzose stark. Unterbewertet war für mich Zypern. Überraschend gut fand ich Deutschland mit Isaak. Beim Televoting ist er deutlich zu schlecht weggekommen. Lag vielleicht auch daran, dass Deutschland nicht sonderlich beliebt ist. Und er hat weniger Show angeboten als einige andere. Einen Platz in den Top 10 hätte er verdient gehabt. Überbewertet war die Ukraine auf Platz 3. Da waren zum einen vermutlich viele Sympathiepunkte dabei. Zum anderen leben viele Ukrainer in anderen Ländern und für sie hat es im Moment einfach auch eine große Bedeutung, ihrem Land eine Stimme zu geben. Da werden viele angerufen haben. Enttäuschend waren für mich die Auftritte von Schweden und UK. Von ihnen ist der Zuschauer besseres gewohnt.

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Ich habe den Eindruck, Sie bringen da einiges durcheinander. Zunächst einmal: Steuerberater ist kein Ausbildungsberuf. Steuerberater kann man z. Bsp. werden, wenn man nach einem Studium 2-3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat und die Prüfung zum Steuerberater ablegt. Diese ist aber kein Selbstläufer. Die Durchfallquoten bei dieser Prüfung sind hoch (ca. 50%). Außerdem erfordert die Prüfung eine gute und kostspielige Prüfungsvorbereitung. Bei manchen sollen die Kosten bis zu 10.000 € betragen haben. Wem es dann gelungen ist, Steuerberater zu werden, kann sich als solcher selbständig machen oder im Anstellungsverhältnis arbeiten. Im Anstellungsverhältnis wird er bestimmt kein Millionär. Die Branche zahlt eher unterdurchschnittlich, wenn man nicht gerade bei den ganz großen Gesellschaften arbeitet. Wer als selbständiger Steuerberater sehr erfolgreich ist, kann es bei optimalem Verlauf durchaus zum Millionär bringen. Dazu muss er aber richtig erfolgreich sein, weil er dazu eine Kanzlei ordentlicher Größe braucht. In diesem Fall entstehen dann auch entsprechende Kosten (Personal, EDV, Räumlichkeiten). Einzelkämpfer gibt es unter den selbständigen Steuerberatern immer weniger, weil einzelne selten das ganze Spektrum in der erforderlichen Qualität abdecken können und wenn der Steuerberater keine Aufgaben delegiert, wird er keine Zeit finden, um zu beraten.

Wer als Steuerberater erfolgreich sein will, sollte sein Hauptinteresse nicht auf den Urlaub lenken. Gerade als Selbständiger ist es wichtig, regelmäßig erreichbar zu sein. Ein Steuerberater, welcher ständig im Urlaub ist, wird bald keine Mandanten mehr haben, weil diese nicht nur mit dem Mitarbeiter, sondern vor allem bei Beratungsanfragen auch mit dem Chef reden wollen. Im Anstellungsverhältnis werden Sie als Steuerberater im normalerweise eine Führungsposition einnehmen und da wird dann auch einiges verlangt. Wenn für Sie Geld und Urlaub im Vordergrund steht, sollten Sie sich deshalb besser ein anderes Ziel setzen. Als Steuerberater sollten Sie zu hohem Arbeitseinsatz bereit sein, Ihr Wissen immer auf dem aktuellen Stand halten und gut mit Zeitdruck umgehen können.

Ist es wirklich das, was Sie wollen?

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Zunächst einmal empfehle ich einen Blick in die Bedienungsanleitung. Dort sollte beschrieben sein, wo man z. Bsp. den Zweikanalton abschalten kann. Vielleicht hat der Fernseher auch eine separate Option, Text für Sehbehinderte ein- und auszuschalten. Ausführliche Bedienungsanleitungen lassen sich meistens downloaden. Falls dies nicht zum Ergebnis führt, könnte man noch den Fernseher auf die ursprünglichen Einstellungen zurücksetzen (sollte über das Menü gehen). Dann sind natürlich auch die individuellen Bildeinstellungen weg. Empfehlung: Vorher die individuellen Einstellungen auf einem Blatt Papier notieren, dann kann man diese später wieder problemlos vornehmen.

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Es gibt einen Unterschied, ob ein Antennenkabel an den Sky-Receiver oder an den Fernseher angeschlossen ist. Ist das Antennenkabel an den Fernseher angeschlossen, ist der Fernseher ein Empfangsgerät und die Programme werden dort eingestellt. Wird das Antennenkabel an den Sky-Receiver angeschlossen (nur dann funktioniert der Sky-Receiver), ist der Fernseher nur ein Wiedergabegerät und die Programmeinstellung erfolgt am Sky-Receiver. Wenn man dann am Fernseher die Programme sehen möchte, welche über den Sky-Receiver empfangen werden, muss man am Fernseher nicht einen gewöhnlichen Kanal einstellen, sondern die Quelle, über welche der Sky-Receiver angeschlossen ist (je nach Fernseher und Anschluss z.Bsp. HDMI, Scart, ggf. auch ein Videokanal AV). Dann empfängt der Fernseher das, was die Quelle, sprich der Sky-Receiver empfängt.

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Mit Sicherheit weiß niemand, was nach dem Tod kommt. Man kann an bestimmte Dinge glauben oder nicht glauben. Die Bibel sagt auch nicht aus, dass der Mensch direkt in den Himmel kommt, sondern schreibt in der Offenbarung von einer Auferstehung, welche aber erst nach dem jüngsten Gericht erfolgen soll (mit Ausnahme von Jesus Christus). Nur 144.000 sollen dann eine himmlische Regierung bilden und der Rest im Paradies (= auf der Erde ?) leben. Mir ist nicht bekannt, dass in der Bibel etwas über eine Auferstehung von Tieren geschrieben wird, nur, dass Mensch und Tier in Harmonie miteinander leben werden. Ob dies stimmt, wissen wir nicht, aber es wäre das Beste, was uns passieren könnte. Einen ganz anderen Ansatz gibt es in Indien. Dort glauben viele Menschen an die Wiedergeburt und da wird es auch für möglich gehalten, dass ein Mensch als Tier und im Umkehrschluss auch ein Tier als Mensch wiedergeboren werden kann.

An Deiner Stelle würde ich mir einfach vorstellen, dass auch für Deinen Vogel noch etwas nach dem Tod kommen kann. Dafür gibt es zwar keinen Beweis, aber das Gegenteil kann Dir auch keiner beweisen und mit dieser Hoffnung fällt der Abschied leichter.

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Vielen Dank für die Antworten. Habe den Sachverhalt wie folgt erfasst (SKR 03):

1) Kauf Grundstück: 3200 / Kreditor (Wareneinkauf ohne VSt-Abzug, da bebautes Grundstück später USt-frei verkauft wird).

2) Bestandserfassung am Bilanzstichtag: 3980 / 3950

3) Leistungen Dritter im Zuge der Bebauung des Grundstücks:

3100 (Fremdleistungen) / Kreditor bzw. 3140 / Kreditor (Bei Bauleistungen nach § 13b UStG)

4) Am Bilanzstichtag: Erfassung der Leistungen als "In Ausführung befindliche Bauaufträge":

7050 / 8975

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Ich gehe mal davon aus, der Zahlbetrag lautet auf 1.364,16.

Berechnung der ursprünglichen Verbindlichkeit: 1.364,16 x 100/98 = 1.392,00

Skonto: 2% Brutto = 1.392,00 x 2% = 27,84

darin enthaltene Vorsteuer: 27,84 x 19/119 = 4,45 (mindert den Vorsteuerabzug) Skonto netto: 23,39

Buchungssatz:

Verbindlichkeiten aus LuL 1.392,00

an Erhaltene Skonti 3,39

an Vorsteuer 4,45

an Bank 1.364,16

Wird in der Klausur aus Vereinfachungsgründen die Vorsteuer nicht berücksichtigt, lautet der Buchungssatz:

Verbindlichkeiten aus LuL 1.392,00 an Erhaltene Skonti 27,84 an Bank 1.364,16

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Vorausgesetzt, es handelt sich um ein GWG und es wird kein Sammelposten für Wirtschaftsgüter für 150,01 bis 1.000 € gebildet:

Die Buchung beim Kauf wäre mit dem SKR 03 Kontenrahmen:

0480 (GWG) 208,40 / 1576 (Vorsteuer) 39,60 an 1000 248,00

Beim Jahresabschluss:

4855 (Sofortabschreibung GWG) 208,40 an 0480 (GWG) 208,40

bzw. dieselbe Buchung mit 207,40, wenn ein Erinnerungswert ausgewiesen werden soll.

Dies bedeutet, wie hier bereits erklärt wurde: Zunächst aktivieren, am Jahresende abschreiben. Wenn bereits direkt über 4855 gebucht wurde, ist es vermutlich am einfachsten, die Buchung zu stornieren und neu zu erfassen.

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Die Buchung für die vom Kunden erhaltene Anzahlung lautet:

Bank 11.900 an Erhaltene Anzahlung 10.000 / Umsatzsteuer 1.900

Bei einer Offenen-Posten-Buchhaltung sollte dies noch ergänzt werden um die Buchung

Verrechnungskonto erhaltene AZ (SKR03: 1593, SKR04: 1495) 11.900 an Debitor 11.900

Diese ergänzende Buchung hat den Vorteil, dass auf dem Kundenkonto ersichtlich wird, wieviel dieser gezahlt hat. Mit dem Verrechnungskonto wird der Bilanzausweis der negativen Forderung neutralisiert.

Nach der Lieferung erfolgt in der Regel die Schlussrechnung. Bsp.: Die Schlussrechnung lautet über 15.000 € + 2.850 € USt = 17.850 €

Schritt 1: Erfassung der Schlussrechnung:

Debitor 17.850 an Erlös 15.000 / Umsatzsteuer 2.850

Auf dem Debitorenkonto wird damit gezeigt, was der Kunde noch zahlen muss, d.h. 17.850 ./. 11.900 = 5.950

Schritt 2: Auflösung von Anzahlung und Verrechnungskonto (zeitgleich mit Schlussrechnung)

Erhaltene Anzahlungen 10.000 / Umsatzsteuer 1.900 an Verrechnungskto. erh. AZ 11.900

Die Umsatzsteuer wird damit bei der Schlussrechnung nur noch auf die Differenz abgeführt, die AZ ist aufgelöst und der Erlös ist in voller Höhe erfasst.

Schritt 3: Erfassung der Schlusszahlung

Bank 5.950 € an Debitor 5.950,00 €

Damit steht das Debitorenkonto mit der Zahlung auf 0, die Anzahlung ist aufgelöst, der komplette Erlös ist erfasst und von der Umsatzsteuer werden 1.900 € mit der Anzahlung und 950 € mit der Schlusszahlung erfasst (in Summe 2.850 €, was der Umsatzsteuer auf den Erlös entspricht).

Auf die Bestandsminderung bei Auslieferung einzugehen, führt an dieser Stelle zu weit.

Falls es sich um keine Frage aus der Praxis, sondern um eine Prüfungsfrage handelt, würde ich den zweiten Satz nur als Information sehen, welcher keinen Buchungssatz auslöst. Dann wäre nur die Anzahlung zu buchen, am besten mit der einfachen Variante (Bank an Erhaltene Anzahlungen/Umsatzsteuer). Da die Lieferung erst im Folgejahr erfolgt, sind im laufenden Jahr keine Bestandsveränderungen oder Erlöse zu berücksichtigen.

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Für die Messung von Distanz und Geschwindigkeit braucht man normalerweise ein Gerät mit GPS. Ein Pulsmesser ist zum Laufen fast schon ein Muss, um gesundheitliche Risiken zu begrenzen und um mit der richtigen Trainingsintensität zu laufen. Mit GPS gibt es z.Bsp. gute Geräte von Garmin. Da muss man aber davon ausgehen, dass diese über 100 € kosten - je nach Qualität und angebotenen Funktionen kann es auch deutlich mehr werden. Ich würde empfehlen, die jeweiligen Beschreibungen zu lesen. Daran erkennt man, welche Funktionen mit den jeweiligen Geräten möglich sind. Als nächstes kommt dann die Überlegung, welche dieser Funktionen einem wichtig sind. Ein teures Gerät macht keinen Sinn, wenn dieses durch Funktionen verteuert wird, welche man selbst nicht braucht.

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Du hättest es kaum besser beschreiben können, wie das "sicher" in Anführungszeichen zu setzen. Im Fußball gibt es nichts sicheres. Habe früher öfters mal bei diesen österreichischen Wettanbietern gespielt. Die scheinbar sicheren Spiele haben mir mehrfach den ganzen Tipp verhagelt. Beispiele: Bayern - St. Pauli, Celtic Glasgow - Airdrieonians, Eindhoven (in ihrer guten Zeit) - Waalwijk. Das Ergebnis: St. Pauli gewann 1:0, Celtic und Eindhoven spielten Remis. Und dann war da noch ein Spiel Bayern - Gladbach. Gladbach hatte Jahr für Jahr immer seine Punkte in München abgeliefert. Deshalb habe ich meine Wette auf dieses Spiel platziert. Was geschah: In der Nachspielzeit ging Gladbachs damaliger Keeper (Dirk Heyne) mit in den gegnerischen Strafraum, traf den Pfosten und der Nachschuss führte zum 2:2. Für Gladbach hat es mich gefreut, aber meine Wette war am A...

Deshalb empfehle ich, für solche Wetten nur das Geld einsetzen, welches man übrig hat (sog. "Spielgeld") - z. Bsp. den Teil eines Gewinns aus einer früheren Wette. Und man sollte sich immer ein Limit setzen - egal, wie es ausgeht. Es gibt Leute, die haben schon Haus und Hof verspielt, weil sie verlorenes Geld unbedingt wieder hereinholen wollten und sich damit noch weiter verschuldet haben.

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Ich würde dem HSV den Sieg wünschen. Aber eine realistische Chance sehe ich für den HSV heute nicht, auch wenn man im Fußball nichts ausschließen kann. Der HSV ist derzeit als Mannschaft und Verein völlig am Boden, die Bayern haben dagegen eine absolute Weltklassemannschaft. Das Einzige, was für den HSV spricht, dass sie heute nichts zu verlieren haben. Aber die Mannschaft hat aktuell 0 Selbstvertrauen und auch nicht die Qualität. Deshalb der Tipp: 0:3.

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Das liegt auch daran, dass z.Bsp. die Bayern mit Abstand am häufigsten im Fernsehen zu sehen sind, sie sehr erfolgreich sind und viele Nantionalspieler haben, mit denen sich schon Kinder identifizieren können. Dadurch werden bereits viele Kinder zu Bayern-Fans oder zumindest Sympathisanten. Mitte bis Ende der 90-er Jahre liefen die meisten Kinder in Trikots der Bayern oder von Borussia Dortmund herum - aus diesen Gründen. Die Kinder, die in diesem Triktos herumlaufen oder in dieser Bettwäsche schlafen, sind die erwachsenen Fans/Sympathisanten von morgen.

Dann gibt es Vereine, die haben durch Tradition oder eine besondere Ausstrahlung Kultstatus erreicht. So haben z.Bsp. auch Mönchengladbach oder Schalke überregional viele Fans. Auch 1860 München oder den Club kann man dazu zählen. Dagegen stammt die Anhängerschaft von Vereinen wie dem VFB Stuttgart, Werder Bremen, Eintracht Frankfurt etc. hauptsächlich aus der jeweiligen Region.

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Zunächst einmal kommt für die Höhe des Steuer, die man insgesamt bezahlt, nicht auf die Lohnsteuerklasse an. Die Einkommensteuer (+ Soli + evtl. Kirchensteuer) bemisst sich vereinfacht gesagt nach dem Einkommen, welches beide Ehegatten im Kalenderjahr zusammen erzielt haben, abzüglich der Sonderausgaben.

Die gezahlte Lohnsteuer dagegen ist faktisch nichts anderes als eine Einkommensteuervorauszahlung. Wie hoch die monatlich mit der Gehaltsabrechnung gezahlte Lohnsteuer ist, hängt von der Steuerklasse ab. Haben die Ehegatten die Steuerklassenkombination 3 und 5, werden bei der Berechnung der Lohnsteuer alle Freibeträge bei dem Ehegatten mit Steuerklasse 3 berücksichtigt. Dies betrifft auch den Grundfreibetrag bei Ehegatten i.H.v. insgesamt 16.260 € (2013), welcher komplett bei dem Ehegatten mit Steuerklasse 3 berücksichtigt wird (der Grundfreibtetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer anfällt). Bei dem Ehegatten mit Steuerklasse 5 werden dagegen bei der Berechnung der Lohnsteuer keine Freibeträge berücksichtigt. Im Ergebnis zahlt daher der Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 3 zu wenig und der Ehegatte mit Lohnsteuerklasse 5 zu viel Lohnsteuer. Verdienen beide in etwa gleich, sollte sich dies weitgehend ausgleichen.

Verdient nun der Ehegatte mit Lohnsteuerklasse 3 wesentlich mehr als der Ehegatte in Lohnsteuerklasse 5, fällt es viel stärker ins Gewicht, dass er gemessen an seinem Einkommen zu wenig Lohnsteuer zahlt. Weil für den wesentlich größeren Teil des Einkommens aber zu wenig Lohnsteuer bezahlt wurde, ist damit die vorausbezahlte Einkommensteuer zu gering und es kommt es regelmäßig zu Steuernachzahlungen.

Die Alternative ist die Steuerklassenwahl 4 / 4. Dann werden bei Freibeträge bei beiden Ehegatten anteilig berücksichtigt und damit zahlen beide eine Lohnsteuer, die in etwa den erzielten Einkommen entsprechen. Mit der Steuerklassenwahl 4 /4 ergibt sich nach Abgabe der Steuererklärung normalerweise eine Erstattung.

Der Vorteil der Steuerklassen 3 und 5 bei unterschiedlich hohem Verdienst ist, dass man durch den zusammengerechnet geringeren Lohnsteuerabzug monatlich mehr Geld in der Tasche hat. Dafür kann es aber am Ende zu einer Steuernachzahlung kommen. Das gefährliche dabei ist, dass es demjenigen mit Steuerklasse 3 häufig gar nicht bewusst ist, dass er eigentlich gemessen an seinem Verdienst zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat. Es besteht eher die Denkweise "Ich habe doch schon Steuer bezahlt, warum muss ich denn jetzt nochmal zahlen ?" Das Geld wird dann auch nicht für eine mögliche Steuernachzahlung zurückgelegt, sondern wird ausgegeben. Ist das Geld weg, tut eine Steuernachzahlung doppelt weh.

Hat man die Steuerklassen 4 + 4 gewählt, hat der mehr verdienende Ehegatte einen erheblich höheren Lohnsteuerabzug als bei Klasse 3. Im Ergebnis bleibt einem dann vom Gehalt am Monatsende weniger. Dafür gibt es nach Abgabe der Steuererklärung (die man dafür aber auch abgeben sollte) in der Regel noch eine Erstattung. Bekommt man vom Gehalt weniger ausbezahlt, steht das Geld nicht zur Verfügung und man kann es auch nicht ausgeben. Auch empfindet man die Auszahlung relativ schnell als normal. Psychologsich kommen daher die meisten mit 4 + 4 besser klar. Eine geringere Gehaltsauszahlung löst weniger Ärger und Frust aus wie eine Steuernachzahlung, obwohl letztlich bei beiden Varianten die insgesamt gezahlte Steuer gleich hoch ist.

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Wenn jemand außer dem, was er/sie als Arbeitnehmer verdient, keine weiteren Einkünfte hat, lohnt sich ein Steuerberater eher nicht, da es dafür gute Programme für ca. 20 -30 € gibt, mit denen auch ein Steuerlaie in der Lage sein sollte, solche Steuererklärungen selbst zu erstellen. Die meisten Programme führen einen durch die Steuererklärung und ordnen die Eingaben auch der richtigen Stelle im Formular zu und exportieren die Angaben auch ins Elster. Man kann sich auch eine Berechnung ausdrucken lassen.

Direkt über Elster würde ich die Steuererklärung nicht erstellen. Erstens muss man dazu wissen, wo man was einträgt, zum anderen können einen die Plausibilitätsprüfungen extrem nerven, wenn man vergessen hat, irgendwo einen Haken zu setzen.

Wer Vermietungseinkünfte erzielt, braucht dagegen schon häufiger einen Steuerberater, da dafür schon etwas Grundwissen vorhanden sein sollte. Bei einem Unternehmer geht es fast nicht mehr ohne Steuerberater.

Ein Steuerberater rechnet nach der Steuerberatergebührenordnung und damit nach sogenannten Gegenstandswerten ab. Die Gebührenordnung legt dabei einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater noch mit den Zehntelgebühren variieren kann - was sich i.d.R. am Zeitaufwand für die Erstellung orientiert. Für eine Steuererkärung beim Steuerberater würde ich mit mindestens 100 € rechnen. Eine Alternative wäre auch noch ein Lohnsteuerhilfeverein. Bei diesem zahlt man eine jährliche Mitgliedsgebühr, deren Höhe sich nach dem Einkommen rechnet.

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Erst einmal Glückwunsch zur erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung !

Wenn außer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte angefallen sind, ist es noch möglich, bis zum Ende diesen Jahres maximal die Steuererklärungen für die Jahre 2009 bis 2012 abzugeben.

Begründung: Ob noch eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden kann, hängt davon ab, ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Frist für die Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Außerdem kommt es darauf an, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Es gibt eine sogenannte Anlaufhemmung von 3 Jahren, wenn eine Steuererklärung nicht abgegeben wurde, obwohl eine Verpflichtung dazu bestand. Bei einer reinen Arbeitnehmerveranlagung mit Steuerklasse 1 besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Daher ist es strittig , ob die Anlaufhemmung von 3 Jahren angewendet werden kann. Nach derzeitigem Stand wird eine Anlaufhemmung in diesem Fall nicht anerkannt, d.h. es bleibt bei den 4 Jahren.

Ob Du überhaupt mit einer Erstattung rechnen kannst, hängt davon ob, ob für Dein Gehalt Lohnsteuer gezahlt wurde. Auf der Lohnsteuerbescheinigung, die Du jährlich von Deinem Arbeitgeber bekommst, steht drauf, wieviel Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abgeführt wurde. Mehr als die gezahlte Lohnsteuer (+ Soli + Kirchensteuer) kann nicht erstattet werden. Die gezahlte LSt/Soli/KiSt wird komplett erstattet, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser beträgt bei nicht Verheirateten ab 2010 8.004 €.

Die Fahrtkosten sind Werbungskosten und werden als Pauschale ermittelt. Wenn man 230 Tage ansetzt, ergeben sich bei 72 Entfernungskilometer Werbungskosten i.H.v. 4.968,00 € (230 * 0,30 €/km * 72 km). Dazu kann man noch 16 € pauschal für Kontoführungsgebühren und 102 € ohne Beleg für Fachliteratur etc. ansetzen (in manchen Bundesländern werden 110 € akzeptiert).

Wenn du die Steuererklärung mit einem dieser übers Internet zu beziehenden Steuerprogramme erstellst, kannst Du Dir die Steuerberechnung anzeigen lassen und Du siehst, wie hoch die Erstattung ist.

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Wenn Ihr Lebensgefährte bisher keine Arbeitnehmer beschäftigt hat, braucht er zunächst einmal eine Betriebsnummer. Diese kann man bei der zentralen Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen (betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de).

Die Anmeldung eines Minjobs erfolgt bei der Minijob-Zentrale (diese gehört zur Knappschaft). Die Anmeldung erfolgt online - entweder über ein Programm zur Lohn- und Gehaltsabrechnung oder über sv.net. Vorher sollte aber geklärt sein, ob es sich um den einzigen Minijob handelt (eine Hauptbeschäftigung + 1 Minjob geht, 2 Minjobs gehen nicht, wenn mit diesen zusammen 450 € überschritten werden). Bei einem fremden Mitarbeiter würde ich auf jeden Fall einen Personalfragebogen verwenden - auch zur rechtlichen Absicherung.

Dann sind monatlich Beitragsnachweise abzugeben. Auch diese können über ein Lohn/Gehaltsabrechnungsprogramm oder sv.net erstellt werden. Dabei sind auch die pauschalen Beiträge zu ermitteln. Wichtig ist noch, dass Minijobs seit 1.1.2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind (d.h. voller RV-Beitrag) und die Befreiung - wenn gewünscht - schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden muss.

Für detailliertere Infos empfehle ich, die Internetseite der Minijob-Zentrale aufzurufen. Da steht einiges dazu drin.

Wenn Ihr Lebensgefährte sowieso schon bei einem Steuerberater ist, wird es das Einfachste und Sicherste sein, wenn dieser die Lohnabrechnungen und Beitragsmeldungen erstellt. Für 1 Mitarbeiter kostet das normalerweise nicht viel und man vermeidet mögliche Fallstricke.

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