Honig aus EU und Nicht EU Ländern bedeutet lediglich das es gemischter Honig ist. Es kann also sein das dieser Honig Honige aus Frankreich, Chile, China, Taiwan den USA, Spanien usw. enthält. Gemischt so wie es dem Abfüllen passt.

Es ist aber definitiv ausschließlich Honig drin. Denn per Gesetz (Lebensmittelverordnung / Honigverordnung) darf als Honig nur das bezeichnet werden was die Bienen bei Ihren Sammelflügen eintragen. Alles andere MUSS anders genannt werden, so z.B. Brotaufstrich mit Honig oder Honigähnlicher Brotaufstrich oder sonst wie... nur eben nicht einfach Honig. Das ist geschützt.

Leider werden in den asiatischen Staaten oftmals Pestizide eingesetzt die in der EU schon lange verboten sind. Somit enthält Honig aus Nicht EU Ländern oftmals kritische Mengen an schädlichen Stoffen. Um den Prozentwert zu senken mischt man den Honig dann mit EU Honigen. Ausserdem kann die Industrie so immer einen ziemlich gleichen Geschmack und eine ziemlich gleiche Farbe sicherstellen. Ein Imker kann das meistens nicht, da er ja nur das hat was seine Beinchen so anschleppen.

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Naja, kommt drauf an...

Die Goldmitgliedschaft hilft dir hier nicht weiter. Den Goldstatus erhältst du durch langjährige Mutgliedschaft bietet aber keine Vorteile. 

Solltest du eine klassische Basismitgliedschaft haben (vor 2014 abgeschlossen) dann bist nur du persönlich versichert wenn du zum Schadenszeitpunkt das Fahrzeug auch gelenkt hast. Unerheblich ist von wem das Fahrzeug ist, es sei denn es handelt sich um ein gewerblich zugelassenes Fahrzeug. 

Hast du eine klassische PLUSMitgliedschaft ( vor 2014 abgeschlossen ) dann sind deine Partnerin, wenn sie im selben Hausstand lebt, und alle Kinder unter 18 Jahren automatisch mitversichert und benötigen keine eigene Karte. Ebenso sind alle auf diese Personen zugelassenen Fahrzeuge versichert, auch wenn jemand anderes das Fahrzeug fährt. 

Die klassischen Mitgliedschaften werden seit 2014 nicht mehr angeboten. Mit den neuen Mitgliedschaften ab 2014 ändern sich die Bedingungen wann welcher Fahrer mit welchem Fahrzeug Deckung bekommt. Hier verweise ich auf die aktuellen Mitgliedsbedingungen unter www.adac.de

Gruß

Knoppi

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Ja, Doppelmoral...

mal ein kurzer Abriss aus dem Dienstgeschehen,

Anrufer meldet Dachstuhlbrand aus Telefonzelle, 14:32 Uhr, dort angekommen kein Dachstuhlbrand, kein Rauch, nichts... Straftat da missbräuchliche Verwendung des Notrufs und mehr als ärgerlich für uns, und noch mehr für alle Freiwilligen Kräfte die von der Arbeit, der Familie usw. weggerissen wurden nur um anderen zu helfen und dann veräppelt wurden. 

17:20 Uhr RTW wir alarmiert. Nach ihrer Rückkehr berichtet die Besatzung von einer 69 Jährigen Frau mit akutem Zuckerschock, die meisten Schaulustigen und umherlaufenden Passanten hielten sie aber für eine "lediglich" stark alkoholisierte Person und taten... nichts. Ein Junges 16 Jähriges Mädchen verständigte den Notruf. Riesen Dank dafür. 

20:15 Uhr, Anrufer ist sich nicht sicher, meldet Brand in einer Garage, angekommen, Anrufer vor Ort, weist uns kurz ein. Garagentor gewaltsam geöffnet da massive Rauchentwicklung und mittlerweile auch leichter Feuerschein, Brand in Garage, Einsatz also absolut berechtigt. 

23:18 gemeldeter Feuerschein in Wohnung vom Festnetzanschluss, angerückt, keine Feststellung. Rücksprache mit der Anwohnerin, diese lies uns in der Wohnung aus dem Fenster schauen, bedingt durch eine Straßenlaterne sah es tatsächlich so aus als könnte es im Haus gegenüber brennen. Anruf in gutem Glauben, dankbar habe ich mich verabschiedet, besser zweimal Zuviel als einmal zu wenig anrufen. 

Rest der Nacht sehr ruhig. 

Einen Dank an alle die die sich in der Lage sehen die 112 zu wählen wenn es einen begründeten Verdacht gibt. An die die es aus Langeweile machen, irgendwann haben wir auch euch...

Kurzum, ich und ich denke auch alle Kameraden, sei es nun Beruflich oder freiwillig haben kein Problem damit auch mal "umsonst" auszurücken solange der Anrufer damit ehrbare Absichten verfolgte. Für Jux und Spaßanrufe, das kann ich versichern, hat KEINER Verständniss. 

Gruß

Knoppi. 

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Ja und nein. 

Ganz unrecht hat dein Freund der Veganer nicht, auch wenn ich Vegetarier respektiere und Veganer nicht mag. 

Es gibt eine Situation in der ich als Imker sogar behördlich dazu verpflichtet werde ein Bienenvolk "abzuschwefeln". 

Der Grund ist die bösartige Faulbrut auch amerikanische Faulbrut genannt. Das heist nicht das diese Bienenseuche aus Amerika kommt sondern lediglich das sie dort zum ersten mal dokumentiert entdeckt wurde. 

Diese Seuche ist in der Tat ein Bakterium das sich in einem Bienenvolk festsetzt und die gesamte Brut über kurz oder lang befällt. Das Volk ist damit dem Tod geweiht und man kann bisher nichts dagegen tun. 

Um zu verhindern das sich die Seuche weiter ausbreitet wird vom Amtsveterinär, die Seuche ist meldepflichtig, eine Behandlung angeordnet. Solange das Volk noch zu retten ist wird der Weg der sogenannten Sanierung gewählt. Sollte der Befall aber so stark sein das es keine Hoffnung mehr gibt wird angeordnet das Volk mittels Schwefel abzutöten und sämtliches Zubehör zu desinfizieren oder sogar durch Verbrennen zu vernichten. Ein entsprechender Sperrbezirk wird ebenfalls durch den Amtsveterinär eingerichtet. 

Kein Imker tut dies freiwillig oder gar gerne. Wenn die Infektion aber so ausgeprägt ist muss dieser Schritt erfolgen um die Infektion anderer Völker zu vermeiden. Andernfalls würde die Faulbrut um sich greifen und viele viele tausend Bienenvölker töten. 

In der Imkerei in Deutschland hat nicht nur die Honig Gewinnung einen hohen Stellenwert sondern auch der Schutz der heimischen Bienen. Du tust gut daran dein Honig vom Imker um die Ecke zu kaufen statt im Supermarkt, schau dir hierzu mal den Film "more than Honey" an. 

Die Großimkereien in Mexico, Brasilien und den USA, auch der in Deutschland verkaufte Honig in Supermarkt kommt daher, gehen mit den Bienen um wie mit Dreck. 

Dein Nachbarsimker sicherlich nicht!!

Wenn dein Veganer Freund also so strikt gegen das Abschwefeln der Völker ist, möge er sich an seinen Schreibtisch setzen und uns eine Lösung für die Faulbrut präsentieren, egal wie aber wir als Imker werden sie umsetzen. 

Gruß

Knoppi

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Die ADAC Mitgliedschaft ist IMMER Personen bezogen. Leistungsanspruch besteht immer dann wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens von einem gültigen Mitglied gefahren wurde. 

Eine Fahrzeugbezogene Mitgliedschaft gibt es beim ADAC nur für Firmen mit den sogenannten Firmenschutzbriefen. 

Auf deiner Mitgliedskarte steht ja schließlich dein Name, nicht dein Kennzeichen, und bei der Anmeldung führst du ja auch deine Anschrift und nicht deinen Fuhrpark auf. 

Gruß

Knoppi

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Da gibt es vielfältige Möglichkeiten! Natürlich darf der ADAC eine Mitgliedschaft fristgerecht kündigen bzw. runterstufen. Das Recht zur Kündigung haben nämlich eigentlich immer beide Vertragsparteien, ggf. zu einem bestimmten Zeitpunkt. 

Warum es zur Herabstufung auf eine Basismitgliedschaft kommt kann unterschiedliche Gründe haben so z.B. Leihfahrzeug vom ADAC über die Plusmitgliedschaft erhalten und nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, dies passiert aber normalerweise nur bei mehrmaligem Fehlverhalten. Da jedes Plusmitglied Anspruch auf einen Leihwagen hat, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, kann hierdurch eine Herabstufung der Mitgliedschaft erfolgen. Zeitgleich setzt der ADAC in der Regel eine sogenannte Mietverbotskennzeichnug ins System so das man noch nicht einmal privat ein Auto beim ADAC Mieten könnte. 

Ein weiterer Grund könnte ein Betrugsverdacht sein. Wenn man als Plusmitglied pro Jahr plötzlich, kein Scherz gibt es wirklich, 34 Schadensfälle mit 30 verschiedenen Fahrzeugen hat dann macht das den ADAC zu recht schonmal stutzig. 

Ein weiterer Punkt könnte eine nicht in ausreichender Höhe erfolgte Beitragszahlung sein. 

Sicherlich gibt es noch einige Gründe die man hier nicht alle aufzählen kann. Ein Anruf beim ADAC hilft meistens bzw. in dem Schreiben des ADAC wird der Schritt begründet. 

Niemand der sich korrekt verhält, auch wenn er ein Montagsauto fährt, muss sich Gedanken um seine Mitgliedschaft machen. 

Gruß,

Knoppi

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Geht

Kein Problem. 24 Stunden Dienst 48 Stunden frei plus ein paar freie Tage durch AZV Tage. 

Für Familien gibt es fast nichts besseres zumal du nach den meisten Diensten relativ erholt nach Hause kommst weil du in der Nacht schlafen bzw. ruhen konntest. 

Wenn du einen normalen Job hast bist du  meistens ständig tagsüber weg, dazu kommen Samstags und evt. ja auch Sonn- und Feiertagsdienste. 

Oft ist das so geregelt das an den Feiertagen, und zum Teil auch Sonntags, die Familien einfach zur Wache zum Brunch kommen. Jede Menge Kids dann da und im Alarmfall können sich die Frauen gegenseitig bespaßen. 😁 Natürlich "nur" die Partner mit ggf. den Kindern, also ohne Oma, Opa, Tante, Onkel usw. 

Gruß, 

Knoppi

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Hallo zusammen,

viele Antworten lese ich hier, vor allem falsche.

Laut Gesetz zum Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG), ist der Brandschutz Aufgabe einer Kommune. Hierfür hat sie eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten und zu finanzieren.

Brandeinsätze werden durch die Feuerwehren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht in Rechnung gestellt da die Brandbekämpfung gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr ist.

Wird die Feuerwehr aber zu anderen Einsätzen gerufen, wie z.B. Ölspuren oder durchaus auch Verkehrsunfällen kann die Stadt als Träger der Feuerwehr diesen Einsatz kostenpflichtig machen. Selbiges gilt auch für alle anderen Tätigkeiten der Feuerwehr wie z.B. Stellung einer Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen.

Ebenfalls unrichtig ist das nur Berufsfeuerwehren eine Rechnung stellen können. Auch Freiwillige Feuerwehren können kostenpflichtige Einsätze erstellen und somit Rechnungen schreiben. Denn auch eine Freiwillige Feuerwehr kostet Geld auch wenn die Kameraden (SB) nur indirekt bezahlt werden. Die Angehörigen werden nämlich, sofern sich der Einsatz zur Arbeitszeit des Kameraden (SB) ereignet, von den jeweiligen Arbeitgebern weiterbezahlt. Die Arbeitgeber können sich den Lohn der gezahlt wurde obwohl der Kamerad (SB) bei einem Einsatz war aber von der Gemeinde erstatten lassen. 

Ausserdem kostet natürlich auch das Gerätehaus, das Fahrzeug, die Gerätschaften die Ausrüstung und die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen viel Geld.

Weiterhin falsch ist es das alle Einsätze bei denen Menschen oder Tiere gerettet werden kostenfrei sind. Hier gilt wieder der erstgenannte Punkt, Brandeinsätze sind kostenfrei, es sei denn der Brand wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig etc. herbeigeführt. Aber ein Verkehrsunfall, auch wenn z.B. eine Person eingeklemmt wurde kann kostenpflichtig sein.

Es ist ja auch jeder Einsatz des Rettungsdienstes, der oft ja noch der Feuerwehr angehört, kostenpflichtig. Allerdings ist hier ja der Regelfall das die Kosten bis auf den Eigenanteil von der KV getragen werden.

Die Kosten zu tragen hat erstmal in erster Linie der Verursacher was im Falle eines verursachenden Tieres der Halter ist.

Nun ist bei deiner Schilderung die Frage warum hat dein Nachbar angerufen!? Und noch wichtiger ist die Frage was hat dein Nachbar denen erzählt?? 

Sollte jemand bei uns in der Leitstelle anrufen und angeben das eine Katze vor seiner Haustür sitzt würde niemand ein Einsatzmittel hinschicken. Es laufen schließlich hunderte von Katzen draußen rum, meine eigene eingeschlossen. Wenn der aber natürlich irgendeine wilde Geschichte erzählt löst das natürlich einen Einsatz aus, ich würde bei uns den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes verständigen den gibt es aber nicht überall.

Falls dein Nachbar der Feuerwehr am Telefon eine wilde Geschichte erzählt hat, der Anruf wird protokoliert UND aufgezeichnet wenn über die 112 angerufen wurde, dann kann man davon ausgehen das er mit seinen Aussagen eine Alarmierung in böswilliger Absicht herbeiführen wollte. Dann kann man ihn auch in die Haftung nehmen.

Grundsätzlich ist ein Feuerwehreinsatz für den Anrufer NICHT kostenpflichtig es sei denn er ruft in böswilliger Absicht an. Mittlerweile kann man als Disponent einer Leitstelle froh sein wenn jemand zeitnah anruft. Viele Leute haben eben Angst das sie die Einsätze bezahlen müssen. Auch jeder geschädigte, und das kann nunmal jeder von uns werden, ist froh wenn jemand die 112 anruft weil wir Hilfe brauchen. Stell dir mal vor die würden dann erst neben dir stehen und drüber diskutieren wer den Einsatz bezahlen muss.

Dein Fall ist aber recht zweischneidig. Ich würde erstmal abwarten was passiert und ggf. bei deiner Stadt bzw. Gemeinde gegen den Kostenbescheid Einspruch einlegen. Sollte dein Nachbar der Feuerwehr lediglich gesagt haben das eine Katze vor der Tür sitzt ohne zu erwähnen das es der schlecht geht oder sie in direkter Gefahr ist, wäre zu klären ob der Disponent mit der Alarmierung der Feuerwehr nicht überreagiert hat.

Hat dein Nachbar der Feuerwehr aber irgendeine Story erzählt kann man anhand des Einsatzberichtes der Feuerwehr und der Telefonaufzeichnung deinen Nachbarn an die Hammelbeine kriegen.

Gruß,

Knoppi.

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Nein du brauchst keinen Grund. 

Das rote Kreuz und ggf. Auch die anderen Hilfsorganisationen bieten Erste Hilfe Lehrgänge an. Einfach mal anfragen. 

Oft werden die Lehrgänge sogar kostenfrei angeboten wenn man keine Bescheinigung für die Teilnahme benötigt, wie z.B. für den Führerschein. 

Einen Grund um an einem Kurs teilzunehmen brauchst du nicht. Je Mehr Menschen die Erste Hilfe beherrschen desto besser für alle. 

Gruß

Knoppi. 

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Hallo Muhkuh,

grundsätzlich hat jede BF eigene Vorraussetzungen zur Einstellung. Mir ist aber keine BF in Deutschland bekannt die Anwärter (also Auszubildende zum Brandmeister) einstellt die nicht Atemschutztauglich sind. 

Schließlich musst du als fertiger Brandmeister alle Positionen im Fahrzeug besetzten können, außer die des Gruppenführers. 

Und letztendlich kann es durchaus passieren das du selbst als Maschinist Atemschutz tragen musst und sei es nur zur Vorsicht. 

Wenn du bereits Beamter bist und die Tauglichkeit verlierst dann wird man in der Regel schauen das du zwar im Einsatzdienst bleibst, aber auf Positionen wo du mit Sicherheit kein Atemschutz benötigst, zum Beispiel Maschinist für Logistikfahrzeuge wie Wechsellader. 

Mit dem LKW Führerschein verhält es sich ähnlich. Alle mir bekannten Feuerwehren setzten für BM Anwärter die uneingeschränkte Tauglichkeit zum Erwerb der FS Klasse C bzw. CE voraus. Der Führerschein selbst ist oft Bestandteil der Ausbildung. 

Was aber ggf. Möglich ist ist eine Ausbildung zum Rettungs- bzw. Notfallsanitäter und dann als solcher zur BF zu gehen. Dann bist du aber in der Regel Angestellter und fährst nur RTW / NAW bzw. NEF und ggf. KTW. 

Bei der freiwilligen Feuerwehr ist alles anders. Oft kannst du auch ohne Atemschutztauglichkeit eintreten und der Führerschein ist schonmal gar keine Pflicht. Bei uns in der FF ist jemand der gar keinen Führerschein hat, noch nicht mal fürs Auto oder einen Roller. 

Im Zweifelsfall einfach mal bei deiner Feuerwehr Anfragen. 

Gruß

Knoppi. 

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Hallo Emr,

ja du kannst den ADAC anrufen, es kommt ggf. ein Pannenhelfer der sich die Sache mal anschaut oder auch direkt ein Schleppwagen der dich in die nächste Werkstatt bringt.

Es kommt darauf an was du für ein Auto hast, wenn du eigentlich 5 Radbolzen hast kannst du in der Regel selbstständig zur nächstmöglichen Werkstatt fahren, wenn du nur 4 hast und einer fehlt ist es etwas risikoreicher geht aber eventuell auch.

Auf keinen Fall solltest du das Gewinde einfach in einer Schlosserei nachschneiden lassen. Lass es, falls nötig, in einer KFZ Werkstatt nachschneiden. Die Gewinde sitzen unmittelbar an bzw. teilweise auch in der Bremsanlage, ich würde da keinesfalls jemanden dran rumwerkeln lassen der da keine Ahnung von hat.

In jedem Fall solltest du aber mit dem Auto keine Weltreisen mehr unternehmen. Wie gesagt eine selbstständige Fahrt ist in der Regel möglich (Autobahn vermeiden, so kannst du im Falle eines Falles auf jeden Fall sicher anhalten). Solltest du dir aber unsicher sein empfehle ich dir dringend den ADAC zu rufen, dann bekommst du auf jeden Fall Gewissheit. Jede Fahrt die du mit einem fehlenden Radbolzen machst geschieht natürlich auf eigene Verantwortung ;).

Gruß

Knoppi.

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Würde dann nicht das legen eines Zuganges auch als Körperverletzung und der Transport ins Krankenhaus als Entführung gelten?!

Zur Reanimation bei einem Herz-Kreislaufstillstand wird ja auch der Oberkörper frei gemacht... 

All das würde ja nicht mehr gehen wenn man die "Normalerweise" geltenden Gesetze beachten müsste.

Sofern sich ein Patient nicht mehr äußern kann zu seiner Behandlung ist es halt so das all das legitim ist.

Vielmehr sollten sich aber die Leute auf der anderen Seite Gedanken machen, die Gaffer, und Fotohandynutzer. Fändet ihr es wirklich schön wenn ihr euch auf irgendeinem FB oder YT Chanel wiederfindet, während 3 Mann um euer Leben kämpfen?? Oder fändet ihr es erträglicher wenn ihr aus eben diesen Quellen erfahrt das euer Kind einen schweren Unfall hatte?  Möchtet ihr es euch wirklich anschauen wie ihr oder eure Kinder blutberschmiert Notärztlich versorgt werden? 

Nein?????

Warum filmt und postet ihr es dann?? Warum behindert ihr immer wieder und immer schlimmer werdend Rettungskräfte?? Warum droht ihr uns mittlerweile sogar?? Denkt mal drüber nach wie ihr es finden würdet, und immer dran denken,

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. Und EIN MENSCHENLEBEN IST DURCH NICHTS AUFZURECHNEN

Für uns gelten diese Grundsätze immer und bei jedem!!!!

Gruß,

Knoppi

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Hallo Nico63AMG,

Richtig, für die Ausbildung zum Brandmeister bei einer Berufsfeuerwehr in NRW benötigst du eine abgeschlossene Ausbildung, oft mit dem Zusatz der Feuerwehr dienlich, kann aber fast ignoriert werden da nahezu alle Handwerklichen Berufe der Feuerwehr dienlich sind. Zumindest wäre mir kein handwerklicher Beruf bekannt der nicht gewünscht wäre, egal also ob Elektriker, KFZ-Mechatroniker oder Gas-Wasser Installateur, benutzen darfst du deine Ausbildung eh fast ausschließlich bei Einsätzen. Koch, Konditor, Bäcker usw. sind bei den Kammeraden immer sehr beliebt, da stimmt dann nämlich in der Regel die Verpflegung.

Ausnahmen bestätigen aber die Regel. So bietet die Berufsfeuerwehr Düsseldorf seit 2006 eine sogenannte Stufenausbildung an. Während dieser Stufenausbildung absolvierst du quasi vor der Brandmeisterausbildung deine handwerkliche Ausbildung.
Nähere Informationen findest du hier auf der Internetseite der BF Düsseldorf. Hier mal der direkte Link.

https://www2.duesseldorf.de/feuerwehr/stellenangebote-und-ausbildung.html

Ein gewisses Maß an Sportlichkeit ist natürlich gefragt, und die uneingeschränkte G26.3 Tauglichkeit, also die Allgemeine Feuerwehrtauglichkeit nebst der Tauglichkeit zur Arbeit unter Umluftunabhägigem Atemschutz. Die meisten Feuerwehren prüfen im Rahmen des Einstellungstests auch bereits die Fahrtauglichkeit Klasse C bzw. CE.

Während der Grundausbildung zum Brandmeister liegt der Regelbruttoverdienst bei rund 1.060.-€ plus ggf. Familienzulagen. Gezahlt wird gemäß den jeweils geltenden Tarifverträgen. 

Gruß 

Knoppi

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Hallo Muenzmallorca,

ich finde es sehr gut das du dich für das Thema Bienenhaltung bzw. Imkerei interessierst. 

Schön ist auch das du dich VORHER darüber informieren möchtest. 

Leider muss ich dir aber auch ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen da das Bienenjahr 2016 fast vorbei ist. Das heißt die meisten Imker haben den letzten Honig des Jahres geschleudert, derzeit steht die Varroa Kontrolle und ggf. Behandlung an, dann wird langsam aber sicher für den Winter eingefüttert und die Arbeit an den Bienen geht in die Winterpause. 

Den Einstieg in die Imkerei schaffst du am besten über einen Imkerverein, such dir dafür am besten einen in deiner Nähe.  Hilfreich ist hier die Seite des Deutschen Imkerbundes 

http://www.deutscherimkerbund.de/171-Die_Imker_Landesverbaende 

suche dir hier deinen passenden Landedverband aus. Auf der Seite deines Landesverbandes kannst du dir dann die Vereine in deiner Nähe raussuchen. 

Die Vorteile beim Einstieg über den Verein sind, du hast immer einen Ansprechpartner, oft bekommst du das erste Volk geschenkt, bist automatisch versichert und kannst bei der Anschaffung von Zubehör viel Geld sparen. Außerdem gibt es meistens jede Menge Spaß gratis oben drauf. Unser Vereinsbeitrag liegt übrigens bei 10,-€ pro Jahr. 

Wenn du dich jetzt schon bei einem Imkerverein erkundigst dann kannst du sicher ab Anfang 2017 an einem Probekurs teilnehmen. Vielleicht lädt man dich aber auch jetzt schon ein. 

Wichtig ist das du vor deinem ersten Volk das nötige Grundwissen hast. 

Um dir die Zeit etwas zu vertreiben kann ich dir einen youtube Kanal empfehlen,

https://m.youtube.com/channel/UCa1-rc3oS2Kr8ArCD2qSx4A

Die Videos bitte als Anreiz und nicht als Lehrvideos betrachten. Eine persönlichen Ausbildung durch einen Imker oder einen Imkerverein ist absolut und elementar wichtig. 

Gruß,

Knoppi

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Seit 2004 wurden mehrere Bedingungen geändert. Die aktuellen findest du hier. 

https://www.adac.de/mitgliedschaft/tarife/default2.aspx?ComponentId=189523&SourcePageId=10022

Eine Einzelaufstellung würde hier den Rahmen sprengen. Es wurden einige Pannenfälle mitversichert die früher nicht versichert waren, und einige Dinge die versichert waren sind rausgefallen. 

Wie gesagt, eine Einzelaufstellung würde hier jeden Rahmen sprengen. Wichtig sind ja eigentlich auch nur die Bedingungen die heute gelten. 

Übrigens, alle Änderugen der AGB und der Mitgliedschaftsbedingungen werden den Mitgliedern über die ADAC Zeitung "Motorwelt" bekannt gegeben. Sie dient als offizielles Organ der ADAC GmbH's und des ADAC e.V.

Gruß,

Knoppi. 

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Hallo E2090

Wir hatten dir doch geraten, erst lernen dann Bienen!!

Nein, auf keinen Fall die Kiste komplett offen lassen, nur das Flugloch, ich hoffe du hattest es bisher auf. 

Die 20-30 Bienen die rausgeflogen sind sind kein Problem, die fliegen auch alle wieder rein! Die Fliegen ja auch so rein und raus...

Ein Problem hast du wenn wirklich deine Königin weggeflogen ist. Sollte die weg sein wird es deinem Volk kaum noch gelingen eine nachzuziehen die sich dann begatten lassen kann. Viele Drohnen, die für die Begattung zuständig sind, werden in den nächsten Tagen und Wochen von den Völkern vertrieben und sterben. Das ist ein natürlicher Kreis in dem das Bienenvolk sein Winterüberleben sichert. 

Sollte deine Königin also tatsächlich weg sein, wovon du dich zu 100Prozent überzeugen solltest, suche nach der Königin bzw. nach frischen Stiften, überlege ob du dir eine begattete Königin besorgst sprich kaufst. 

Ein Recht sicheres Indiz das deine Königin noch da ist auch wenn du sie nicht findest sind Stifte in den Zellen. Auch wenn du keine Nachschaffungszellen findest ist deine Kö vermutlich noch da. Aber sicher ist das auch nicht, dein Volk könnte dann immer noch Drohnenbrütig sein, wenn es einmal Drohnenbrütig ist kannst du es meistens nicht mehr retten und musst es auflösen. 

Am besten fragst du in deinem Imkerverein nach ob ein erfahrener Imker mit dir zusammen nachschauen kann. 

Gruß,

Knoppi

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Hallo Daliklick,

auch heute noch, oder besser gerade heute, sind die Autobahnen in Ungarn gebührenpflichtig. 

Vignetten kannst du vorab hier, http://www.ungarn-vignette.eu/?gclid=CNPauM2lhM4CFfUV0wodI6sMIQ buchen, durch die Eingabe deines Kennzeichens wird dein Fahrzeug registriert. 

Wie in vielen anderen Ländern arbeitet auch Ungarn nur noch mit den sogenannten E-Vignetten, das heist die Aufkleber für die Windschutzscheibe gibt es nicht mehr, daher auch beim ADAC nicht mehr zu bekommen. Nur noch die Kennzeichen werden nach der Buchung gespeichert!! 

Du kannst, ähnlich dem deutschen LKW Maut System aber auch die E-Vignette in Ungarn an diversen Verkaufsstellen erwerben!

Wichtig bei allen Methoden, den Zahlungs und Buchungsnachweis gut aufheben, es ist in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen das Fahrzeughalter angeschrieben wurden da die Maut angeblich nicht gezahlt wurde, hier ist die Bestätigungsmail bzw. der Kassenabschnitt dann ein wichtiges Beweismittel das du dich gezahlt hast!

Wünsche einen schönen Urlaub,

Gruß

Knoppi. 

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Hallo Trippled,

Das kann man pauschal nicht sagen. 

Es kommt auf deinen Dienstgrad und deine Aufgabe bei der Feuerwehr an. Ein Wachabteilungsleiter verdient halt mehr als ein Brandmeister. 

Spezialisten gibt es auch, z.B. Höhenretter usw.

Pauschal kann man das nicht sagen was du verdienen wirst, aber nachgucken kannst du das im TVöD. 

Nicht vergessen darfst du das vom Verdienst meistens noch Krankenversicherungsbeiträge von dir gezahlt werden müssen ( Beamtet ). 

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/

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