Hallo BraunerBaer123,

man muss sich mal vor Augen führen: Der DGB bzw. DGB-Gewerkschaften sind selbst Zeitarbeitgeber! d.h. sie haben Tarifverträge zur Lohnabsenkung mit sich selber abgeschlossen!

Warum dann darf der DGB dort Tarifverträge abschließen?

Ich bin mir gar nicht so sicher, dass der DGB / die DGB-Gewerkschaften Tarifverträge für Zeitarbeiter abschließen darf. Schau mal auf leakleiharbeit.de, insbesondere hier: http://www.leakleiharbeit.de/news/entscheitender-termin-zur-tarifzust%C3%A4ndigkeit-der-dgb-gewerkschaften/ (Steht Entscheidung zur Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften kurz bevor?)

Auch die anderen Artikel sind interessant, wie z.B.:

  • "DGB betreibt eigene Leiharbeitsfirma!"

  • "DAA - Kein Mindestlohn für Leiharbeiter!"

  • "IG Metall sourced Logistik in Leiharbeit aus!"

  • "Ver.di Engagiert bei Leiharbeit!"

Die Artikel kannst Du z.Z. am besten über die Sitemap (leakleiharbeit.de/sitemap/) aufrufen.

Ich glaube so langsam kapiert es jeder Zeitarbeiter, dass sie von IG Metall, Verdi und den anderen DGB-Vereinen nur verarscht werden.

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Im ELO-Forum ( elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/ ) gibt es gute Tipps.

Zum Beispiel das hier ist interessant (Datenschutzbeauftragter zum Ausfüllen von Personalfragebögen vor Vorstellungsgespräch): http://www.elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/94769-datenschutzbeauftragter-ausfuellen-personalfrageboegen-vorstellungsgespraech.html

Zitat:

"Ich hatte ja vor kurzem eine sehr negative Erfahrung mit einer Zeitarbeitsfirma machen müssen. Dort habe ich mich aufgrund eines Vermittlungsvorschlages persönlich vorstellen sollen. Als ich vor dem Vorstellungsgespräch den Personalfragebogen nicht komplett ausfüllen wollte wurde, mir das Vorstellungsgespräch verweigert und die Chefin schrie mich an weil sie total die Fassung verlor. [...]"

"Vorstellungsgespräch wurde verweigert" weil man sich einwandfrei verhält? Ist das wirklich negativ... :o)

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ich möchte mich beruflich umorientieren und schreibe fleißig Bewerbungen.

Wie ist das zu verstehen? Bist Du zur Zeit in Festanstellung? Wenn ja, dann ist es absoluter Wahnsinn was Du vorhast! Zeitarbeit ist der Einstieg in eine Hartz IV-Karriere. Meine persönliche Erfahrung ist, dass man in der Zeitarbeit systematisch übers Ohr gehauen und angelogen wird - beginnend beim Vorstellungsgespräch. Lies Dir diese Frage http://www.gutefrage.net/frage/was-haltet-ihr-von-diesem-job-und-der-bezahlung und meine Antwort durch und bilde Dir Deine Meinung. Bitte beachten: Der verlinkte Tarifvertrag ist nicht mehr aktuell.

Nun ist doch ein interessantes Stellenangebot, das auch von meinem Wohnort nicht weit entfernt ist.

Das ist Zeitarbeit. Diese Arbeit ist nur "vorübergehend", vielleicht für 2 Wochen oder auch für ein paar Monate. Und was kommt dann? Entweder die Kündigung oder ein Fließbandjob 100km von Deinem Wohnort entfernt (sehr wahrscheinlich ohne Erstattung der Fahrtkosten)? Vielleicht auch als Mitarbeiterin in der Mülltrennung? Man weiß es nicht. Das ist Zeitarbeit in der Praxis. Auch wenn der Disponent was anderes verspricht, darf man sich nicht darauf verlassen, denn "mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit". So oder so ähnlich steht es in sehr vielen (allen?) ZA-Arbeitsverträgen.

Ich habe keine Lust, hin und her geschickt zu werden, ich möchte wirklich gerne irgendwo Fuß fassen.

Wo/Was/Wann wirst Du morgen arbeiten? Das kann sich sehr kurzfristig entscheiden. In der Zeitarbeit ist alles ungewiss. Adieu Lebensplanung!

Besonders dreist finde ich die Anrufe "Bitte kommen Sie nach Feierabend ins Büro. Wir müssen ihren nächsten Einsatz besprechen". Diese Zeiten werden fast nie bezahlt.

Ich rate Dir: Informiere Dich ausführlich über Zeitarbeit. Und zwar nicht auf den Propagandaseiten der Zeitarbeitsfirmen, sondern in Foren wo (ehemalige) Zeitarbeiter aktiv sind, wie

  • elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/

  • tinyurl.com/6nkwgvz (Weiterleitung zu Zeitarbeit auf chefduzen.de)

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Hallo forchetta,

Er bezahlt ja auch für den Fahrdienst

Kann es sein, dass Dein Freund von seiner ZAF bezüglich Fahrtkosten übers Ohr gehauen wird? Warum muss Dein Freund für den Fahrdienst bezahlen? Möglicherweise(!) muss die ZAF Deinem Freund Fahrtkosten erstatten oder den Fahrservice gratis anbieten!

Ich mag Verdi und die ganzen DGB-Vereine nicht, weil diese angeblichen Arbeitnehmervertreter den Lohndumping in der Zeitarbeit mit ihren Tarifverträgen erst ermöglichen. Kampf für faire Zeitarbeit heißt auch gleichzeitig "Kampf den DGB-Gewerkschaften". (Mehr dazu auf Wunsch.) Jedenfalls - ohne Werbung für Verdi zu machen - hier eine Pflichtlektüre für jeden Zeitarbeiter: http://www.hundertprozentich.de/images/stories/einhundertprozentich/tarifvertraege/tv_leiharbeit_bza_igz_kommentierung.pdf

Schau mal auf Seite 48 unter Praxistipp 7: So viel Erstattung für Fahrtkosten steht mir zu

Außerdem ein Urteil: (Link im Kommentar)

Eine Firma die für ihre Mitarbeiter einen kostenpflichtigen (Pflicht-)Fahrdienst anbietet, finde ich persönlich schon ziemlich dubios. Ihr solltet mal nachträglich alle Lohnabrechnungen überprüfen, insbesondere ob alle Zuschläge bezahlt und Urlaubs- und Krankheitstage richtig berechnet wurden. Meine Erfahrung ist: Fast keine Zeitarbeitsfirma arbeitet korrekt!

Als Beispiel (gehört nicht zu Deiner Frage, trotzdem):

Verdi-Broschüre Seite 30 zu "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall":

"[...] Achtung: Zu zahlen ist nicht nur der Tariflohn, sondern auch – soweit sie angefallen wären – Zuschläge und/oder Zulagen. Hier wird von Seiten des Verleihunternehmens häufig falsch gerechnet."

Verdi-Broschüre Seite 34 zu "Entgelt für den Urlaub":

"[...] es ist die regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen und die regelmäßige Vergütung (inklusive Zuschläge und Zulagen) [...]"

Ich kann mir gut vorstellen, dass Dein Freund ganz schön übers Ohr gehauen wird.

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Hallo mardy0602,

schau mal: http://www.handwerksblatt.de/handwerk/keine-provision-fuer-uebernommenen-leiharbeiter-13985.html (Achtung: evt. gibt es mittlerweile eine andere Rechtsprechung!)

An deiner Stelle würde ich den Text ausdrucken und damit zu Deinem "Übernahme-Chef" gehen. Ich denke er kann was regeln oder sich zu mindestens bei seinem Rechtsberater informieren.

Vermutlich, wenn Du kurze Zeit für eine andere ZAF arbeitest, dann könntest Du ablösefrei "übernommen" werden. Zeitarbeitsfirmen nehmen jeden der sich ein bisschen dumm anstellt (weil "Dumme" übers Ohr hauen ist problemloser). Und am Anfang beträgt die Kündigungsfrist lt. Tarifvertrag sowieso nur 1 oder 2 Tage, somit wärst Du schnell wieder raus.

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Zeitarbeitsfirma betrügt mich um Geld? Was tun?

Hallo,

ich arbeite seit mittlerweile paar Wochen bei einer Zeitarbeits/Leiharbeitsfirma und was sich dort abspielt ist Horror. Aber was mich zurzeit am meisten aufregt ist folgendes:

Mein Chef meinte für meinen eingesetzten Betrieb wo ich "stationiert" bin wäre ein Staplerführerschein nicht schlecht und dass er mich für so einen Schein einträgt. Dieser würde Samstags ( in meiner Freizeit) gemacht werden und die Firma ( also die Leiharbeitsfirma, mein Chef) übernehmen die kosten. Da ich im Schichtdienst arbeite und meine Nachtschicht erst Samstagsmorgens um war hatte ich natürlich keine sonderliche Lust auf diesen Schein und ihm dies auch gesagt. Er meinte ich müsste dortin... Bin dahin und hab den Schein bestanden. Jetzt hab ich gemerkt dass mir 100 Euro zuwenig überwiesen wurden. Als ich nachfragte meinte er dass dies die Kosten für meinen Staplerschein waren.... Ich meinte dann dass es so nicht abgemacht war und ich sicherlich nicht für einen Staplerschein bezahlen würden denn ich garnicht wollte bzw in meiner Zukunft brauchen werde da ich wieder in meinen alten Beruf zurück will. hat ihn nicht sonderlich interessiert und er meinte zu mir er hätte nie gesagt dass er ihn bezahlt und es freiwillig gewesen wäre.... Hab mitterweile von den anderen 5 Kollegen erfahren die dabei waren bei diesem Staplerschein dass er diese Aktion auch mit ihnen abgezogen hat.

Klar manche mögen sich denken "Was regt der sich über 100 Euro auf" Aber ich bekomme nur 8,19 die Stunde...da sind 100 Euro viel Geld für mich. Gibt es irgendwie ne Chance an mein Geld zukommen?

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Gibt es irgendwie ne Chance an mein Geld zukommen?

Natürlich.

Was ich persönlich machen würde:

  1. So schnell wie möglich die ZAF schriftlich(!) unter Fristsetzung auffordern, die 100€ zu bezahlen.

  2. Von der "Staplerfahrer-Schule" eine Kopie der Anmeldung besorgen.

  3. Den Vorgesetzten im Kundenunternehmen über den Vorfall informieren und um Unterstützung bitten. (Mehr dazu weiter unten.)

  4. Sollte die ZAF nicht reagieren: Mit den Unterlagen (Schulung-Anmeldung, Name der fünf Kollegen, Arbeitsvertrag, schriftliche Einsatzbeschreibung usw.) zum Arbeitsgericht und Klage einreichen. Das ist leichter als gedacht. (Mehr dazu weiter unten.) Außerdem ggf. Öffentlichkeit informieren.

  5. Einen Beschwerdebrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin senden mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Aufsichtsbehörde. (Mehr dazu weiter unten.)

  6. Die Arbeitsagentur informieren und dort als "Arbeit suchend" melden.

  7. Gemeinsam ist man stärker: Die anderen fünf Kollegen ermutigen, genauso zu handeln.

Ich lasse mich nicht gerne verarschen, deshalb diese (auf den ersten Blick) radikale Vorgehensweise, mit der Kollegen und ich gute Erfahrungen gemacht haben. Den Worten der ZAF-Vorgesetzten traue ich nicht mehr. Da gehe ich lieber direkt in die Offensive. Das schont Nerven und macht weniger Arbeit. In Deinem Fall wären das zwei, drei Briefe und ein sowieso nötiger Gang zur Arbeitsagentur und ggf. auch zum Arbeitsgericht.

Noch etwas zu den oben aufgeführten Punkten:

Den Vorgesetzten im Kundenunternehmen über den Vorfall informieren und um Unterstützung bitten.

Ein Anruf vom Entleiher (Vorgesetzter, Vorarbeiter) bei der ZAF wirkt sehr oft Wunder. Der Entleiher hat kein Interesse mit einem dubiosen Unternehmen in Verbindung gebracht zu werden und die ZAF will keinen Kunden verlieren.

Sollte die ZAF nicht reagieren: Mit allen Unterlagen (Schulung-Anmeldung, Name der fünf Kollegen, Arbeitsvertrag, schriftliche Einsatzbeschreibung usw.) zum Arbeitsgericht und Klage einreichen. Das ist leichter als gedacht.

Für den Gang zum Arbeitsgericht braucht man keinen Rechtsanwalt. Die Klageschrift wird dort i.d.R. kostenlos von einem Rechtspfleger erstellt. Meine Erfahrung ist: Über einen Gütetermin kommt es nicht hinaus, weil die ZAF schon vorher einlenkt. Gerichtskosten etc. wurden uns bisher nicht in Rechnung gestellt. Auf jeden Fall lernt man viel für die nächste ZAF.

Einen Beschwerdebrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin senden mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Aus eigener Erfahrung: Mit einer Beschwerde an die oberste(!) Behörde kann man sicher sein, dass nichts unter den Tisch gekehrt wird. Die Beschwerde wird zu 100% an die richtige Stelle weitergeleitet und man wird zu über den Vorgang informiert.

Die postalische Adresse findest Du hier https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html unter "Weitere Kontaktmöglichkeiten".

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Hallo Tebartz,

Kann man davon ausgehen, dass diese Anzeichen für eine Arbeitnehmerüberlassung sprechen?

Meiner Meinung nach handelt es sich hier ganz klar um Arbeitnehmerüberlassung.

Hätte ich die Möglichkeit, mich in das Unternehmen einzuklagen?

Ich denke schon, dass die Möglichkeit besteht. Schau zum Beispiel hier auf der Seite der Gewerkschaft FAU: http://www.fau.org/artikel/art_130905-224858

Zitat:

"Heute wurde vor dem Arbeitsgericht Berlin einer Klage eines Kollegen auf Festanstellung durch die Heinrich-Böll-Stiftung statt gegeben. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei dem Outsourcing-Modell der Heinrich-Böll-Stiftung nicht um einen Dienst- oder Werkvertrag handele, sondern um Leiharbeit, zu der jedoch die notwendige Erlaubnis fehlte. [...] Der betroffene Kollege ist nun rückwirkend seit 2011 Angestellter der Heinrich-Böll-Stiftung und wird die Lohndifferenz für die letzten Jahre nachfordern. [...]"

Genaues kann Dir eigentlich nur ein Arbeitsrecht-Experte - unter Sichtung aller Unterlagen - sagen. Möglicherweise interessiert sich auch der Zoll für Deinen Fall, wegen illegaler AÜG.

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Kommst Du Dir nicht ein bisschen veräppelt vor?


In der Stellenanzeige steht:

"Wir bieten [...] Attraktive Entlohnung & Sozialleistungen [...]"

Du schreibst:

"Von sich aus erwähnte die Dame direkt, dass die Bezahlung leider nur nach Tarifvertrag erfolge, dieser Bruttolohn liegt bei ca. 8,70€/Stunde. Laut Gespräch wäre da kein Spielraum diesbezüglich."

Aja... Aus einer "attraktiven Entlohnung" wird auf einmal eine "Bezahlung leider nur nach Tarifvertrag".


In der Stellenanzeige unter "Ihr Profil" steht:

"[...]

Ausbildung(en):

  • Kaufmann/-frau - Bürokommunikation, Bürokaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau

Fähigkeit(en):

  • Büro- und Verwaltungsarbeiten: Erweiterte Kenntnisse

  • Kundenberatung, -betreuung: Grundkenntnisse

  • Korrespondenz: Grundkenntnisse

  • Sachbearbeitung: Grundkenntnisse

  • Tabellenkalkulation Excel (MS Office): Erweiterte Kenntnisse

  • Textverarbeitung Word (MS Office): Erweiterte Kenntnisse

  • E-Mail-Programm Outlook (MS Office): Erweiterte Kenntnisse

[...]"

Du schreibst:

"[...] dieser Bruttolohn liegt bei ca. 8,70€/Stunde [...]"

Lt. IGZ-Tarifvertrag entspricht 8,74€ Entgeltgruppe 2 (Westdeutschland). Warum wird eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, aber nur nach einer Entgeltgruppe bezahlt, die keine Berufsausbildung voraussetzt?


In der Stellenanzeige steht:

"[...] Deshalb garantieren wir unseren Mitarbeitern eine persönliche Betreuung [...]"

Meine eigene Erfahrung:

Ja, es gab eine persönliche Betreuung: Sehr oft nach Feierabend durfte ich zur Personaldisponentin in die ZA-Niederlassung fahren - unentgeltlich!


In der Stellenanzeige steht:

"Deshalb garantieren wir unseren Mitarbeitern [...] kurze Arbeitswege"

Du schreibst:

"[...] und dann knapp 30km statt 6 km zur Arbeit habe [...]"

Glaubst Du, dass 30km kurze Arbeitswege sind?


Ich frage Dich noch einmal: Kommst Du Dir nicht ein bisschen veräppelt vor?

Was haltet ihr davon ...

Bitte informiere Dich vorher über Zeitarbeit!

In der Zeitarbeit ist man seinen Job schneller los als man denkt. Lt. IGZ-Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist zu Beginn nur zwei Tage!

Das Interessante daran wäre für mich das Unternehmen und der Arbeitsbereich ...

Das ist Zeitarbeit, d.h. Du bist möglicherweise nur als Urlaubs- oder Krankenvertretung in diesem Unternehmen tätig. Und was kommt danach? Oftmals die Kündigung oder Du wirst vielleicht woanders als Helfer eingesetzt, z.B. als Fließbandarbeiter oder Verpacker. Lt. IGZ-Tarifvertrag und Arbeitsvertrag ist dies möglich und mit EG 2 sogar sehr wahrscheinlich.

IGZ-Tarifvertrag "Entgeltrahmentarifvertrag" § 2 Eingruppierungsgrundsätze:

"[...] 2.3. Übt der Arbeitnehmer vorübergehend auf Veranlassung des Arbeitgebers bis zu sechs Wochen (vgl. PN 5) eine geringwertigere Tätigkeit aus, so hat er Anspruch auf die Bezahlung in seiner Stammentgeltgruppe. Wird dem Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes eine Tätigkeit angeboten, die seiner Stammentgeltgruppe entspricht und lehnt er diese ab, wird nach sechs Wochen die Entlohnung der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit angepasst. Wird dem Arbeitnehmer eine solche Tätigkeit nicht angeboten, bleibt es bei der Entlohnung in der Stammentgeltgruppe. Wird der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum als sechs Wochen den Anforderungen seiner Stammentgeltgruppe nicht gerecht, so kann auf Verlangen des Arbeitgebers eine neue Eingruppierung erfolgen."

Bitte sei nicht verrückt. Du bist ungekündigt und hast die besten Voraussetzungen um Dich auf einen richtigen und gut bezahlten Job zu bewerben. Nach der Zeitarbeit ist das nicht mehr der Fall. Nicht umsonst sagt man, dass Zeitarbeit der Einstieg in die Armut ist.

Hier kannst Du Dir den IGZ-Tarifvertrag herunterlanden: http://www.igmetall-zoom.de/PDF/iGZ.pdf Da stehen u.a. die Entgeltgruppen und Kündigungsfristen drin.

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Merkst Du nicht, dass wir von den dt. Politikern und vor allem von den DGB-Gewerkschaften für blöd erklärt werden? Denn...

die SPD, Grüne und Linken haben im Bundesrat ein Gesetz eingebracht, dass den Zeitarbeitsfirmen verbietet den Menschen die Hälfte vom Lohn bzw. Gehalt weg zu nehmen.

Für Equal Pay ("gleicher Lohn für gleiche Arbeit") braucht man "kein neues Gesetz", es ist schon gesetzlich verankert! Und zwar im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Folgend ein paar Zitate aus Wikipedia (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)


"[...] Zu Gunsten der Leiharbeitnehmer wurde der so genannte Gleichstellungsgrundsatz im Gesetz verankert. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche (sog. equal pay und equal treatment). [...]"


Das eigentliche Problem sind die Tarifverträge, die der DGB mit Unterstützung der DGB-Gewerkschaften wie IG Metall, Verdi und Co. abgeschlossen hat. Denn weiter heißt es:


"[...] Ein Tarifvertrag kann jedoch abweichende Regelungen zulassen, wovon bereits Gebrauch gemacht worden ist [...]"


Fast jede Zeitarbeitsfirma wendet einen der beiden DGB-Tarifverträge an, zwecks Lohndrückerei um bis zu 50%.

Lohndumping und Verarschung dank DGB-Gewerkschaften. Beispielsweise die IG Metall fordert medienwirksam "gleicher Lohn für gleiche Arbeit", hat aber mit dazu beigetragen, dieses außer Kraft zu setzen. Wollen die alle Zeitarbeiter für Volltrottel verkaufen?

Hierzu was interessant: http://leiharbeit-abschaffen.de/index.php?we_objectID=66

die SPD, Grüne und Linken haben im Bundesrat ein Gesetz eingebracht,

Bitte nicht vergessen: Es ist Wahlkampf!

Und warum sollte man noch der SPD und den Grünen vertrauen?

Wieder Wikipedia:


"Das AÜG wurde durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz I“) in wesentlichen Punkten mit Wirkung zum 1. Januar 2003 geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden aufgehoben. [...]"


Das Befristungs-, Synchronisations-, Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer war zum Schutze der Zeitarbeiter gedacht. Und diese Schutzmaßnahmen wurden durch SPD und Grüne gestrichen! Außerdem haben wir diesen Parteien Hartz IV zu verdanken.

Die asozialsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland wurden von der angeblich sozialen Partei SPD eingeführt. Die SPD steht für millionenfache Neu-Armut, Lohndrückerei und der größten Wählerverarschung der BRD. Willst Du so einer Partei noch vertrauen?

Da die Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen vermutlich wollen, dass die Menschen weiterhin für wenig Geld arbeiten, würde ich gerne von euch wissen wie sie dann in Zukunft vorgehen werden um die Löhne und Gehälter zu drücken ?

Google mal unter Werkvertrag. Beispielsweise mit den Suchbegriffen "Werkvertrag + Fleischindustrie". Mit dem Werkvertrag wird bereits seit Jahren extremster Lohndumping betrieben - auf Kosten der Steuerzahler und mit Wissen aller regierenden Parteien (auch auf kommunaler Ebene).

Ein paar interessante Links dazu gebe ich Dir im Kommentar.

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Natürlich gibt es überall schwarze Schafe aber ich will mich nicht bei einer Zeitarbeitsfirma Bewerben weil es in meinen augen Sklaverei der Neuzeit ist.

Da bist Du nicht der einzige der so denkt. Schau mal hier: http://www.elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/ Das ist eine sehr kompetente Gemeinschaft, insbesondere zum Thema Zeitarbeit und (Pflicht-)Bewerbung.

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Zeitarbeit Kündigen? Betriebwechsel?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe letzte Woche am 06.09.2013 einen Vertrag abgeschlossen mit der Zeitarbeit Firma. Und diese Woche am Montag habe ich angefangen mit Elektrohelfer. Heute habe ich wo anderst einen Betrieb gefunden der mich übernehmen will. Und jetzt war ich heute bei der Zeitarbeit Firma dort und hab dort gesagt das ich einen anderen Betrieb gefunden habe und hab gesagt das ich morgen nicht mehr komme. Sie hat gesagt du arbeitest morgen und übermorgen dann kannst du am Montag fristlos kündigen und wo anderst arbeiten gehen, wenn du nicht mehr kommst bekommst du einen Vertragsstrafe. Dann bin ich Rausgegangen und hab mir das überlegt und habe zu ihm gesagt das ich dann morgen und übermorgen kommen werde, sie hat gesagt du brauchst nicht mehr zu kommen wir haben einen anderen eingestellt (so schnell) und dann hat Sie gesagt du bekommst einen Vertragsstrafe kannst gehen verlass die Gebäude und geh nach Hause.

  • Ich habe noch keine Kündigung geschrieben (sie hat gesagt schreibe eine fristlose Kündigung und du bekommst eine Vertragsstrafe, aber die Kündigung habe ich noch nicht geschrieben)

  • Die haben mir auch keine Kündigungsbestätigung gegeben, eine bestätigung das ich nicht mehr kommen soll.

  • Ich bin als Elektrohelfer diese woche geteilt aber der Arbeit wird morgen fertig sein.

  • Die haben von mir nur das Sozialversicherungsnummer, keine Identifikationsnr. weder noch keine Mitgliedsbescheinigung AOK,

auch keine Lohnsteuerkarte.

Meine Frage ist, was kann ich tun das ich keine Vertragsstrafe bekomme? Soll ich mich Krankschreiben, oder was soll ich denn jetzt machen?

Könnt ihr mir helfen bitte!

Mit freundlichen Grüßen Ethem

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Hallo Ethem36,

schau mal bitte in Deinen Arbeitsvertrag. Dort wird Bezug genommen auf einen der beiden skandalösen DGB-Tarifverträge - entweder auf den IGZ oder den BZA (BZA ist jetzt BAP). Höchst wahrscheinlich sind auch die Kündigungsfristen extra aufgelistet.

  • Beim IGZ beträgt die Kündigungsfrist in den ersten zwei Wochen 2 Tage.

  • Beim BZA (BAP) ist es i.d.R. nur 1 Tag während der ersten zwei Wochen.

Also lasse Dich nicht verarschen und kündige ganz normal fristgerecht!

Am besten mache eine Kopie des Kündigungsschreibens und lasse die Kündigung von einem Freund abgeben oder einwerfen. Auf der Kopie kann Dein Freund das Einwurf-/Abgabedatum notieren und unterschreiben. Somit hast Du was in der Hand bei Streitigkeiten.

Wichtig:

Melde Dich täglich (am besten mehrmals) nachweisbar bei Deiner Zeitarbeitsfirma. Idealerweise unter Zeugen persönlich oder telefonisch!

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Und um Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen - ;) - ich will sehr wohl arbeiten - bloß dabei nicht mehr aufs Amt angewiesen sein

Es ist Dein gutes Recht in Würde zu arbeiten. Bei Zeitarbeitsfirmen ist das nicht der Fall. Leider vergessen viele, dass die eigentlichen Ausbeuter des Sozialstaates die Unternehmen sind, die Armutslöhne zahlen. Richtig asozial finde ich, dass gerade die Zeitarbeitsfirmen sich wie Götter aufspielen mit Sprüchen: "Wir bringen Menschen in Arbeit" oder "Zeitarbeit ist ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt" die allesamt widerlegt wurden. Dieser Zynismus auf Kosten der Ärmsten erinnert mich an die dunkelste Geschichte Deutschlands...

Vielleicht kennt jemand gute Tipps, damit die Stelle nicht klappt?

Diese Frage wird öfters gestellt. Schau z.B. mal hier http://www.gutefrage.net/frage/kennt-jemand-gute-strategien-gegen-zeitarbeitsfirmen-leiharbeitsfirmen oder ...

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Aus meiner Erfahrung schreibe ich, dass es keine gute Zeitarbeitsfirma gibt.

Frage besser: Bei welcher Zeitarbeitsfirma wird man am wenigsten übers Ohr gehauen?

Bevor Du bei einer Zeitarbeitsfirma anfängst, rate ich Dir:

  • Informiere Dich über die Arbeitsweise der Zeitarbeitsfirmen, z.B. bei Youtube: http://www.youtube.com/watch?v=LpHTkdHex0U Die Videos mit deaktivierter Kommentarfunktion braucht man nicht beachten. Das sind i.d.R. Propaganda-Videos der Zeitarbeitsbranche.

  • Lese vorab das Merkblatt für Leiharbeitnehmer. (Link im Kommentar)

  • Mache Dich mit den beiden Zeitarbeit-Tarifverträgen vertraut. (Link im Kommentar)

  • Stelle Dir ein Fragekatalog für Vorstellungsgespräche zusammen. Beispiele findest Du hier auf GF oder im ELO-Forum. (Link im Kommentar)

  • Unterhalte Dich mit Ex-Zeitarbeiter und lerne die asozialen Methoden dieser Firmen kennen.

  • Mache Dich mit Arbeitsrecht vertraut und schließe vor Arbeitsaufnahme eine gute Arbeitsrechtsschutz-Versicherung ab.

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Stehen mir die 10% dennoch zu, obwohl ich den Betrieb gewechselt habe? Oder muss ich von vorne anfangen und erst wieder 6 Wochen arbeiten? :(

Möglicherweise gar nichts von beiden. So wie ich es aus Deiner Frage herauslese, hast Du unter Umständen gesetzlichen Anspruch auf gleiche Bezahlung (und gleichen Urlaubsanspruch usw.) wie Deine festangestellten Kollegen.

Schau mal bitte in das aktuelle Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer von Juli 2013: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-fuer-Leiharbeitnehmer.pdf

Unter Punkt B.2 (letzter Absatz) steht:


"Anders verhält es sich, wenn Sie einem Entleiher überlassen werden, bei dem Sie schon einmal gearbeitet haben, und zwar in den letzten sechs Monaten, bevor Sie der Verleiher dem Entleiher überlassen hat. Dies trifft auch auf einen Entleiher zu, der mit diesem Entleiher einen Konzern bildet. In diesen Fällen hat Ihr Verleiher den Gleichstellungsgrundsatz sicherzustellen."


Du solltest Dich mal beraten lassen, z.B. bei der Zeitarbeit-Hotline (Link im Kommentar).

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Ich kenne viele Forenbeiträge mit Zeitarbeit-Arbeitsverträge zum Download. Dabei sehe ich persönlich nichts unrechtmäßiges. Sogar große Verlage wie z.B. Focus publizieren ZA-Arbeitsverträge: http://www.focus.de/fotos/ein-arbeitsvertrag-der-zeitarbeitsfirma-avance_mid_403883.html

Wie jedoch die genaue Rechtslage aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Da solltest Du besser mal in einem Rechtsforum nachfragen, wie z.B. hier: (Link im Kommentar)

Willst Du das auf Deiner eigenen Homepage veröffentlichen oder in einem Forum?

Ich kann mir vorstellen, dass Forenbetreiber wie z.B. von chefduzen.de oder elo-forum.net sich in solchen Sachen sehr gut auskennen. Solltest Du da Deinen Beitrag veröffentlichen, kann man vorher mal anfragen ob so etwas rechtlich ist und geduldet wird.

Warum darf ich über Firmen positive Erfahrungen weitergeben und negative muss ich verheimlichen? Das passt nicht zusammen. Reine Erfahrungen gehören zur Meinungsfreiheit?! Ich habe das ganze jetzt mal geschrieben, ohne Inhalte, ohne Zitate, keine Wertung, reines Geschehen ohne Details. Da kann eigentlich keiner was sagen?

Negative Erfahrungen braucht man nicht verheimlichen. Schau z.B. auf ciao.de (Link im Kommentar). Es ist Dein gutes Recht die Firma zu nennen und ehrlich(!) über Deine Erfahrung zu berichten!

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Schau mal hier: http://www.noz.de/lokales/70361799/osnabrueck-leiharbeiter-siegt-vor-arbeitsgericht

Ein Auszug:

"Es ist ein Urteil, über das in der Leiharbeitsbranche diskutiert werden wird: Ein Leiharbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Fahrten zwischen dessen Betriebssitz und dem Einsatzbetrieb. Dies hat das Arbeitsgericht Osnabrück laut Mitteilung jetzt entschieden und somit einem Mann aus Hilter recht gegeben. [...]"


Ich hatte hier (Link folgt im Kommentar) auf die Verdi PDF-Datei "Kommentierung Tarifverträge Zeitarbeit" verwiesen. Schau mal auf Seite 23 und 24 unter Punkt 3.2.8 Aufwendungsersatz/Auslöse.

Ein paar Zitate:

"Verpflegungsmehraufwand gilt steuerlich als Reisekosten, die der Arbeitgeber erstatten kann, aber nicht muss. (Unbedingt Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen!)"

"Fahrtkosten gelten steuerlich als „Reisekosten“, die der Arbeitgeber in angemessenem Umfang erstatten muss."

"Wird eine Fahrgemeinschaft eingerichtet, so erhält der Fahrer sein Geld vom Arbeitgeber. Wer als Beifahrer mitfährt zahlt nichts und bekommt nichts."

"Bitte merken: Entstehen dem Leiharbeitnehmer Fahrtkosten, so hat er einen Anspruch auf angemessene Erstattung."


zurzeit fahre ich mit einer fahrgemeinschaftt die von der ZAF angagiert wurde. kosten betragen 8 € die mir abgezogen werden... muss die ZAF diese nicht eigentlich übernehmen.

Ich persönlich würde mir alles zurückerstatten lassen, notfalls per Arbeitsgericht. Meine Erfahrung ist, dass Zeitarbeitsfirmen es meistens gar nicht so weit kommen lassen und schon vorher einlenken.

Möglicher Grund: Gerichtsverhandlung bzw. Gütetermin sind öffentlich und somit meistens keine gute Werbung für die ZAF. Insbesondere wenn "engagierte Personen" als Zuschauer anwesend sind ...

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Schau mal hier: http://www.wirtschafteinfach.de/kosten-leiharbeiter/ (Die Kosten für einen Leiharbeiter)

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Hallo wollefix,

lese Dir mal diese Broschüre durch: http://www.hundertprozentich.de/images/stories/einhundertprozentich/tarifvertraege/tv_leiharbeit_bza_igz_kommentierung.pdf

Ich glaube, dort wirst Du Antworten auf viele Deiner Fragen zur Zeitarbeit finden.

habe ma iwo gelesen das die zeitarbeitsfirma, also der arbeitgeber, mir meinen lohn zahlen muss, wenn er keine arbeit für mich hat. ist daas so richtig ? falls ja wo steht das genau ?

Schau mal auf Seite 31 unter Punkt 3.2.39 "Nichteinsatz/Garantielohn".

Wichtig!

Ich will hier keine Werbung für Ver.di machen. Diese DGB-Gewerkschaft hat mit dazu beigetragen, dass Zeitarbeiter keinen(!!!) "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" erhalten. Ein Link dazu im Kommentar.

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hallo, so ich bin demnäst durch eine zeitarbeitsfirma beschäftigt als leiharbeiterin

Mein Beileid

von wohnung zum arbeitsort, täglich einfache fahrt ca. 44 km

Und wie weit ist es von Deiner Wohnung bis zur Zeitarbeitsfirma?

Wenn die Zeitarbeitsfirma irgendwo dazwischen liegt, würde ich persönlich Verpflegungsmehraufwand nehmen und versuchen die Fahrtkosten nachträglich einzufordern bzw. einzuklagen. Schau mal hier: http://www.noz.de/lokales/70361799/osnabrueck-leiharbeiter-siegt-vor-arbeitsgericht

Mal so nebenbei:

Du fährst täglich 88km. Wie viel verdienst Du bei der ZAF? Wenn Du die Fahrtkosten selber bezahlst, lohnt es sich dann überhaupt noch da zu arbeiten? Rechne nicht nur mit dem Benzinpreis, sondern auf mit Verschleiß, kürzere Inspektionsintervalle usw.

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Das ist schon ziemlich asozial. Du gehst arbeiten für lau und der Steuerzahler bzw. die Sozialgemeinschaft bezahlt.

Mal zwei Fragen:

  1. Musst Du einen Stundenzettel ausfüllen? (Ich frage mich, ob die ZAF dem Entleiher Deine Arbeit in Rechnung stellt ...)

  2. Ist das eine Arbeit in Deinem Fachbereich oder bloß eine Helferstelle? Bzw.: Solltest Du tatsächlich den Job bekommen, wie wird man Dich eingruppieren? Als Fachkraft mit E4 oder als Produktionshelfer mit E1 (Ost: 7,50€ bzw. West: 8,19€)?

Zur 2. Frage:

  • Man sagt, dass ein Tag (allerhöchsten zwei Tage) Probearbeiten ausreichen, um die fachlichen und handwerklichen Kenntnisse eines Bewerbers festzustellen. Sollte es sich hier um eine Stelle in Deinem Fachbereich handeln, dann heißt dass für mich, dass

    • entweder der Chef oder Vorarbeiter ein fachlicher Volltrottel ist, oder

    • die einfach nur einen Idioten suchen der zum Null-Tarif arbeitet.

  • Sollte es sich jedoch nur um eine Helferstelle (E1) handeln, dann frage ich mich, was dass mit dem Probearbeiten überhaupt soll. Da ist so gar ein Tag zuviel! Entgeltgruppe 1 heißt im IGZ- und BZA-Tarifvertrag "Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern oder Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern". Sprich: Ein Probearbeiten von einer Stunde reicht hier völlig aus!

Ich vermute, dass Du ganz übel abgezockt wirst.

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