Kommst Du Dir nicht ein bisschen veräppelt vor?
In der Stellenanzeige steht:
"Wir bieten [...] Attraktive Entlohnung & Sozialleistungen [...]"
Du schreibst:
"Von sich aus erwähnte die Dame direkt, dass die Bezahlung leider nur nach Tarifvertrag erfolge, dieser Bruttolohn liegt bei ca. 8,70€/Stunde. Laut Gespräch wäre da kein Spielraum diesbezüglich."
Aja... Aus einer "attraktiven Entlohnung" wird auf einmal eine "Bezahlung leider nur nach Tarifvertrag".
In der Stellenanzeige unter "Ihr Profil" steht:
"[...]
Ausbildung(en):
- Kaufmann/-frau - Bürokommunikation, Bürokaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau
Fähigkeit(en):
Büro- und Verwaltungsarbeiten: Erweiterte Kenntnisse
Kundenberatung, -betreuung: Grundkenntnisse
Korrespondenz: Grundkenntnisse
Sachbearbeitung: Grundkenntnisse
Tabellenkalkulation Excel (MS Office): Erweiterte Kenntnisse
Textverarbeitung Word (MS Office): Erweiterte Kenntnisse
E-Mail-Programm Outlook (MS Office): Erweiterte Kenntnisse
[...]"
Du schreibst:
"[...] dieser Bruttolohn liegt bei ca. 8,70€/Stunde [...]"
Lt. IGZ-Tarifvertrag entspricht 8,74€ Entgeltgruppe 2 (Westdeutschland). Warum wird eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, aber nur nach einer Entgeltgruppe bezahlt, die keine Berufsausbildung voraussetzt?
In der Stellenanzeige steht:
"[...] Deshalb garantieren wir unseren Mitarbeitern eine persönliche Betreuung [...]"
Meine eigene Erfahrung:
Ja, es gab eine persönliche Betreuung: Sehr oft nach Feierabend durfte ich zur Personaldisponentin in die ZA-Niederlassung fahren - unentgeltlich!
In der Stellenanzeige steht:
"Deshalb garantieren wir unseren Mitarbeitern [...] kurze Arbeitswege"
Du schreibst:
"[...] und dann knapp 30km statt 6 km zur Arbeit habe [...]"
Glaubst Du, dass 30km kurze Arbeitswege sind?
Ich frage Dich noch einmal: Kommst Du Dir nicht ein bisschen veräppelt vor?
Was haltet ihr davon ...
Bitte informiere Dich vorher über Zeitarbeit!
In der Zeitarbeit ist man seinen Job schneller los als man denkt. Lt. IGZ-Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist zu Beginn nur zwei Tage!
Das Interessante daran wäre für mich das Unternehmen und der Arbeitsbereich ...
Das ist Zeitarbeit, d.h. Du bist möglicherweise nur als Urlaubs- oder Krankenvertretung in diesem Unternehmen tätig. Und was kommt danach? Oftmals die Kündigung oder Du wirst vielleicht woanders als Helfer eingesetzt, z.B. als Fließbandarbeiter oder Verpacker. Lt. IGZ-Tarifvertrag und Arbeitsvertrag ist dies möglich und mit EG 2 sogar sehr wahrscheinlich.
IGZ-Tarifvertrag "Entgeltrahmentarifvertrag" § 2 Eingruppierungsgrundsätze:
"[...] 2.3. Übt der Arbeitnehmer vorübergehend auf Veranlassung des Arbeitgebers bis
zu sechs Wochen (vgl. PN 5) eine geringwertigere Tätigkeit aus, so hat er Anspruch
auf die Bezahlung in seiner Stammentgeltgruppe. Wird dem Arbeitnehmer innerhalb
dieses Zeitraumes eine Tätigkeit angeboten, die seiner Stammentgeltgruppe
entspricht und lehnt er diese ab, wird nach sechs Wochen die Entlohnung der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit angepasst. Wird dem Arbeitnehmer eine solche
Tätigkeit nicht angeboten, bleibt es bei der Entlohnung in der Stammentgeltgruppe. Wird der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum als sechs Wochen den Anforderungen seiner Stammentgeltgruppe nicht gerecht, so kann auf Verlangen des Arbeitgebers eine neue Eingruppierung erfolgen."
Bitte sei nicht verrückt. Du bist ungekündigt und hast die besten Voraussetzungen um Dich auf einen richtigen und gut bezahlten Job zu bewerben. Nach der Zeitarbeit ist das nicht mehr der Fall. Nicht umsonst sagt man, dass Zeitarbeit der Einstieg in die Armut ist.
Hier kannst Du Dir den IGZ-Tarifvertrag herunterlanden: http://www.igmetall-zoom.de/PDF/iGZ.pdf Da stehen u.a. die Entgeltgruppen und Kündigungsfristen drin.