... Wenn ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma bewerbe und genommen werde, bekomme ich ja einen Tariflich ausgehandelten Lohn. ...
Ohne Tarifvertrag gilt die gesetzliche Regelung, d.h. Equal Treatment/Equal Payment für alle Zeitarbeiter. Da der DGB (mit Hilfe aller DGB-Einzelgewerkschaften) durch sein Handeln die Zeitarbeiterlöhne um bis zu 50% gesenkt hat, ist offensichtlich, dass der DGB die Arbeitgeber-Seite vertritt und nicht die Interessen der Zeitarbeitnehmer. Deshalb kann man meiner Meinung nach nicht von "ausgehandelten Tarifvertrag" sprechen. Vermutlich wäre "gekauft" richtiger...
Im Wikipedia unter "Arbeitnehmerüberlassung" steht:
(...) Der Verleiher ist nach § 9 Nr. 2 AÜG grundsätzlich verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren, wie sie im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gelten (so genanntes Equal Treatment/Equal Payment). Dies bezieht sich auch auf Sondervergütungen, Jahreszahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) sowie Zuschläge für Schicht- und Mehrarbeit. Zur Durchsetzung seiner Rechte kann der Leiharbeitnehmer von dem Entleiher Auskunft über die bei ihm geltenden Arbeitsbedingungen der vergleichbaren Arbeitnehmer verlangen.
Der Grundsatz des Equal Treatment kann aber durch einen Tarifvertrag abbedungen werden, wovon in Deutschland in der gesamten Zeitarbeitsbranche Gebrauch gemacht worden ist. Die schlechtere Behandlung und Vergütung der Leiharbeitnehmer ist somit zum Regelfall geworden. Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. (...)
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerüberlassung
(das nur nebenbei)
Aber nirgendwo steht, was in den Zeiten passiert in denen ich nicht "verliehen" werde. Bekomme ich dann nichts?
In der verleihfreien Zeit musst Du mit folgenden rechnen:
Möglicherweise erhältst Du die Kündigung und wirst wieder eingestellt, wenn Arbeit da ist. (Die SPD hat diese Vorgehensweise legalisiert.)
Dein Arbeitszeitkonto wird geplündert. (Das ist zwar nicht zulässig, aber gängige Praxis.)
Du wirst genötigt, Urlaub zu nehmen.
Hallo Wolkenfrosch,
das Video wird Dir sicherlich weiterhelfen. Dazu empfehle ich Dir auch die Antwort von feyarra hier: http://www.gutefrage.net/frage/ueberstunden---gleitzeitkonto---ist-das-rechtens
Ein Zitat:
So, dann antworte ich einmal als Personaldisponentin von Randstad (...)
Aber zum eigentlichen Thema: bei Randstad sagt man wirklich gerne, dass man einen Puffer auf dem Zeitkonto ansammeln sollte. Das ist nirgends verankert und hängt von der betreffenden Niederlassung ab. Der Hintergrund ist der, dass diese Stunden dann in einer einsatzfreien Zeit ausbezahlt werden, das hat den Vorteil, dass man bezahlt wird, auch wenn man nicht in einem Einsatz ist, sprich nicht arbeitet. Es gibt genug Zeitarbeitsfirmen, die diese Zeit NICHT bezahlen, also hat Randstad da einen guten Mittelweg gefunden denke ich. (...)
Bei verleihfreier Zeit werden lediglich Stunden vom Arbeitszeitkonto ausbezahlt. Das hat allerdings nichts mit Lohnfortzahlung zu tun!
http://www.youtube.com/watch?v=LpHTkdHex0U