Naja die Familie zerbricht daran, Einweisungen sind nur immer für kurze Zeiträume möglich, die Ärzte sagen, festhalten kann man sie nur bei Gefährdungslage.
Das ist auch gut so. Ein Psychiatrieaufenthalt soll ja schließlich keine Dauerlösung sein. Die Meisten Leute bleiben nur 4-6, oder vielleicht maximal 8-12 Wochen in einer Klinik. Ein Psychiatrieaufenthalt ist also immer nur für kurze Zeiträume gedacht, und eine Psychiatrie ist ja schließlich auch kein Wohnheim, sondern nur ein Krankenhaus das für Diagnostik, medikamentöse Einstellung, Untersuchung zuständig ist.
Falls man dauerhaft auf Hilfe angewiesen sein wird, sollte man in ein Wohnheim gehen, oder in eine Wohngruppe mit betreutem Wohnen ziehen. Es gibt auch ambulant betreutes Wohnen.
Ein Wohnheim wird oft nicht finanziert, nur in Härtefällen. Also ein Wohnheim ist eher was für Menschen, die eine Pflegestufe von mindestens 3 haben und somit auch eine Schwerbehinderung haben. Falls keine Pflegestufe vorliegt, weigern sich sowieso die Kassen, einen Platz in einem Wohnheim zu finanzieren. Meist müssen dann Angehörige bis zu 1800€ monatlich zahlen.
Ich würde also eher tippen, dass in o. g. Fall alles so gut ist, wie es derzeit ist. Betreuung ist ja schon vorhanden. Falls Einkaufen, Termine einhalten nicht möglich ist, wäre womöglich anbulant betreutes Wohnen ratsam. Da es aber wahrscheinlich sowieso keiner finanzieren möchte, wird es wohl so bleiben: Notfalls kann auch der Aufgabenkreis der Betreuung erweitert werden, sodass der Betreuer dann die Einkäufe erledigen muss. Auf Betreuung hat jeder Anspruch, und es muss auch vom Staat finanziert werden, wenn man selber kein Geld hat.
Die Ärzte und die Gesetz. Betreuung meinen, man könne den Kreislauf nicht durchbrechen, da nur abundzu selbst und fremdgefährdung besteht...
Wie schon oben geschrieben, wäre in dem Fall ein Psychiatrieaufenthalt keine Lösung.
Die Betreuung ist die geringste Instanz einer Unterstützung, auf die jeder Anspruch hat. Die Betreuung sollte sich um eine Wohnlösung (in dem Fall eigene Wohnung, wenn nicht schon vorhanden) und um Anträge in Ämtern kümmern.
Es wird wohl so sein, dass die Person Anspruch auf Hartz4 hat und das ist auch mit Auflagen verbunden. Seit einem Urteil im November 2019 sind maximal Sanktionen von 30% erlaubt. Im Zweifelsfall wäre das Sozialamt (erstmal befristet) zuständig.
Womöglich wäre die Person, um die es in der Frage geht auch dazu fähig, allein klarzukommen. Wenn es möglich ist, dass die Person sich selbst um nötige Anträge kümmert und wenn ansonsten alles so klappt, dann ist eine gesetzliche Betreuung nicht nötig.
Ich kenne zumindest schlimmere Fälle, wo keine gesetzliche Betreuung vorhanden ist. Eine Betreuung ist eher etwas für alte Leute, die nicht mehr allein klarkommen und keine Angehörigen einspringen möchten, oder für Jugendliche, die keine Unterstützung vom Elternhaus haben und noch nicht klarkommen.
Hat jemand fundiertes Wissen und Tipp's, was man tun kann, wie man helfen kann, wie man endlich diesen Kreislauf durchbricht....?
Wenn alles klappt: Wohnung vorhanden ist, Miete gezahlt wird, Termine in Ämtern eingehalten werden können, einkaufen möglich ist, dann gibt es in diesem Fall nichts zu tun. Die Betreuung wäre unnötig. Falls du die Person kennst, könntest du ihr zumindest helfen die Situation dann so aufrecht zu erhalten.