Hi,
die Norm des "242 BGB" (also die Treu und Glauben Norm) umschreibt eine Norm des Schuldrechts. Die sehr allgemein gehaltene Norm möchte eine Art "Fair Play" zwischen Parteien erreichen, die in schuldrechtlichen Beziehungen zueinander stehen. Das sind Verträge, aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse wie zB. sachenrechtliche Grunddienstbarkeiten. Sie kann Anspruch als auch von Amts wegen zu beachtende Einrede sein. D.h. ein Richter würde im Streitfall die Norm anwenden können, obwohl eine Partei sie gar nicht "sieht", also ihre Anwendung in dem Prozess nicht entsprechend beantragt.
§ 242 ist eine "Auffangnorm". Es geht insbesondere darum, dass vertraglich oder gesetzlich nicht immer alles ist zum letzten Detail zwischen den Parteien geregelt ist. Daher kann eine Partei die andere durch den "§ 242 BGB" zu rechtmäßigen Verhalten zwingen. Treu und Glauben hat viele Unterfälle, die man mal in einem BGB Kommentar sich anschauen sollte, um ein Gefühl dafür zu bekommen. Letztlich geht es bei § 242 immer darum, dass Parteien einen Vertrag oder eine gesetzliche Pflicht nicht unrechtmäßigerweise vereiteln dürfen.
Schwieriges Referat in meinen Augen, weil es ein sehr abstraktes Thema ist. Über § 242 BGB allein wurden ganze Bücher geschrieben. Die Leute werden beim Referat wahrscheinlich einpennen, selbst wenn sie Juristen sind.
VG Klaus