Bei LED sparst du da einiges und bekommst für den gleichen Stromverbrauch mehr als das Doppelte an Leistung. So ein Strahler hat dann schon schnell mehr als 15000 Lumen. Unter 100 Watt würde ich aber mit LED auch nicht arbeiten wollen (es sei denn, der garten hat vielleicht nur 10 m².

Hier ein Beispiel für einen Profifluter: http://mai-lux.de/images/prospez/kt-high-bay/HCY19581.pdf

Solche Strahler sind wasserfest und wetterbeständig. Aber ich glaube die verkaufen nicht an Privatleute.

VG Klaus

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Der andere Halter ist als Hundehalter verantwortlich. Der Anspruch dürfte sich aus der Tierhalterhaftpflicht ergeben (§ 833 S. 1 Var. 3 BGB (Tierhalter-eine Sache beschädigt).

Ein Klageformular für eine Geldforderung findet man bei formular1.de (dort: Klage durch eine Privatperson). Das meiste ist vorformuliert und hat den üblichen Aufbau. Es gibt auch hilfreiche Anmerkungen. So kann man auch ohne Anwalt eine kleinere Summe einklagen.

Hat mir damals auch sehr geholfen. VG Klaus

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Hi chrilli123,

bis 5000 Euro Streitwert kann man in Deutschland meist ohne Anwalt klagen (das macht auch Sinn, denn sonst sind die Kosten für einen Anwalt verhältnismäßig viel zu hoch).

Ich empfehle das Musterformular für eine Klage von Formular1.de. Darin sind die gebräuchlichen Anträge (Klageantrag Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils, Klage auf Verzugszinsen) enthalten. Im Anhang finden sich auch noch einige Erklärungen zum generellen Ablauf des Verfahrens. Da findet man sich gut zu Recht.

Mir hat es geholfen. VG Klaus

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Hallo Lani,

Klage kann grundsätzlich immer erhoben werden. Die Frage ist hier wohl eher, wann kaufrechtliche Ansprüche verjähren (und damit eine eingereichte Klage des Käufers unbegründet wäre). Im Kaufrecht ist das üblicherweise nach zwei Jahren der Fall (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Da hier wohl ein Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hat, gilt innerhalb von 6 Monaten auch noch eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers (letztlich wird ein Mangel vermutet, der Verbraucher ist also nicht in der Beweispflicht - 476 BGB).

VG Klaus

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Hi,

die Norm des "242 BGB" (also die Treu und Glauben Norm) umschreibt eine Norm des Schuldrechts. Die sehr allgemein gehaltene Norm möchte eine Art "Fair Play" zwischen Parteien erreichen, die in schuldrechtlichen Beziehungen zueinander stehen. Das sind Verträge, aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse wie zB. sachenrechtliche Grunddienstbarkeiten. Sie kann Anspruch als auch von Amts wegen zu beachtende Einrede sein. D.h. ein Richter würde im Streitfall die Norm anwenden können, obwohl eine Partei sie gar nicht "sieht", also ihre Anwendung in dem Prozess nicht entsprechend beantragt.

§ 242 ist eine "Auffangnorm". Es geht insbesondere darum, dass vertraglich oder gesetzlich nicht immer alles ist zum letzten Detail zwischen den Parteien geregelt ist. Daher kann eine Partei die andere durch den "§ 242 BGB" zu rechtmäßigen Verhalten zwingen. Treu und Glauben hat viele Unterfälle, die man mal in einem BGB Kommentar sich anschauen sollte, um ein Gefühl dafür zu bekommen. Letztlich geht es bei § 242 immer darum, dass Parteien einen Vertrag oder eine gesetzliche Pflicht nicht unrechtmäßigerweise vereiteln dürfen.

Schwieriges Referat in meinen Augen, weil es ein sehr abstraktes Thema ist. Über § 242 BGB allein wurden ganze Bücher geschrieben. Die Leute werden beim Referat wahrscheinlich einpennen, selbst wenn sie Juristen sind.

VG Klaus

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Hi Fabi,

das ist bei E14 Sockeln mit der Umrüstung auf LED ziemlich einfach - da muss nur ausgetauscht werden. Treiber oder sowas braucht man hier nicht, da es 230 V Betrieb ist.

Eine gute Seite ist leddiscount.de

Ich habe da auch bei den E14 - Kerzen und den G9ern zugeschlagen und bin soweit echt zufrieden. War auch nicht teuer.

LG Klaus

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Also ich hab auch bei G9 auf LED umgerüstet (waren IKEA Lampen) und bin ziemlich happy muss ich sagen. War der led discount da von dem der Franklin gesprochen hat. 1:11 würd ich aber nicht rechnen, eher so 1:7. Aber auch das sind ja schon über 80 % Ersparnis...

BG Klaus

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Hi Martin,

also in Baumärkten kaufst du halt alles doppelt so teuer. Ich find leddiscount.de ziemlich cool. Die verschicken schnell und die Preise und Qualität passen. BG Klaus

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Hallo Regenbogen2012, hallo Leute,

bis 5000 Euro Streitwert können vor dem Amtsgericht üblicherweise selbst eingeklagt werden ohne Anwalt. Zum Beispiel (wohl am häufigsten) bei Geldschulden. Ich hab mich gefragt, wie ich denn soetwas selbst dann schreiben soll und Antrag stellen etc.. Bin dann auf eine echt gute Vorlage für eine Klage vor dem Amtsgericht zum Selberausfüllen als Word-Datei und mit Formulierungsvorschlägen etc. gestoßen. Die gibts zum Download bei www.formular1.de (da dann auf Klage klicken; heißt: Klage durch eine Privatperson).

BG Klaus

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