Ja, das geht.
Das Fahrzeug kann als Zweitwagen über Deine Eltern versichert werden. Du müsstest dann als Fahrer mit eingetragen werden. Bei Fahrern unter 25 Jahren ist das in der Regel mit Mehrkosten verbunden.
Es sollte aber günstiger sein, als wenn Du den BMW über Dich selbst versicherst.
Das macht eigentlich jede KFZ-Versicherung so. Aber die Beiträge sind da sehr unterschiedlich. Du solltest also vergleichen.
Später kann der Schadenfreiheitsrabatt dann auf Dich übertragen werden, wenn Du mal selbst ein Auto zulassen möchtest.

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In modernen Verträgen der privaten Haftpflichtversicherung ist der Schlüsselverlust in der Regel mitversichert.
Da Du selbst nicht versichert bist, schau mal, ob Deine Eltern haftpflichtversichert sind, Du in diesem Vertrag noch mitversichert bist, und ob dort Schlüsselverlust mitversichert ist.
Dein Arbeitgeber MUSS Dir die Kosten für den evtl. Austausch der Schlösser nicht aufbrummen, aber er KÖNNTE.

Als Arbeitnehmer haftet aber eigentlich Dein Arbeitgeber, für alle Schäden die Du beruflich verursacht. Es sei denn, Du handelst grob Fahrlässig oder gar Vorsätzlich, was in Deinem Fall aber nicht der Fall ist.

Rede erstmal mit Deinem Arbeitgeber. Vielleicht ist alles gar nicht so schlimm.
Für die Zukunft solltest Du aber eine private Haftpflichtversicherung abschließen. (Wenn Du über Deine Eltern nicht mehr mitversichert bist) Der Vertrag schützt Dich vor Schäden, die Du einem anderen zufügst.
Als Singlevertrag kostet so eine Haftpflichtversicherung ca. 50 bis 60 Euro im Jahr.

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Dein Freund ist sauer, weil er nun Provision zurück zahlen muss. Das muss Dich aber nicht interessieren. Und ein wahrer Freund sollte auch Verständnis dafür haben, wenn Du nun aussteigen möchtest.
Da es eine fondgebundene Versicherung war, wie Du schreibst, ist die Rückzahlung abhängig davon, wie der Fond/die Fonds in dem Jahr gelaufen sind.
Du bekommst aber auf jeden Fall den garantierten Rückkaufswert ausbezahlt. Wie hoch der ist, steht in Deinem Versicherungsschein.
In der Regel bekommst Du weniger zurück gezahlt, als Du einbezahlt hattest.
Wenn Dir das Produkt aber nicht gefällt, ist ein "Ende mit Schrecken" besser, als ein "Schrecken ohne Ende".
Soll heißen: Dann lieber jetzt kündigen, bevor Dein Schaden mit der Zeit immer größer wird, weil das Produkt teuer und schlecht ist.
Du solltest aber auch nicht einfach blind kündigen, weil vielleicht ein anderer Freund, oder Versicherungsvertreter Dir ein vermeintlich besseres Angebot gemacht hat. Da solltest Du dann schauen, ob das neue Produkt wirklich besser ist, als das von der ERGO:

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Warum rufst Du nicht einfach Deine Versicherung an wie nun verfahren wird? Das ist doch wohl das Einzigste.

Woher soll hier jemand wissen wie Du versichert bist, und was in Deinen Versicherungsbedingungen steht?
Lies das doch einfach mal. Kann doch nicht so schwer sein!?

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Letztendlich benötigt die Versicherung eine Rechnung.

Du kannst aber das Angebot einreichen. Dann bekommst Du von der Versicherung Bescheid bis zu welchem Betrag gezahlt wird. In der Regel ist das der Betrag der auf dem Angebot steht. Bevor aber letztendlich bezahlt wird, mußt Du die Rechnung einreichen.

Die andere Möglichkeit ist, Du reparierst selbst.
Dann zahlt die Versicherung die Materialkosten (auch darüber benötigt die Versicherung eine Rechnung), und sie zahlt Dir Stundenlohn. Das sind in der Regel 10€/Stunde.

Aber einfach ein Angebot einreichen, Geld kassieren, und den Schaden dann einfach nicht beheben, geht auf keinen Fall.

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Niemand hier kennt Deine Versicherungsverträge.

Da mußt Du Dir schon selbst mal Deine Vertragsunterlagen durchlesesen.
Und in welcher Versicherung sollte "einfacher Diebstahl" mitversichert sein?
In Deiner Handyversicherung, falls vorhanden?

Es gibt sehr wenige Versicherungen, die einfachen Diebstahl versichern, und das aus gutem Grund.
Denn jeder könnte ja behaupten, dass ihm was gestohlen wurde. Beweise dafür, sind wohl kaum möglich.
Und wenns jemand versichert, dann wohl nur mit hohen Selbstbeteiligungen.

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Dafür kommt keine Versicherung auf.

Außerdem ist es doch völlig unglaubwürdig was Du da schreibst.
Wenn eine Waschmaschine zu wenig Wasser bekommt, dann merkt man das. Denn dann verhält sich die Waschmaschine ungewöhnlich, und anders als sonst.
Wenn sie gar kein Wasser mehr bekommt, geht sie in der Regel auch nicht kaputt.
Warum auch? Ist ja kein Bauteil, was dadurch beschädigt wird. Die Maschine zeigt allenfalls eine Fehlermeldung und schaltet sich ab.
Den Wasserhahn muß natürlich Dein Vermieter reparieren lassen.
Aber für Deine Waschmaschine kommt niemand auf.

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Gehe mit Deinem Handy vernünftig um, dann geht auch nichts kaputt.

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An Deiner Stelle würde ich mich ans Jugendamt wenden. Dort bekommst Du Hilfe, Beratung, und Tipps, wie Du Dich verhalten kannst, und was Du machen kannst.
Das wäre in Deinem Fall das Beste, denn Du bist ja noch nicht Volljährig. Deine Eltern haben also noch die Führsorgepflicht für Dich, und entscheiden letztendlich was Du darfst, und was nicht.

Wenn Du es möchtest (nur dann) redet auch mal ein Mitarbeiter des Jugendamtes mit Deinen Eltern. Das macht meist mehr "Eindruck" als wenn Du selbst drohst auszuziehen, oder von Deinen Eltern Geld einfordern willst.

Beim Jugendamt erfährst Du auch ob, und wieviel Geld Dir von Deinen Eltern monatlich zusteht.

Ich würde mich da auf jeden Fall mal beraten lassen. Kostet ja nichts.
Viel Erfolg:

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Lies Dir bitte die Versicherungsbedingungen Deiner Versicherung durch. Dort steht genau beschrieben in welchen Fällen die Versicherung zahlt, und wieviel sie zahlt.
Da gibt es Unterschiede bei den Handy-Versicherungen.
Deshalb kann Dir das hier niemand mit Bestimmtheit beantworten.

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Da mußt Du mal erklären wie es sein kann, dass Du jemandem hinten rein fährst, wenn er Dir die Vorfahrt nimmt.
Von wo kam er denn?

Ich bin ihm gerade noch so hinten reingefahren

es hat nur ein kleiner Furz gefehlt und ich hätte es geschafft noch vorbei zu kommen

Und dann schreibst Du:

Polizei war kurz da, aber die haben gesagt die geben niemandem recht und haben uns empfohlen es nicht aufzunehmen. Da wir sonst Strafe bekommen würden, die meinten ich hätte es wahrscheinlich noch schaffen können und weil ich ihm hinten reingefahren bin und nicht vorne war es nicht eindeutig

Kann sein, dass ich Dir jetzt Unrecht tue, aber solch einen Blödsinn hab ich von der Polizei noch nie gehört.
Die nehmen einen Unfall IMMER auf. Dafür sind die doch da, wenn man sie ruft. Und wenn jemand eine Ordnungswiedrigkeit begangen hat, zahlt er selbstverständlich auch Strafe.

Wie soll denn nun eine Versicherung beurteilen, wer Schuld hat.
Laut Deiner Aussage ja der andere, weil er Dir die Vorfahrt genommen hat.
Und wenn der andere das abstreitet? Dann steht Aussage gegen Aussage.
Und weil es nicht polizeilich aufgenommen wurde, gibt es jetzt keinerlei Anhaltspunkte oder gar Beweise.
Da kann nun jeder alles Mögliche behaupten.

Klar zahlt Deine KFZ-Haftpflicht ggf. die Schäden am anderen Fahrzeug. Aber dann wirst Du hochgestuft.

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Nein, die Versicherung zahlt hier nichts, denn Du hast nicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Controller zunächst einfach so kaputt ging, ist das nicht Deine Schuld. Dafür kann man Dich nicht haftbar machen.
In dem Du den Controller aufgeschraubt hast, hast Du vorsätzlich gehandelt. Und bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht.

Ob Du nun selbst zahlen mußt?
Das ist fraglich, denn vielleicht hatte der Controller ja vor her schon ne Macke gehabt. Vielleicht ist Dein Nachbar nicht sachgemäß damit umgegangen, und hatte das Ding beispielsweise mal vor die Wand geworfen?
Das weiß man ja nicht.

Das ist wie eine Glühbirne.
Monatelang macht mein Nachbar das Licht an, und es funktioniert einwandfrei.
Dann komme ich zu Besuch, mache das Licht an, und die Glühbirne gibt ihren Geist auf.
Dafür kann man mich aber dann nicht haftbar machen. :-)

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Wenn man deliktunfähige Kinder, also Kinder unter 7 Jahren hat, lohnt sich das auf jeden Fall.
Denn die normale Haftpflicht, zahlt nur bei verletzung der Aufsichtspflicht. Das ist gerade bei kleinen Kindern aber unwahrscheinlich, und auch bei etwas größeren Kindern reicht es schon aus, wenn man alle 30 Minuten mal nach ihnen schaut. Dann ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Außerdem passieren die meisten Schäden mit Kindern, bei Bekannten, Freunde, oder Verwandten. Und gerade da fühlt man sich allein schon moralisch verpflichtet Schäden zu bezahlen.
Wenn man das dann aus eigener Tasche machen muß, ist das blöd.

Also eine klare Empfehlung dies mit einzuschließen:
Sind Deine Kinder später älter, kannst Du das auch wieder herausnehmen.


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KFZ-Familienversicherung? Hihi, es gibt schon abenteuerliche Sachen...
Da ist es dann wahrscheinlich auch so, dass wenn ein "Familienmitglied" einen Unfall hat, alle versicherten KFZ in der Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft werden?

Nein, Du hast kein Sonderkündigungsrecht, weil der Tarifbeitrag gleich bleibt.

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Nein, eine Krankenversicherung zahlt hier nicht.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt maximal den Zeitwert. Dabei wird Abnutzung, Alter, und schon vorhandene Beschädigungen berücksichtigt.
Viel wird es also nicht geben. Aber das ist nicht Dein Problem, denn mehr steht der Geschädigten nicht zu.

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