Korrekt gelaufen ist das sicher nicht. Der Zahnarzt hätte klipp und klar sagen müssen, welche Leistungen er erbringen möchte und was dich das kosten würde. Er hätte klar sagen müssen, dass es um zwei Füllungen geht. Darauf würde ich ihn auch hinweisen.
In der Sache selbst groß rumzumachen scheint mir dagegen nicht aussichtsreich - mit rummachen meine ich, die Zahlung zu verweigern. Obwohl du das Recht auf deiner Seite hättest, doch dann müsste auch die eine Füllung wieder entfernt werden ;-)
Allerdings wäre das für mich die längste Zeit mein Zahnarzt gewesen. Ich würde ihm das auch sagen - und dass es nicht in Ordnung war. Auch wenn es sich nur um einen "kleinen" Betrag handelt - es geht um die Sache an sich. lg