Erstmal finde ich es bemerkenswert, dass du den Ausstieg aus ALG2 geschafft hast. Besonders nach längerer Zeit Arbeitslosigkeit ist eine neue Vollzeitstelle eine Belastung, zumindest in den ersten Monaten, in denen man sich dran gewöhnen muss.

Zu deiner Frage: Du wirst in diesem Monat noch weiter deine Leistungen erhalten, auch wenn du bereits berufstätig wirst. Im nächsten Monat erhältst du gemäß dem Zuflussprinzip anteilig weiter ALG2, sofern das Gehalt niedriger als die Bedarfsgrenze ausfällt.

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Die Antworten hier sind ja sehr hilfreich... Weder soll er sich zwischen Räuber und Kassierer schmeißen (wie denn auch ohne Waffe), noch auf Ladendiebe aufpassen... Es geht einzig und allein darum, das Personal sicher durch die Sicherheitstür nach dem Abrechnen der Kasse zu geleiten. Deswegen geht die bezahlte Arbeitszeit der Doormans auch bis 00:30. Eigentlich steht der Doorman halt echt Aufgabenfrei dreieinhalb Stunden herum.

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