Hallo!
Ich bin Sabine und stehe kurz vor Privatinsolvenz.
Leider hat ein inkompatenter Mitarbeiter von EON dafür gesorgt, dass ich dort Schulden bekommen habe.
Ich habe ab 1.2 einen neuen Anbieter.
Wenn ich dem letzten Anbieter die Wucherrechnung zahle, kann ich diverse Rechnungen nicht mehr zahlen.
Wenn ich jetzt die Einzugsermächtigung entziehe und dem Schuldenberater mitteile, darf mir der alte Anbieter, der selbst schuld an den Schulden ist, den Strom sperren? Es ist der Grundversorger.
Der Schuldenberater kann mir aktuell nichts dazu sagen, weil der möchte, dass ich vorbei komme, was allerdings ein 12 Stunden Hin-her-Weg ist, der wegen meiner Krankheit gefährlich ist.
Ich habe auch aktuell kein Handy, um ein Foto vom Zähler zu machen. Reicht es, wenn ich dem neuen Anbieter den Abrechnungszählerstand mitteile?
Der neue Anbieter bekommt einen höheren Abschlag, der allerdings unnötig ist.
Ich bin leider vorrübergehend schwer psychisch gestört wegen schweren kriminellen Erfahrungen.