Zwischen dem Auto, das von oben kommt und dem, das links abbiegen will, herrscht keine Rechts-vor-Links-Regel, da sie sich auf derselben Straße befinden. Hier greift die Regelung zur Vorfahrt beim Abbiegen:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen […]. | § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO
Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. | § 9 Absatz 4 Satz 1 StVO
Das Auto, welches von unten kommt und links abbiegen will, muss also das auf seiner Straße (von oben) entgegenkommende Auto durchlassen – da dieses geradeaus fahren will.
Ansonsten gilt die übliche Rechts-vor-Links-Regel, also hat das Auto, welches aus der Straße von links kommt und rechts abbiegen will, Vorfahrt von dem von oben kommenden Auto.
Somit fährt zuerst der Rechtsabbieger (von links kommend), dann das von oben kommende Auto und zuletzt das von unten kommende Auto.