Zwischen dem Auto, das von oben kommt und dem, das links abbiegen will, herrscht keine Rechts-vor-Links-Regel, da sie sich auf derselben Straße befinden. Hier greift die Regelung zur Vorfahrt beim Abbiegen:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen […]. | § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO
Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. | § 9 Absatz 4 Satz 1 StVO

Das Auto, welches von unten kommt und links abbiegen will, muss also das auf seiner Straße (von oben) entgegenkommende Auto durchlassen – da dieses geradeaus fahren will.

Ansonsten gilt die übliche Rechts-vor-Links-Regel, also hat das Auto, welches aus der Straße von links kommt und rechts abbiegen will, Vorfahrt von dem von oben kommenden Auto.

Somit fährt zuerst der Rechtsabbieger (von links kommend), dann das von oben kommende Auto und zuletzt das von unten kommende Auto.
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Keine angst vor Autobahn

Das hatte ich früher, also direkt nach der Fahrschule. Mein Problem war, dass ich die Fahrstunden der Autobahn alle an einem Tag gemacht habe und an dem Tag leider nicht sonderlich aufnahmefähig war – ich war also aufgrund fehlender Praxis immer sehr unsicher. In der Prüfung musste ich zum Glück nicht auf die Autobahn, sonst hätte ich vielleicht nicht bestanden.

Als ich mich dann aber mit dem eigenen Auto getraut habe, wurde es besser und die Angst ist verschwunden.

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Sobald ein Kreisverkehr nicht so aufgebaut/beschildert ist, wie man es kennt, ist es kein "echter Kreisverkehr" mehr.

Denn die Verwaltungsvorschrift schreibt vor:

Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen anzuordnen.

Das heißt natürlich nicht, dass man eine runde Straße zwangsläufig als Kreisverkehr mit Vorfahrt-Achten an den Einfahrten gestalten muss, gerade an sehr großen Straßen ist sowas durchaus denkbar.

Tatsächlich sieht man solche Kreisverkehre aber äußerst selten.

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Wenn du rechts abbiegen wolltest, bist du in der falschen Spur gelandet, da die Pfeile nur das Abbiegen nach links erlauben.

Wenn du nach links abbiegen wolltest, ist das aber richtig. Anders kommt man von dieser Stelle ja nicht auf die Spur – und wenn niemand kommt, darfst du vor der durchgezogenen Linie auch noch die Spur wechseln.

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Das Verbotszeichen gilt nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie für Omnibusse. Dementsprechend gilt auch das Zusatzeichen nur für die entsprechenden Fahrzeuge.

Da PKW nicht verboten sind, ist es egal, ob man Anlieger ist oder nicht.

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Ein Parkplatz, der ausschließlich für PKW vorgesehen ist, darf nicht von anderen Fahrzeugen verwendet werden.

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Ohne das PKW-Zusatzschild oder wenn gar kein Schild vorhanden ist (nur Fahrbahnmarkierung, Seitenstreifen etc.), dann darfst du dort auch dein Fahrrad abstellen.

Das blaue Schild "Parken" regelt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.

In § 63a Absatz 1 StVZO ist geregelt, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist.

Nach der Rechtsprechung ist allerdings grundsätzlich auch das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg erlaubt, auch wenn das die StVO selbst nicht hergibt. Das schreibt der ADFC

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Der dritte Gang ist immer eine gute Idee an Ausfahrten, aber wenn du weiter abbremsen musst, könnte auch der zweite Gang erforderlich sein.

Jedenfalls schließe ich mich an, dass es auch Ausfahrten gibt, die man problemlos mit 70 km/h fahren kann, und wiederum andere, bei denen 30 km/h schon zu schnell sein könnten.

Es gibt an Kraftfahrstraßen aber auch Kreuzungen ohne wirkliche Ausfahrt, aber da wird die Geschwindigkeit meist gesondert geregelt oder es gibt eine Ampel.

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Nein, eine solche Anzeige ist meist wirkungslos, es sei denn, der Fahrradfahrer hatte eine Kamera laufen.

Wenn du aussagst, dass dein Abstand ausreichend war, hat die Polizei zwei Aussagen, die sich gegenüberstehen. Wenn keiner von euch etwas beweisen kann, wird es schwierig.

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Kein Zebrastreifen

Nein, denn der Fußgängerüberweg ist als Fahrbahnmarkierung auch ein Verkehrszeichen und muss daher der Vorgabe entsprechen.

Der Kontrast wäre außerdem nicht groß genug.

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Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 StVO ist laute Musik erst mal verboten.

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

Wenn es allerdings nur leise abgespielt wird, sollte es beim Vorbeifahren niemanden stören.

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Solange es funktioniert, würde ich es so machen, wie es dein Fahrlehrer für das Fahrschulauto erklärt. Denn in der Prüfung wirst du es am besten so machen, wie du es bereits geübt hast.

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Das Bußgeld hierfür beträgt zwischen 10 und 20 €, je nach Dauer des Falschparkens.

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Hauptaufgabe der Fahrerlaubnisbehörde (oft auch Führerscheinstelle genannt) ist die Erteilung oder der Entzug von Fahrerlaubnissen.

Der Fahrprüfer muss zwar feststellen, ob du zum Führen des Fahrzeugs geeignet und fähig bist, aber die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt durch die Behörde. Dort stellst du auch den Antrag.

Baust du Mist im Straßenverkehr, kann die Behörde ein Aufbauseminar oder andere Maßnahmen anordnen – oder dir die Fahrerlaubnis im schlimmsten Fall entziehen.

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Die StVO kennt den Begriff "Hauseingang" oder ähnliches nicht. Auch habe ich keinen Bußgeldtatbestand gefunden, den man darauf anwenden könnte. Also rein rechtlich gesehen gilt dort kein Haltverbot. Da müsste sich der Hauseigentümer bei der Gemeinde erkundigen, inwiefern hier mit baulichen Maßnahmen oder Verkehrszeichen gehandelt werden kann.

Gesunder Menschenverstand sagt aber, dass man den Bereich freihält.

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Die Zone gilt prinzipiell so lange, bis sie wieder aufgehoben wird. Ähnlich wie bei einer Tempo-30-Zone.

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VwV-StVO:

Das Zeichen ist dann anzuordnen, wenn in einem zusammenhängenden Bereich mehrerer Straßen ganz oder überwiegend das Parken nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe zugelassen werden soll. Die Art des zulässigen Parkens ist durch Zusatzzeichen anzugeben. Innerhalb der Zone kann an einzelnen bestimmten Stellen das Halten oder Parken durch Zeichen 283 oder 286 verboten werden.
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Überholen ist ein Vorgang, bei dem sich nach Definition beide Fahrzeuge in Bewegung befinden müssen. Kommt ihr an der Ampel zum Stehen, ist es daher kein Überholvorgang, auch wenn du schneller losfährst.

Etwas anderes wäre es, wenn das linke Auto etwas schneller losfährt, das rechte also leicht versetzt dahinter fährt und dann plötzlich mehr beschleunigt, um rechts zu überholen.

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Bei kostenlosen Parkplätzen finde ich die KI an sich kein schlechtes Werkzeug, das System sollte aber zuverlässig funktionieren. Dass so ein System einfach so installiert wird, ohne die genauen Gegebenheiten zu prüfen, ist nachvollziehbar, weil es erst einmal einfach ist und viel Geld einbringt.

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