Darf der Vermieter einen Stellplatz doppelt vermieten?
Moin, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe zum 31.05. fristgerecht meine Wohnung und meinen Parkplatz (Tiefgarage) gekündigt. Bei beiden habe ich dazu geschrieben, dass beides ab Mai bereits neu vermietet werden kann. Dies hat leider nicht geklappt....
Nun wollte ich gestern (01.05.) auf meinen Stellplatz und habe ein fremdes Auto darauf stehen gehabt. Ich habe sofort einen Zettel fertig gemacht und die nächsten Nachbarn abgeklappert. Natürlich hatte niemand eine Ahnung.
Nun ist meine Frage, da ich im Mai noch die volle Miete zahle ob der Vermieter den Stellplatz kostenlos an andere weiter vermieten darf wenn ich geschrieben habe, dass dieser ab Mai angeboten werden darf.
Im Mai zahle ich ja nun auch die Miete und möchte demnach den Stellplatz auch noch nutzen. Und ich möchte ehrlich gesagt nicht für jemand anderen bezahlen.
Der Genossenschaft habe ich gestern bereits eine Email geschrieben und ein Foto des Autos beigefügt. Da allerdings Wochenende ist habe ich vor Montag Mittag keine Antwort zu erwarten.