Nach Artikel 65 Satz 1 GG ist die Bundeskanzlerin Chefin der Bundesregierung (Kanzlerprinzip,Richtlinienkompetenz).
Ihre dadurch betonte Machtstellung gegenüber den Bundesministern kann zum Beispiel durch einen Koalitionsvertrag eingeschränkt werden. In diesem wird üblicherweise festgelegt, wie viele Minister die einzelnen Koalitionspartner in der Regierung stellen. Und die Partei (en), die nicht die Bundeskanzlerin stellen, suchen sich selbstständig ihre Minister aus. Dies schränkt die Bundeskanzlerin ein.
Außerdem haben die Minister einer Koalitionsregierung, die nicht der Partei der Bundeskanzlerin angehören, eine eigene Machtbasis in ihrer jeweiligen Partei. Die Bundeskanzlerin kann daher nicht unbegrenzt Macht gegenüber diesen Bundesministern ausüben, wenn sie nicht die Koalition und damit ihr eigenes Amt gefährden möchte.
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