Hallo,
Mitte Dezember war schon der Anschluss verstopft, der Installateur ging mit der Spirale durch ... merkte keinen Widerstand, aber plötzlich lief das Wasser wieder ab.
Neujahr war wieder eine Verstopfung zwischen unserem Revisionsschacht und dem Kanal.
Gemeindemitarbeiter kamen am 03.01. vorbei, beauftragten ein Kanalreinigungsunternehmen und alles wurde freigespült. Die Kosten hat der Vermarkter des Neubaugebiets übernommen.
Soweit, so gut.
Der Gemeindemitarbeiter sagte zu dem Zeitpunkt: ich hätte Glück im Unglück, man konnte nämlich nach dem Entfernen des Kanaldeckels (also von der Straße) direkt den Zulauf unseres Hausanschlusses (und die Verstopfung) sehen. Eigentlich sei es jedoch gar nicht erlaubt, einen Kanaldeckel direkt an die Stelle eines Hausanschlusses zu setzen.
Meine Frage: ich finde dazu nichts im Internet, habt ihr da eine DIN-Vorschrift oder so etwas, worauf ich mich berufen kann?
Hintergrund:
Auf den Kosten für den Installateur soll ich sitzen bleiben, obwohl im Kanal kreisrunde "Verkrustungen" festgestellt wurden, also Schmutz von der Baustraße, Mörtelreste o.ä., aber denifitiv nix von uns!
Danke + Grüße!