Es kommt vor, dass vor allem Boulevardblätter die Pressefreiheit missbrauchen, ganz so einfach ist die Sache dennoch nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Caroline-Urteile
Gladbecker Geisel-Drama (googeln)
Leider muss man nämlich auch konstatieren, dass jede Menge Irre im Land rumlaufen, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen, wenn man die Wahrheit über sie schreibt (oder ihre Firmen), und die dann ihre hochbezahlten Anwälte in Marsch setzen, die manchmal Summen von vielen Millionen Euro erstreiten wollen. Meist fallen sie dann auf die Nase, aber hin und wieder haben sie damit sogar Erfolg.
Es gibt an allen größeren Landgerichten eine eigene Pressekammer, die für Presserechtsstreitigkeiten zuständig ist.
Berühmt wurde wegen ihrer, nun, sagen wir mal, äußerst kreativen Urteile vor allem die Hamburger Pressekammer unter ihrem Vorsitzenden Andreas Buske (googeln) - alle deutschen Presserechtsanwälte versuchten, ihre Fälle vor diese Kammer zu bringen.
Eigentlich geht das gar nicht, denn normalerweise ist immer das Gericht zuständig, an dem eine Tat begangen wird, also z. B. für einen Verlag in München das Landgericht München. Da haben sich einige windige Anwälte einen Trick ausgedacht, den "fliegenden Gerichtsstand". Der besagt, dass eine Tat dort begangen wird, wo der Leser von ihr Kenntnis erlangt, und das kann überall in Deutschland sein, wo eine Zeitung vertrieben, verkauft oder sogar verschenkt(!) wird, ob das nun in Bensberg, in Osterhofen (Niederbayern) oder in Hamburg ist.
Mit anderen Worten: Dieser fliegende Gerichtsstand bewirkt, dass sich ein Anwalt das Gericht und den Richter aussuchen kann, vor dem er klagen will - und das wird er dort tun, wo er damit rechnet, dass das Urteil zu Gunsten seines Mandanten ausgeht. Damit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Besonders häufig zogen die Anwälte vor die Hamburger Pressekammer unter Andreas Buske, wegen der schon oben erwähnten "kreativen" Urteile zugunsten der Kläger. Im Extremfall führt das dazu, dass ein Kläger aus München einen Münchener Verlag in Hamburg verklagt.
Die Kläger sind übrigens häufig Promis, so z. B. der ehemalige Bundeskanzler Schröder, der der Presse verbieten ließ, zu behaupten, er färbe sich seine Haare - ein Beweis mehr, dass der Mann nicht ganz bei Sinnen ist; kein Politiker von Format würde soweit sinken, egal ob die Behauptung stimmt oder nicht.
Dieser fliegende Gersichtsstand hat über die Bohlens / Feldbüsche/Pooths und andere grenzwertige Leute hinaus aber auch politische Bedeutung: So z. B. ließen etliche Stasi-Spitzel - also besonders widerliche Kriminelle - der Presse verbieten, ihre Namen zu nennen. Ob solche Urteile der Gerechtigkeit genüge tun, lassen wir mal dahingestellt.
Der "fliegende Gerichtsstand" ist übrigens nicht nur bei uns ein Problem. So gibt es in den USA ein 6.000-Einwohner-Provinznest, in dem sämtliche großen Schadensersatzprozesse geführt wurden, fast immer mit Erfolg für die Kläger. Der Ort hat mit über 1.600 Anwälten die höchste Anwaltsdichte der Welt.