Wenn du keine Pfändung auf deinem P-Konto hast, ist es ein ganz normales Girokonto/bzw. muss als solches behandelt werden!
Ohne Pfändung gibt es genau null Gründe dein Konto in irgendeiner Weise einzuschränken!
Die müssen dein Geld sofort in voller Höhe freigeben! Alles andere ist Untreue nach § 266 StGB und somit strafbar!
Wenn die nochmal Zicken machen, Polizei rufen, wegen Untreue nach § 266 anzeigen und fordern, dass die dir gefälligst dein Geld heraus geben sollen!
Hilft das nichts, dann geh zum Amtsgericht und da zur Vollstreckungsabteilung. Auch Vollstreckungsgericht genannt.
Die können das auch mit Zwang durchsetzen und haben in der Sache mehr Möglichkeiten als die Polizei, damit du an dein Geld kommst.
Nimm zum Gericht, aber unbedingt deinen Personalausweis, Girokontovertrag ( falls vorhanden ) und die P-Konto Vereinbarung mit.
Ohne die Unterlagen kann man dir nicht helfen.
Sag denen, dass du ein P-Konto aber keinerlei Pfändungen darauf hast, und deine Bank dennoch Geld zurück behält. Die sind genau für solche Sachen da, helfen kostenlos und machen denen per Telefon, Fax, E-Mail`s gehörig juristisch Beine!
Spätestens danach täte ich deine Bank anzeigen!
Bedenke, dass dein Vorgehen ( obwohl absolut berechtigt ) deine Bank dazu bringen könnte, dass diese dir dein Konto kündigt.
Das darf deine Bank nach § 675h BGB jederzeit, muss dann aber eine meist 2 monatige Kündigungsfrist einhalten.