Es war der Lusttropfen das Sperma beginnt so mit 13 oder 14 Jahren zu kommen

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Du kannst einen Strafantrag für eine Körperverletzung innerhalb von 3 Monaten nach der Tat bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen, es sollten ebenso wie bei einer ziwilrechtlichen Klage auch Zeugen vorhanden sein. Ziwilrechtlich kann der Anspruch innerhalb von 3 Jahren eingeklagt werden.

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Mit 13 Jahren bist du gemäß §19 StGB nicht strafmündig, davon zu trennen ist die Dilekthaftbarkeit im Ziwilrecht u.a Unterlassungsklage oder Schmerzensgeld denn dort kannst du ziwilrechtlich in Anspruch genommen werden, und selbst wenn du nicht zahlen kannst dann kann ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden mit dem eine Vollstreckung 30 Jahre möglich ist.

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Ich kann dich verstehen und ja ich fühle mich auch so, das Problem mit Scharm und Angst vor Außgrenzung und dem Verstoßen werden von den Eltern kann ich verstehen, ich würde dir raten zunächst mit seinen Eltern zu sprechen und zwar offen und ehrlich in einem Moment in dem ihr alle zusammen seit und es passt. Es ist besser zu reden, als es mit sich alleine rumzutragen. Anderseits würde ich es deinen Freunden es auch sagen, sollten sie es nicht akzeptieren dann lass sie gehen! Dann waren es vlt nicht die richtigen Freunde denn echte wahre Freunde stehen hinter einem egal was ist

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Unabhänig davon welche Nationalität oder politische Meinung eine Person hat, kann ich nur Raten die Polizei rufen und ein Lärmtagebuch führen. Mit dem Lärmtagebuch alle Tage eintragen, wann ist der Lärm passiert? Wie lange ging das und das dem Vermieter vorzulegen? Er muss Abhilfe schaffen, sollte er es nicht tun dann steht das Recht auf Minderung der Miete im Raum.

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Das ist eine Miteilung das die Staatansanwaltschaft beabsicht Anklage vor dem Einzelrichter oder dem Schöffengericht zu erheben und deshalb die Anklage an das Gericht und dann zu dir geschickt hast, jetzt sollte Sie sich einen Rechtsanwalt für Strafrecht suchen und dieser sollte Akteneinsicht holen ggfs kann ihr, wenn sie keinen Anwalt hat einen vom Gericht beiordnen lassen (wenn Sie sich nicht selbst verteiligen kann) Bevor die Anklage überhaupt zugelassen wird, muss das Amtsgericht einen Eröffnungsbeschluss erlassen. Es wird anschließend ein Hauptverhandlungstermin mit Urteilsverkündung angesetzt.

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Die Frist zur Stellungnahme beginnt ab Kennisnahme der Anklage an den Angeschuldigten, und kommt meist mit einer gelben Zustellurkunde auf der die Unterschrift des Einwurfs mit der Unterschrift des Postbeamten vermerkt ist. In der Regel setzt das Amtsgericht eine solche Frist von 14 Tagen um sich zu äußern. ich rate sich nicht dazu äußern bevor nicht ein Strafverteiliger eine Akteneinsicht vorgenommen hat.

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Zunächst hast du das Recht deinen Arbeitgeber auzufordern, etwas gegen den Mitarbeiter zu unternehmen, er ist aus §12 AGG dazu verpflichtet seine Angestellten vor einem sexuellen Belästigung zu schützen. Es steht es dir als Betroffener einer Straftat zu unabhänig vom Willen des Arbeitgeber Strafanzeige bei der Polizei wegen sexueller Belästigung zu erstatten. Es ist richtig und wichtig sowas anzuzeigen, um es für die Zukunft zu unterbinden u.a wäre es auch gut wenn das Zeugen gesehen haben, um die Vorwürfe zu untermauern.

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Zunächst muss niemand sein Handy herausgeben, selbst wenn das Handy als Beweismittel gemäß §94 StPO beschlagnahmt werden soll müsse ein richterlicher Beschluss im sogennten Richtervorbehalt beantragt werden. Eine Ausnahme gibt es dennoch bei Gefahr im Verzug, das liegt vor wenn eine Anordnung nicht zeitnah eingeholt werden ohne das der Zweck der Ermittlungsmaßnahme erschwert würde. Betroffende können Wiederspruch gegen die Beschlagnahmung einlegen.

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Es kann passieren das bei einer sexuellen Erregung durch eine Frau bei einem Mann oder Jungen zu einem Lustopfen kommt und ja davon kann man auch Schwanger werden, ich würde dir Raten dir die Pille zu besorgen beim Facharzt für Frauenheilkunde zusammen mit deiner Mutter

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Ich würde sagen nein, denn du bist dort um deine Arbeitstunden abzuleisten und dein Kind kannst du leider nicht mit nehmen

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Wenn du nach §142 StGB vom Unfall entfernst dann ist das eine Straftat und kann mit der Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. Wenn du dich innerhalb von 24 Stunden nach der Unfallflucht bei der Polizei meldest dann wird das Straf mildert behandelt und wenn du keine Vorstrafen hast bzw keine Eintragungen im Register in Flensburg ebenfalls. Das Bußgeldkatalog sieht bei einer Unfalflucht noch 3 Punkte in Flensburg vor.

Wenn noch eine unterlassene Hilfeleistung durch hilfeleistende Personen §323c in Betracht kommt, weil durch nicht Hilfe geleistet hat und sich entfernt hast vom Unfallort ist auch Strafbar und kann mit einer Geld.-oder Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden und hier können auch 3 Punkte in Flensburg drohen.

Ob ein Aufbauseminar oder ein zeitweiliges Fahrverbot droht muss ein Amtsgericht entscheiden.

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